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AGVS // COVID-19 // Die Sicherheit einer Veranstaltung – Hinweise zur Durchführung - Druckversion

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AGVS // COVID-19 // Die Sicherheit einer Veranstaltung – Hinweise zur Durchführung - Christian A. Buschhoff - 29.04.2020

Dabei steht die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft und die Veranstaltungsbranche als Teil davon künftig vor immensen Herausforderungen.

Nur noch die Sitzungen von kommunalen Gremien, die zum Teil explizit von den Verboten ausgenommen sind, werden unter Einhaltung entsprechender Auflagen sicher und erfolgreich in genehmigten Versammlungsstätten durchgeführt. Andere Veranstaltungen finden faktisch nicht mehr statt, und der Gedanke, dass diese von jetzt auf gleich wieder in der gewohnten Form ablaufen, wird sich als Wunschdenken erweisen. Die zukünftige Durchführung von Veranstaltungen gleicht einer Generalprobe, bei der erlernt werden muss, wie mit einem Hygieneplan sowie baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen das Ziel, die Umsetzung der Veranstaltung, erreicht wird. Dieser Prozess wird von vielen kleinen mutigen und bedachten Schritten begleitet werden und als kurzfristiges Ziel muss ein Weg gefunden werden, wie familiäre Zusammenkünfte und Veranstaltungen (Taufen, Geburtstage, Hochzeiten, Beerdigungen, Jubiläen, …) umgesetzt werden können. Es ist daher naheliegend, dass der Wiederanlauf von Veranstaltungen im Kleinen (B2B-Bereich) starten kann.

Die Planung und Umsetzung erforderlicher Infektionsschutzmaßnahmen ist in überschaubaren Größenordnungen nahezu durchgängig möglich. Um im größeren Kontext Veranstaltungen wieder durchführen zu können, bedarf es der vielzitieren Schutzkonzepte mit den dort definierten Maßnahmen. Es besteht die Herausforderung, dass solche Konzepte nicht nur zur Papiersicherheit führen bzw. statische Momentaufnahmen sind und sich zum Teil selbst handlungsunfähig machen. Daher ist Pragmatismus, gepaart mit Weitblick und Sachverstand gefragt. Es ist jederzeit damit zu rechnen, dass die Veranstaltung später beginnt, verschoben oder sogar abgesagt wird! Diese Rückschläge führen zu neuen Erkenntnissen und öffnen den Weg zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei muss man sich den Gestaltungsspielraum, und sei er auf den ersten Blick noch so eng, offenhalten. In beiderseitigem Verständnis zwischen Veranstalter und Genehmigungsbehörden muss ständig die Balance zwischen den Anforderungen gehalten werden. Zu bedenken ist: Veranstaltungen können sowohl klein und gefährlich als auch groß und ungefährlich sein.

Es ist jetzt an den Akteuren, mit Augenmaß und Besonnenheit die richtigen Schritte in Richtung der Zusammenarbeit mit den Gefahrenabwehrbehörden zu unternehmen. Wir hoffen, dass diese Hinweise ihnen bei der Planung, Umsetzung und Nachbereitung einer Veranstaltung helfen und diese sicher durchführen können. Die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit wird die weiteren Entwicklungen beobachten und die aktuelle Situation regelmäßig erneut bewerten. Bitte bewerten Sie diese ersten Hinweise zur Durchführung als einen Beitrag dazu, zu dem wir uns gerne fachlich weiter abstimmen und austauschen können.



Freuen wir uns auf neue Zeiten mit spannenden Herausforderungen. Sie werden kommen. Berlin, den 29.04.20


Christian A. Buschhoff


RE: AGVS // COVID-19 // Die Sicherheit einer Veranstaltung – Hinweise zur Durchführung - Wesko Rohde - 29.04.2020

Hier das Papier zum Thema: