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Theaterbetriebszulage im TVöD_ Zusammenfassung - Druckversion

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Theaterbetriebszulage im TVöD_ Zusammenfassung - Wesko Rohde - 20.12.2024

Die Theaterbetriebszulage im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist eine zusätzliche Vergütung für Beschäftigte an Theatern, die unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird. Die Regelungen zur Theaterbetriebszulage können je nach Tarifvertrag und ggf. Haustarifverträgen abweichen. Im Folgenden beantworte ich die einzelnen Fragen:

1. Unter welchen Umständen wird eine Theaterbetriebszulage gezahlt?
Die Theaterbetriebszulage wird in der Regel gezahlt, wenn Arbeitnehmer*innen an Theatern, Opernhäusern oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind, deren Arbeitsbedingungen spezifische Anforderungen oder Belastungen mit sich bringen, wie z. B.:
  • Unregelmäßige Arbeitszeiten (Abend- und Wochenenddienste),
  • Besonders lange Arbeitszeiten während der Spielzeit,
  • Anforderungen, die durch Probenpläne oder Vorstellungspläne entstehen,
  • Kurzfristige Änderungen der Arbeitszeiten.
Die Zahlung ist insbesondere für Beschäftigte vorgesehen, deren Tätigkeit direkt mit dem Theaterbetrieb zusammenhängt, etwa Bühnentechnik, Beleuchtung oder künstlerische Mitarbeit.

2. Grundlagen für die Theaterbetriebszulage
Die Grundlagen für die Theaterbetriebszulage finden sich in den jeweiligen Tarifverträgen, beispielsweise in:
  • TVöD (VKA) Sonderregelungen für Bühnen und Orchester,
  • TV-L (bei Theatern in Landeshoheit),
  • Haustarifverträgen, sofern ein Theater nicht dem TVöD/TV-L direkt unterliegt.
Diese Zulage wird auf Grundlage der besonderen Anforderungen und der Belastungen der Theaterarbeit gewährt. Sie soll den erhöhten Aufwand und die spezifischen Bedingungen des Theaterbetriebs ausgleichen.

3. In welchem Maßstab wird eine Theaterbetriebszulage gezahlt?
Die Höhe der Theaterbetriebszulage variiert und ist in den Tarifverträgen oder Haustarifverträgen festgelegt. Typische Merkmale:
  • Pauschalbeträge pro Monat: Die Zulage wird als festgelegter monatlicher Betrag gewährt, unabhängig von der genauen Arbeitszeit.
  • Prozentsatz des Grundgehalts: In manchen Fällen kann die Zulage als Prozentsatz des Tabellenentgelts gezahlt werden.
  • Es können Abstufungen vorgesehen sein, die sich nach der Tätigkeit oder der Belastung richten.

4. Bindung an Haustarifverträge
Die Theaterbetriebszulage ist nicht zwingend einheitlich geregelt und kann daher abhängig von Haustarifverträgen unterschiedlich ausfallen.
  • Viele kommunale oder landeseigene Theater orientieren sich an den Regelungen des TVöD oder TV-L.
  • Freie oder privat geführte Theater, die nicht tarifgebunden sind, können eigene Regelungen in Haustarifverträgen treffen.
In Haustarifverträgen können Höhe und Anspruch auf die Zulage sowie die Voraussetzungen für deren Zahlung eigenständig geregelt werden.


Es handelt sich um eine unabhängige Recherche.

Beste Grüße
Wesko