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Theaterbetriebszulage im TVöD_ Zusammenfassung - Wesko Rohde - 20.12.2024 Die Theaterbetriebszulage im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist eine zusätzliche Vergütung für Beschäftigte an Theatern, die unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird. Die Regelungen zur Theaterbetriebszulage können je nach Tarifvertrag und ggf. Haustarifverträgen abweichen. Im Folgenden beantworte ich die einzelnen Fragen: 1. Unter welchen Umständen wird eine Theaterbetriebszulage gezahlt? Die Theaterbetriebszulage wird in der Regel gezahlt, wenn Arbeitnehmer*innen an Theatern, Opernhäusern oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind, deren Arbeitsbedingungen spezifische Anforderungen oder Belastungen mit sich bringen, wie z. B.:
2. Grundlagen für die Theaterbetriebszulage Die Grundlagen für die Theaterbetriebszulage finden sich in den jeweiligen Tarifverträgen, beispielsweise in:
3. In welchem Maßstab wird eine Theaterbetriebszulage gezahlt? Die Höhe der Theaterbetriebszulage variiert und ist in den Tarifverträgen oder Haustarifverträgen festgelegt. Typische Merkmale:
4. Bindung an Haustarifverträge Die Theaterbetriebszulage ist nicht zwingend einheitlich geregelt und kann daher abhängig von Haustarifverträgen unterschiedlich ausfallen.
Es handelt sich um eine unabhängige Recherche. Beste Grüße Wesko |