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DTHG EU ECO Design - LED Verordnung genannt
Geschrieben von: hubert eckart - 24.05.2018, 11:19 - Forum: Allgemeines - Antworten (6)

Dear Supporters,



Thank you so much for your support!



Please find the latest update on EcoDesign below:



PRODUCTIVE MEETING HELD AT EU COMMISSION BRUSSELS ON PROPOSED ECO DESIGN REGULATION - LIGHTING



A group of professionals from across member organisations, manufacturers and designers in the live entertainment industry(1) had a very productive meeting in Brussels on 17 May on the issue of Stage Lighting with the European Commission. As a result, we have agreed to channel our work into seeking to draft a specific, technically based, exemption for lighting uses in the Stage and Entertainment Industries in the new proposed Eco Regulations planned for 2020. This work needs to happen quickly with our collective comments being channelled through Pearle(2) to the European Commission in advance of the next draft of the regulations due in late June.



(1) The meeting was between representatives of the EU’s Energy & Culture departments and Pearle representing its members in all EU states including SOLT/UK Theatre, the trade associations PLASA, VPLT and OETHG, the ALD, IALD and the Association of Swedish Lighting Designers. There was a delegate from EU´s Environment department attending the Energy meeting as well.



(2) PEARLE*-Live Performance Europe is the European federation based in Brussels representing its members in the field of music, theatre and other performing arts or live entertainment to the European Institutions.





Sehr geehrte Unterstützer,



Vielen Dank für Ihre Unterstützung!



Hiermit dürfen wir Ihnen Informationen über den aktuellen Stand der geplanten EcoDesign Verordnung übermitteln:



Produktive Besprechungen bei der Europäischen Kommission in Brüssel über die in Ausarbeitung befindliche neue EcoDesign Verordnung zu Lichtquellen



Eine Gruppe von Experten der Verbände, Hersteller und Lichtdesigner im Live Entertainment Sektor(1) hatte eine sehr produktive Besprechung am 17. Mai in Brüssel zum Thema Bühnenbeleuchtung mit der Europäischen Kommission. Dabei haben wir vereinbart, unsere Anstrengungen auf die Erarbeitung eines genau spezifizierten, technischen Entwurfs - für eine Ausnahme von Beleuchtungsanwendungen im Theater, Studio und Live Entertainment Sektor in der für 2020 geplanten, neuen EcoDesign Verordnung - zu fokussieren. Diese Arbeiten müssen zügig voranschreiten, wobei unsere gemeinsamen Kommentare gesammelt durch Pearl(2) an die Europäische Kommission übermittelt werden, um noch vor dem nächsten Entwurf, der für die zweiten Junihälfte angesetzt ist, berücksichtigt werden zu können.



(1) Die parallelen Besprechungen mit den Repräsentanten der EU-Abteilung für Energie und der EU-Abteilung für Kultur fanden mit Vertretern von Pearl, stellvertretend für Mitglieder in allen EU-Ländern, einschließlich SOLT/UK Theater, den Handelsverbänden PLASA und VPLT, der OETHG und der ALD, IALD und Association of Swedish Lighting Designers statt. An der Besprechung mit der Energie-Abteilung nahm auch eine Vertreterin der EU-Abteilung für Umwelt teil.



(2) PEARLE*-Live Performance Europe ist die in Brüssel angesiedelte europäische Vertretung ihrer Mitglieder in den Bereichen Musik, Theater und anderer darstellender Künste oder Live Entertainment gegenüber den europäischen Institutionen.



All the very best

Christian Allabauer

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  Umfrage Kultur- und Kreativwirtschaft
Geschrieben von: hubert eckart - 18.05.2018, 17:48 - Forum: Allgemeines - Keine Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung hat das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) mit der Erarbeitung des jährlichen Monitorings zur wirtschaftlichen Entwicklung der Branche beauftragt.

In diesem Zusammenhang ist eine empirische Untersuchung bei Selbständigen und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland vorgesehen.

