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Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen - hubert eckart - 25.06.2020 Das Bundeskabinett hat am Freitag Eckpunkte für ein Bundesprogramm "Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen" beschlossen. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten: Wer kann beantragen? Kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind. Welche Voraussetzungen gibt es für die Beantragung? Voraussetzung ist eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie. Das wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen. Der Antragsteller darf sich am 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befunden haben. Wie hoch ist die Förderung? Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten. Die Förderung betriftt die Monate Juni, Juli und August 2020. Die Überbrückungshilfe gewährt in diesem Zeitraum einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von:
Zudem gilt:
Es handelt sich um ein digitales, zweistufiges Antragsverfahren durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Zuständig für die Durchführung sind die Länder.
Die Förderung des neuen Programms ist deutlich höher als bei der Soforthilfe. Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind, können auch einen Antrag stellen. Es können von Juni bis August je nach Umsatzausfall bis zu 150.000 Euro an betrieblichen Fixkosten erstattet werden. Dafür sind die Anforderungen bei Antragstellung und Abrechnung erhöht. Ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss Umsatzausfälle und die betrieblichen Fixkosten bestätigen. Wie hoch ist das Volumen des neuen Bundesprogramms? Das Volumen der Überbrückungshilfen liegt bei maximal 25 Mrd. Euro. Alle Infos hier https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ueberbrueckungshilfe-1759738 RE: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen - hubert eckart - 07.01.2021 Schreiben des Finanzministers zur Verlängerung des Lockdown und Hilfen für KMUs Vereinfachung der Überbrückungshilfen und Aufstockung - hubert eckart - 22.01.2021 siehe Anlage |