Aktualisierte Handlungshilfe für den Proben- und Vorstellungsbetrieb
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hubert eckart
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08.02.2022, 18:14 -
#1
Sehr geehrte Damen und Herren,

heute ist die aktualisierte Fassung der Handlungshilfe für den Proben- und Vorstellungsbetrieb erschienen.

Das Dokument ist im Anhang angefügt, einmal im Original, wie es auch auf der VBG- Webseite zu finden ist und einmal mit den gelb angemarkerten wesentlichen Änderungen. Im Internet ist die Handlungshilfe unter folgenden Link zu finden: FI-HH Branche Bühnen und Studios im Bereich: Proben- und Vorstellungsbetrieb (vbg.de)

Die wesentlichen Änderungen der aktuellen Fassung (Februar 2022) gegenüber der Version von Dezember 2021 sind hier kurz zusammengefasst:

-      Klarstellung im Abschnitt 1 „Maßnahmenkonzept“ zur Anwendung von alternativen Schutzmaßnahmen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann

-      Im Abschnitt 2 „Arbeitsplatzgestaltung und Hygiene“ wurden aktuell nicht mehr notwendige Aussagen aus früheren Phasen der Pandemie gestrichen. Es wird aufgrund der hohen Infektiösität der Omikron-Variante das Tragen von FFP2-Masken als geeignete Maßnahme beschrieben, wenn Abstände nicht eingehalten werden oder mit erhöhter Aerosolproduktion zu rechnen ist.

-      Im Abschnitt 3.1 „Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten“ wird definiert, wann von einem ausreichenden Immunschutz von Personen auszugehen ist, der eine Modifikation AHA+L-Maßnahmen entsprechend dem Abschnitt 3 „Maßnahmenkonzept für szenische Darstellungen“ bei produktionsbedingten Anforderungen ermöglicht.

-      Im Abschnitt 3.2 „Monitoring durch Testungen“ wurde die Aufzählung überarbeitet, was beim Test- und Monitoringkonzept insbesondere berücksichtigt werden muss. Alle Testungen sollen weiterhin im PCR-Verfahren erfolgen. PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests; die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore. Wenn keine PCR-Kapazitäten zur Verfügung stehen, können Testungen auch mit dem PoC-NAT-Verfahren durchgeführt werden, die in der Anwendung nicht auf ein Labor angewiesen sind. Wenn nachweislich weder PCR- noch PoC-NAT-Tests zur Verfügung stehen, können tägliche Antigentests als Ersatzmaßnahme zur eingeschränkten Risikominimierung toleriert werden. Auf die Sensitivität von Antigentest wird im Detail eingegangen.

-      Der Abschnitt 4 „Szenische Darstellung“ wurde gekürzt. Dabei wurden Maßnahmen gestrichen, die mittlerweile aufgrund des in Abschnitt 3 dargestellten Konzepts nicht mehr beschrieben werden müssen. Ebenso sind in Abschnitt 6 die Unterabschnitte zu Technik und Diensten entfallen.

Inhaltlich gestrafft beschreibt die vorliegende Handlungshilfe die wichtigsten Schutzmaßnahmen für die aktuelle Situation der SARS-CoV-2-Epidemie, um einen Proben- und Vorstellungsbetrieb mit akzeptablen Infektionsrisiko zu ermöglichen.

Weiter möchte ich Sie auf folgendes zur szenischen Darstellung (einschließlich Orchestermusik und Tanz) besonders hinweisen:

·        Die AHA+L-Maßnahmen für szenische Darstellungen müssen prinzipiell eingehalten werden ! ! !

·        Eine Modifikation der AHA+L-Maßnahmen kann nur nach sorgfältiger Risikoabwägung für den Proben- und Vorstellungsbetrieb einer Gruppe von Darstellenden mit ausreichendem Immunschutz (siehe Abschnitt 3.1) erfolgen, die ohne Abstand und Masken auftreten sollen. o  Hierbei sind jedoch die Infektionslage und die Risiken von beengten Räumlichkeiten (z. B. Orchestergraben), bei erhöhter Aerosolproduktion (z. B. Chorgesang, Bühnentanz) sowie unzureichender Lüftung zu berücksichtigen.

·        Bei derartigen Risiken ist ein intensives Testkonzept erforderlich (siehe Abschnitt 3.2).


Im Rahmen einer szenischen Darstellung sind eine Unterschreitung der Mindestabstände und/oder der Verzicht auf -Masken nur möglich, wenn die Vorgaben des Abschnitts 3 (hier: insbesondere Monitoring durch Testung) eingehalten werden. Weitere spezielle Hilfestellungen zur szenischen Darstellung einschließlich Musikdarbietung mit z.B. Abstandswerten mussten deshalb nicht mehr in der Handlungshilfe aufgeführt werden.

Da in Zukunft qualitätsgesicherte PoC-NAT-Tests vermehrt zur Verfügung stehen werden, wird auch ein Ergebnis direkt vor Ort schneller zur Verfügung stehen können (z.B. 30 Min), um eine Infizierung eines Darstellers/Orchestermitgliedes frühzeitig nachzuweisen und entsprechende Schutzmaßnahmen für weitere Beschäftigten sind dann unmittelbar möglich.


Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie mich gerne an.


Mit freundlichen Grüßen



Dipl.-Ing. Wolfgang Heuer
Aufsichtsperson

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Abteilung Kultur
Salzmannstraße 156
48159 Münster
Homepage: www.unfallkasse-nrw.de

Tel: 0251 2102 3603
Fax: 0251 2102 3264
Mobil: 0151 14 82 88 71
Mail an: w.heuer@unfallkasse-nrw.de

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ein wichtiges Anliegen. Sie finden auf der Homepage der Unfallkasse NRW unter dem nachfolgenden Link alle wichtigen Informationen, die die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten betreffen: https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin...cherte.pdf .



<BuehnenuStudios_Probenbetrieb2022-02 -Aenderungen.pdf> <BuehnenuStudios_Probenbetrieb2022-02.pdf>


Angehängte Dateien
.pdf   BuehnenuStudios_Probenbetrieb2022-02.pdf (Größe: 442,86 KB / Downloads: 0)
.pdf   BuehnenuStudios_Probenbetrieb2022-02 -Aenderungen.pdf (Größe: 457,62 KB / Downloads: 0)
hubert eckart
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25.05.2022, 16:05 -
#2
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei der Link zur Stellungnahme der DGUV zum Ende der Corona Arbeitsschutzverordnung:

Corona-Arbeitsschutzverordnung tritt Ende Mai außer Kraft (dguv.de)

Von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung herausgegebene Handlungshilfen haben dann ab morgen nur noch einen orientierenden Charakter.

Entsprechend des vor Ort zu beurteilenden Infektionsrisiko können die Maßnahmen aus der „branchenspezifische SARS-CoV-2-Handlungshilfe im Bereich: Proben- und Vorstellungsbetrieb
Stand: April 2022“ im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zum Infektionsschutz vor Ort angepasst werden.

Bitte leiten Sie diese E-Mail an Ihre Personalvertretungen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und weitere interessierte Personen weiter.



Haben Sie noch Fragen?
Ab dem 08.06.2022 stehe ich wieder sehr gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen



Dipl.-Ing. Wolfgang Heuer
Aufsichtsperson

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Abteilung Kultur
Salzmannstraße 156
48159 Münster
Homepage: www.unfallkasse-nrw.de

Tel: 0251 2102 3603
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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.05.2022, 16:05 von hubert eckart.
Hubert Eckart


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