Änderung des Vergaberechts.
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hubert eckart
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17.10.2015, 13:22 -
#1
Die Modernisierung des Vergaberechts geht in die entscheidende Phase. Im laufenden Jahr wurde das Gesetzgebungsverfahren mit großen Schritten vorangetrieben. Im Januar hatte das Bundeskabinett ein „Eckpunktepapier“ beschlossen. Schon im April lag der erste Referentenentwurf vor. Am 08. Juli beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf, der hierzu nochmals überarbeitet wurde. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf enthält nicht nur redaktionelle Überarbeitungen, sondern auch inhaltliche Ergänzungen und Änderungen, z.B. die Definition einer zentralen Beschaffungsstelle (§ 120 Abs. 4) oder die jetzt auf 10 Tage festgeschriebene Rügefrist für Bieter (§ 160 Abs. 3 GWB-E).

Der Gesetzentwurf hat den Bundesrat im ersten Durchgang im September passiert und ist heute in erster Lesung im Bundestag behandelt worden. Dort wird der Gesetzentwurf nun federführend im Wirtschaftsausschuss beraten. Im November soll eine Anhörung von Sachverständigen stattfinden. Noch im Dezember sollen Bundestag und Bundesrat abschließend über den Entwurf beraten. Von Einzelheiten abgesehen sind grundlegende Änderungen dabei nicht mehr zu erwarten. Der vorliegende Text dürfte dem späteren Gesetz, das bis April 2016 in Kraft treten soll, somit recht nahe kommen.

Allerdings fehlen noch die notwendigen Neuerungen und Anpassungen auf Verordnungsebene, insbesondere in der Vergabeverordnung (VgV). Die VOF und der 2. Abschnitt der VOL/A sollen in der neuen VgV aufgehen. Die VOB/A soll im Wesentlichen erhalten bleiben, bedarf aber ebenfalls einer Anpassung. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss war eigentlich für Herbst 2015 vorgesehen. Insgesamt bleibt das Gesetzgebungsverfahren damit sehr „sportlich“.


Den Text des aktuellen Gesetzentwurfs einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung finden Sie als Anlage anbei.

John Richard Eydner
Rechtsanwalt

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Angehängte Dateien
.pdf   Entwurf Vergaberecht.pdf (Größe: 1,9 MB / Downloads: 4)
Hubert Eckart


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