Wir möchten Sie bitten, die Studie und das wissenschaftliche Monitoring durch Ihre Teilnahme an der Online-Befragung http://www.zew.de/kkw2018 zu unterstützen bzw. Kulturschaffende und Kreative zur Unterstützung des Projekts zu motivieren!

Weitere Informationen finden Sie in der Anlage.


Mit freundlichen Grüßen

i.A. Bernd-Wolfgang Weismann

Leiter Referat Kultur- und Kreativwirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststraße 34-37
D - 10115 Berlin
Tel.: +49 30 18 615 - 7490

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  Umfrage: creative europe
Geschrieben von: hubert eckart - 27.02.2018, 17:06 - Forum: Allgemeines - Keine Antworten

Be creative! Have your say!
Aufruf zur breiten Teilnahme an der
EU Konsultation zur Zukunft von „Creative Europe“



Das EU Förderprogramm „Creative Europe“, in dem seit 2014 die Programme Kultur, MEDIA und MEDIA Mundus zusammengefasst und um das Instrument des Garantiefonds für die Kultur- und Kreativbranche ergänzt sind, läuft Ende 2020 aus. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit am Entwurf für ein Folgeprogramm. Voraussetzung für eine Fortführung des Programmes ist, dass in den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 Mittel für „Creative Europe“ bereitgestellt werden.

Vor dem Hintergrund der mit dem Brexit zu erwartenden empfindlichen Einschnitte im EU-Haushalt werden auf europäischer Ebene sämtliche Förderprogramme auf den Prüfstand gestellt. Ziel der Europäischen Kommission ist es, sich zukünftig auf diejenigen Programme zu konzentrieren, die die vorrangigen politischen Herausforderungen effektiv und zukunftsgerichtet adressieren..

Die EU Kommission führt dazu bis zum 8. März 2018 eine öffentliche Konsultation zur Zukunft der Förderinstrumente im Bereich Mobilität und Werte und damit auch zur Zukunft des Programms Creative Europe ab 2021 durch. Die Umfrage richtet sich sowohl an Einzelpersonen, als auch an Unternehmen und Institutionen und ist unter folgendem Link abrufbar:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/f40...anguage=DE

Mithilfe des im Link enthaltenen kurzen Fragebogens (15-20 Min.) soll die Bedeutung der Programme für spezifische politische Herausforderungen, ihre Effektivität und ihr europäischen Mehrwert bewertet werden. Es können außerdem Änderungsvorschläge gemacht und eigene Stellungnahmen (max. 1 MB) hochgeladen werden.

Aus Sicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist das Programm „Creative Europe“ von großer Bedeutung für den Kultur- und Kreativsektor. Sein Schwerpunkt liegt in der Förderung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Erbes in Europa und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur- und Kreativbranche. Es trägt aber auch zur Förderung einer europäischen Identität und zur Bildung gemeinsamer Werte bei. Ebenso werden neben Mobilität und Kompetenzbildung auch Innovation und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert.

Wir rufen daher alle Akteure dazu auf, sich in möglichst großer Zahl an dieser wichtigen Umfrage zu beteiligen.

Sie ist ein wesentlicher Baustein für die Überlegungen zur Zukunft des Programms „Creative Europe“.

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  Aktion: 40.000 Theatermitarbeiter treffen ihre Abgeordneten
Geschrieben von: hubert eckart - 04.11.2017, 06:08 - Forum: Allgemeines - Keine Antworten

Die Aktion geht in die zweite Runde. Anbei Informationen, was man selber tun kann und eine Übersicht über die Berichterstattung.

