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AGVS // COVID 19 - Hinweise zu den Proben - Druckversion

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AGVS // COVID 19 - Hinweise zu den Proben - CAB - 15.05.2020

Die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit hat Hinweise zum Probenbetrieb veröffentlicht. Das höchsten Schutzziele bei jeder Betrachtung zu Arbeitsschutz und Besuchersicherheit ist das Leben und die Gesundheit aller Beteiligter. Daher begrüßen wir sowohl die aktuellen regelwerklichen Entwicklungen des Bundes als auch die mit Augenmaß und Sachverstand erlassenen Lockerungsbestimmungen der Bundesländer. Natürlich müssen angepasste Regelungen einzelner Länder oder Gebietskörperschaften berücksichtigt werden, auch im Falle erneuter Verschärfungen. Daher ist diese Handlungsempfehlung als eine Art lebendes Dokument anzusehen.


Der Probenbetrieb ist ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Aufführung jedweden Werks, egal ob zu einer der aufgeführten Sparten zugehörig oder in einer Mischform oder in Auszügen (z. B. bei einem Kongress, einer Tagung bzw. weiteren Veranstaltungen aus dem MICE-Segment bzw. den dort stattfindenden Inszenierungen oder Intermezzi. Ohne Proben gibt es keine Veranstaltungen! Und ohne Veranstaltungen wird das Recht jedes Menschen auf die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nicht ausreichend gewürdigt!



Weitere Informationen finden Sie hier: 
VBG - Branchenspezifische Handlungshilfen
Trainingsbetriebes im Bereich des professionellen Bühnentanzes
Risikoeinschätzung einer Coronavirus-Infektion im Bereich Musik[url=https://www.mh-freiburg.de/hochschule/covid-19-corona/risikoeinschaetzung/][/url]