Ein Interview findet man auch hier:
http://www.deutschlandfunkkultur.de/kult..._id=399355#



Angehängte Dateien
.pdf   Handout 40.000.pdf (Größe: 8,72 MB / Downloads: 3)
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  INTHEGA THEATERMARKT
Geschrieben von: hubert eckart - 08.09.2017, 19:30 - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16./17. Oktober 2017 findet in der Stadthalle Bielefeld der INTHEGA-Theatermarkt 2017 statt. Der Theatermarkt ist die Leitmesse für deutschsprachiges Tourneetheater. Über 170 Anbieter aus den Bereichen Schauspiel, Musiktheater, Crossover, Kinder- und Jugendtheater, Kabarett, Shows und Konzerte präsentieren hier ihre Gastspielangebote für die Spielzeit 2018/19. Aussteller aus den Bereichen Ticketing, Veranstaltungssoftware, Fortbildung sowie Bühnen- und Veranstaltungstechnik vervollständigen das Angebot.

Am Abend des 16. Oktober werden der INTHEGA-Preis „DIE NEUBERIN 2017“ und die Sonderpreise des INTHEGA-Vorstands verliehen, gefolgt vom traditionellen Aussteller- und Kollegenabend. Inzwischen stehen auch die 10 nominierten Produktionen fest, diese finden Sie unter http://www.inthega.de/nominierungen-fuer...erin-2017/.

Unter folgendem Link können Sie sich zum INTHEGA-Theatermarkt anmelden: http://www.inthega.de/anmeldungen/.

In der Anlage finden Sie alle aktuellen Informationen zum INTHEGA-Theatermarkt, welche Sie selbstverständlich auch auf unserer Homepage unter http://www.inthega.de/theatermarkt-2017-bielefeld/ finden. Gegenüber unserer letzten Mail haben sich einige Änderungen in der Ausstellerliste ergeben. Bitte benutzen Sie bei der Buchung Ihres Zuges den in der Anlage angegeben Link der Deutschen Bahn (auch für Spartickets und reguläre Tickets). Nur so kann die INTHEGA auch zukünftig die günstigen Bahntarife anbieten.

Bei Fragen können Sie sich natürlich jederzeit gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle

INTHEGA-Geschäftsstelle
Königsallee 43
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 125-240
Fax: 07141 125-245

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  Aus VOL/A wird UVgO
Geschrieben von: hubert eckart - 07.09.2017, 14:53 - Forum: Allgemeines - Keine Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Reform des nationalen Vergaberechts im Unterschwellenbereich schreitet voran - in langsamen Schritten, aber stetig. Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist nun zum 02.09.2017 endlich in Kraft getreten - wenn auch zunächst „nur“ für die Vergabestellen des Bundes. Aber immerhin! Auf Bundesebene existiert die VOL/A damit nicht mehr. Und auch auf Landesebene sind ihre letzten Tage endgültig gezählt. Jetzt müssen die Bundesländer nachziehen. Erwartungsgemäß wird das nicht einheitlich geschehen, sodass für eine gewisse Übergangszeit und von Bundesland zu Bundesland verschieden noch altes Recht gelten wird. Die alten Vergabehand- und Regelbücher mit der VOL/A sind also noch nicht ganz obsolet.

Schon im Februar 2017 war die neue „Unterschwellenvergabeordnung“ (UVgO) im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Damit galt sie aber noch nicht. Vielmehr bedurfte es vorher noch einer Änderung des Haushaltsrechts und sodann einer Umsetzung in den haushaltsrechtlichen Verwaltungsvorschriften. Auf Bundesebene ist das jetzt geschehen. Schon im Juni hatten Bundestag und Bundesrat die notwendigen Änderungen des § 30 Haushaltsgrundsätzegesetz und § 55 Bundeshaushaltsordnung beschlossen. Im August waren die Gesetzesänderungen in Kraft getreten und damit war der Weg frei zur Anpassung der Verwaltungsvorschriften zu den Haushaltsordnungen. Für die Vergabestellen des Bundes hat das Bundesministerium der Finanzen diese Anpassung mit Rundschreiben vom 01.09.2017 (Az.: II A 3 - H 1012-6/16/10003:003) vorgenommen und damit die UVgO ab dem 02.09.2017 in Kraft gesetzt. Ab jetzt gilt die UVgO also - auf Bundesebene.

Den finalen Text der UVgO mit umfangreichen Erläuterungen des BMWi finden Sie im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de > Schnellzugriff > zum Amtlichen Teil > 07.02.2017 > Veröffentlichungen anzeigen > B1 und B2) oder nochmals in der Anlage zu dieser E-Mail.

Bei dieser Gelegenheit soll für das BMWi noch einmal Werbung gemacht werden für die dort erwünschte Sprachregelung zur Abkürzung der UVgO als „U-Vau-Ge-O“ statt der inzwischen fast schon gebräuchlichen Bezeichnung „Uffgo“.

Für alle Fragen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gern, auch telefonisch, zur Verfügung.

John Richard Eydner
Rechtsanwalt

LANGWIESER | RECHTSANWÄLTE
Partnerschaft mbB

Kurfürstendamm 59, 10707 Berlin
Tel. +49 (0)30/ 762 39 26 - 24
Fax +49 (0)30/ 762 39 26 - 20
Mob.+49 (0)179/ 20 89 413
j.eydner@langwieser.de
www.langwieser.de

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  Studie: Veranstaltungswirtschaft 2030
Geschrieben von: hubert eckart - 24.02.2017, 01:43 - Forum: Allgemeines - Keine Antworten

Anbei übersenden wir Ihnen unsere neue degefest-Studie „Zukunft ermöglichen – Künftige Anforderungen an die Veranstaltungswirtschaft 2030“ zur Information.

Die Studie wurde am 18.01.2017 auf der Fachmesse „BEST OF EVENTS“ in Dortmund erstmalig durch Prof. Dr. Jerzy Jaworski aus unserem Wissenschaftlichen Beirat vorgestellt. Sie stellt die wichtigsten Trends und Entwicklungstendenzen der Deutschen Veranstaltungswirtschaft der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre dar und ist das Ergebnis einer umfangreicher Literaturrecherche und einer qualitativen Expertenbefragung (Experten aus der Veranstaltungswirtschaft und – wissenschaft).

Die wichtigsten Ergebnisse:
Der Wandel durch den technischen Fortschritt ist ein signifikanter Einflussfaktor. Auf der einen Seite gehen mit den technischen Innovationen viele positive Errungenschaften einher, wie z.B. digitales Dolmetschen, branchenbezogene Apps und die vereinfachte Zusammenführung von Teilnehmern und Referenten auf internationaler Ebene. Auf der anderen Seite entwickelt sich auch der entgegengesetzte Trend des „digital detox“ – ein Kontrast zur sonst allgegenwärtigen Erreichbarkeit. Ebenfalls als sehr wichtig zu bewerten ist das veränderte Bewusstsein im Bereich der Nachhaltigkeit. Nachhaltige Ansätze können in verschiedenen Bereichen der Veranstaltungsbranche implementiert werden. Wie auch in vielen anderen Branchen stehen in der Veranstaltungswirtschaft die Bedürfnisse der Kunden im Mittelpunkt. Das Veranstaltungshaus muss an die sich stetig wandelnden Kundenwünsche angepasst werden können, um auf veränderte Gegebenheiten reagieren zu können.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der interessanten Lektüre!

Beste Grüße
Jutta Schneider-Raith



degefest Verband der Kongress- und Seminarwirtschaft e.V. &
degefest-Institut GmbH
Emschertalstr. 1
46149 Oberhausen
Telefon: 0800-2288227
Telefax: 0800-2288229
Email: info@degefest.de
Website: www.degefest.de
www.facebook.com/degefest



Angehängte Dateien
.pdf   Anforderungen an die Veranstaltungswirtschaft.pdf (Größe: 1,64 MB / Downloads: 8)
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  Fwd: Notiz: Aus VOL/A wird UVgO (II)
Geschrieben von: hubert eckart - 16.02.2017, 17:48 - Forum: Allgemeines - Keine Antworten

> Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
>
> Von: Eydner John Richard <J.Eydner@langwieser.de>
> Betreff: Notiz: Aus VOL/A wird UVgO (II)
> Datum: 16. Februar 2017 um 15:00:45 MEZ
> An: Langwieser Rechtsanwälte Berlin <berlin@langwieser.de>
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> die Vergaberechtsreform ist noch immer nicht (ganz) abgeschlossen. Nachdem im April 2016 die EU-Vergaberechtsmodernisierung im Oberschwellenbereich in Kraft getreten ist, laufen die Bemühungen zur Vergaberechtsreform im nationalen Unterschwellenbereich. Der 1. Abschnitt der VOB/A wurde bereits zweimal, im April und Oktober 2016, geändert und es sind wohl weitere Anpassungen zu erwarten.
>
> Parallel laufen die Arbeiten zur Reform des vorerst noch gültigen 1. Abschnitts der VOL/A 2009 für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Im Oberschwellenbereich ist die VOL/A bereits verschwunden und in der Vergabeverordnung (VgV) aufgegangen. Dieses Schicksal wird die VOL/A nun auch im Unterschwellenbereich ereilen. Sie wird durch eine neue „Unterschwellenvergabeordnung“ (UVgO) ersetzt. Nach den Wünschen des BMWi soll das neue Regelwerk „U-Vau-Ge-O“ genannt werden, trotz einigem Widerstand ist aber auch der Name „Uffgo“ schon gebräuchlich.
>
> Neben dem Namen bringt die UVgO eine ganze Reihe von Neuerungen mit sich. Die allseits beliebte Freihändige Vergabe heißt jetzt „Verhandlungsvergabe“. In vielerlei Hinsicht werden die nationalen Vergabeverfahren an die EU-Vergaben angepasst. Zwar gibt es weiterhin einige Erleichterungen für nationale Vergaben. Allerdings erfolgt eine deutliche Angleichung der Regelungen im Unter- und Oberschwellenbereich. Schrittweise soll nun auch die elektronische Vergabe (E-Vergabe) eingeführt werden. Ab 2019 sind die Auftraggeber verpflichtet, elektronische Angebote zu akzeptieren, und ab 2020 soll die Vergabe verbindlich nur noch elektronisch ablaufen. Nach einigem Streit ist nun auch die Vergabe freiberuflicher Leistungen (z.B. Planungsleistungen) von der UVgO erfasst, wenn auch nur mit dem schlichten Programmsatz, dass solche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind.
>
> Der finale Text der UVgO - Ausgabe 2017 - ist am 07.02.2017 zusammen mit umfangreichen Erläuterungen des BMWi im Bundesanzeiger amtlich veröffentlicht worden. Den Text finden Sie im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de <http://www.bundesanzeiger.de/> / Schnellzugriff / > zum Amtlichen Teil /2017: 07.02.2017 B1 (oder in der Anlage zu dieser E-Mail).
>
> Die UVgO tritt durch die bloße Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch nicht in Kraft. Es bedarf vielmehr noch einer Umsetzung der UVgO in den Bundes- und Landeshaushaltsvorschriften. Bis das in allen Bundesländern geschehen ist, wird es sicher noch eine gewisse Weile dauern, von der kommunalen Ebene ganz zu schweigen. Die alten Vergabehand- und Regelbücher mit der VOL/A 2009 sollten vorerst also noch nicht beiseitegelegt werden.
>
> Als Orientierungshilfe in der Zwischenzeit fügen wir Ihnen in der Anlage den amtlich bekannt gemachten Text der UVgO samt den eingefügten Erläuterungen des BMWi bei.
>
> Wir wünschen gutes Gelingen und stehen Ihnen für alle Fragen wie stets jederzeit gern, auch telefonisch, zur Verfügung.
>
> Mit den besten Grüßen
>
> John Richard Eydner
> Rechtsanwalt
>
> LANGWIESER | RECHTSANWÄLTE
> Partnerschaft mbB
>
> Kurfürstendamm 59, 10707 Berlin
> Tel. +49 (0)30/ 762 39 26 - 24
> Fax +49 (0)30/ 762 39 26 - 20
> Mob.+49 (0)179/ 20 89 413
> j.eydner@langwieser.de <mailto:j.eydner@langwieser.de>
> www.langwieser.de <http://www.langwieser.de/>
> AG München PR 1190
>



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  Austauschplattform für Requisiteure
Geschrieben von: uersugredu - 14.02.2017, 14:11 - Forum: Allgemeines - Antworten (3)

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Requisite,

wie oft habt Ihr schon mühsam nach Ideen zur Umsetzung eines bestimmten Ausstattungswunsches gesucht? Wieviele Stunden habt ihr damit verbracht, ein bestimmtes Requisit aufzutreiben oder neu zu bauen?

Habt Ihr euch nicht auch schon eine einfache Möglichkeit gewünscht, mit Requisiteuren aus anderen Theatern in Kontakt zu treten, sich mit Know-How und Bezugsquellen gegenseitig auszuhelfen oder einfach abzufragen, ob ein besonderes Requisit bei den Kollegen vorhanden ist, um es ggf. auszuleihen?

Wäre es nicht wünschenswert, sich (vielleicht sogar regelmässig, z.B. im Rahmen der BTT) mit Kollegen direkt zu treffen und sich im persönlichen Gespräch auszutauschen. Oder die Idee noch weiter gedacht: warum nicht einen eigenen Verband o.ä. gründen? Für Film- und Fernseh-Requisiteure gibt es das schon (http://www.vdr-sd.de/), die Inspizienten und Stagemanager haben sich vor kurzem auch zusammengetan (inspizienz.de).

Da ich mich mit diese Gedanken schon seit geraumer Zeit beschäftige, möchte ich mich hiermit bei euch umhören, ob es auch andere Kollegen mit ähnlichen Gedanken gibt und vielleicht entwickelt sich ja hieraus etwas Handfestes.

Hier geht es zu der Umfrage (weitergeben und teilen ist ausdrücklich erwünscht!)

Grüsse aus Ulm
U. Grädel
Requisitenleiter Theater Ulm

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OISTAT OISTAT Technical Invention Prize: Bewerbungsfrist 30. März 2017
Geschrieben von: Juliane Schmidt-Sodingen - 16.01.2017, 15:06 - Forum: Allgemeines - Keine Antworten

Der von der OISTAT Technology-Kommission initiierte Technical Invention Prize (TIP) wird an die Techniker vergeben, die im Theater oder der Unterhaltungsindustrie tätig sind, und die für unsere Arbeit Gadgets, Geräte oder grundsätzlich einfache und intelligente Lösungen entwickeln: jene klugen Ideen, die meist mit kostengünstigen Mitteln und Materialien realisiert werden.

Der TIP ist eine Gelegenheit, um diese Erfindungen und cleveren Geräte mit der internationalen Gemeinschaft durch die Veröffentlichung des TIP-Katalogs, mit den Einträgen, die von einer internationalen Jury als nützlich angesehen werden, zu teilen.

Von den ausgewählten Einreichungen werden die besten drei bei der TIP Award Ceremony im Rahmen von World Stage Design 2017 (http://www.wsd2017.com vorgestellt. Der Gewinner des diesjährigen TIP erhält eine Prämie in Höhe von $ 1.000 in bar.

Bewerbung:
Senden Sie Ihre Arbeit vor dem 30. März 2017 an tip@oistat.org.

Alle Einträge sollten enthalten:
Das Anmeldeformular und 1-3 Zeichnungen und/oder Fotografien (jeweils
unter 1 MB), die für andere erforderlich sind, um das Gerät oder die Erfindung nachzuvollziehen. Wenn der Beitrag ausgewählt wird, werden die Bilder im TIP-Katalog schwarzweiß gedruckt.
Alle Dokumente sollten den Namen des Antragstellers tragen, d. h. Vorname_Nachname.jpg / docx.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der OISTAT-Website:
http://www.oistat.org/Item/list.asp?id=1498

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