DTHG-Empfehlung 01/2026- Bachelor Professional/ Meister
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Wesko Rohde
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Vor 9 Stunden -
#1
Bewertung beruflicher Qualifikationen bei der Besetzung und Eingruppierung an Theatern
Empfehlung der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft e. V.

Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft e. V. empfiehlt öffentlichen und privaten Theaterträgern, Personalverwaltungen sowie kommunalen Entscheidungsträgern, bei der Besetzung und Eingruppierung Technischer Direktionen die tatsächlichen Anforderungen der Funktion sowie die aktuellen Entwicklungen des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens angemessen zu berücksichtigen.

Mit der Einführung des Abschlusses „Bachelor Professional“ hat der Gesetzgeber die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildungswege ausdrücklich gestärkt. Meisterabschlüsse sind dem Deutschen Qualifikationsrahmen sowie dem Europäischen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 zugeordnet und befinden sich damit auf derselben Qualifikationsstufe wie ein Bachelorabschluss. Die Bildungswege unterscheiden sich zwar in ihrer Ausrichtung, nicht jedoch hinsichtlich ihres Qualifikationsniveaus.

Gerade im Theaterbereich vermittelt eine theatertechnische Meisterqualifikation regelmäßig diejenigen Kompetenzen, die für die Leitung komplexer technischer Betriebsabläufe erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse der Betriebssicherheit, der Versammlungsstättenverordnungen, der Betreiberverantwortung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Personalführung, der technischen Organisation sowie der Planung und Durchführung anspruchsvoller Produktionsabläufe.

Aus Sicht der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft sollte deshalb die Bewertung einer Technischen 
Direktion nicht ausschließlich anhand der Frage erfolgen, ob ein Hochschulabschluss vorliegt. Maßgeblich ist vielmehr die Gesamtheit der tatsächlich wahrzunehmenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

Hierzu gehören insbesondere
  • die Verantwortung für den sicheren technischen Betrieb einer Versammlungsstätte,
  • die Führungsverantwortung gegenüber den technischen Abteilungen,
  • die Betreiberverantwortung,
  • die Verantwortung für Personal, Budget und Organisation,
  • die Vorbereitung und Bewertung sicherheitsrelevanter Entscheidungen,
  • die fachliche Beratung der Geschäftsführung und der künstlerischen Leitung,
  • die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb gegenüber Publikum, Mitarbeitenden und Behörden.

Diese Aufgaben sind regelmäßig durch umfangreiche praktische Handlungskompetenzen geprägt und können durch berufliche Qualifikationen ebenso fundiert nachgewiesen werden wie durch akademische Bildungswege.

Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft empfiehlt deshalb ausdrücklich, theatertechnische Meisterqualifikationen einschließlich des Abschlusses „Bachelor Professional“ bei der Bewertung und Eingruppierung Technischer Direktionen grundsätzlich als gleichwertige Qualifikationsgrundlage zu akademischen Bachelorabschlüssen anzuerkennen.
Darüber hinaus empfiehlt die DTHG, Eingruppierungen grundsätzlich im Rahmen einer Einzelfallprüfung vorzunehmen. Entscheidend sollten nicht allein formale Bildungsabschlüsse sein, sondern die tatsächliche Verantwortung der Position, die übertragenen Leitungsaufgaben sowie die nachgewiesenen beruflichen Kompetenzen.

Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft beobachtet, dass Eingruppierungen im öffentlichen Bereich vielfach noch anhand schematischer Ausbildungsvergleiche vorgenommen werden. Dies wird den heutigen Anforderungen an technische Leitungsfunktionen sowie den Entwicklungen des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens häufig nicht mehr gerecht. Gerade angesichts des erheblichen Fachkräftemangels im Theaterbereich erscheint eine differenzierte Bewertung beruflicher Qualifikationen dringend geboten.

Die DTHG empfiehlt daher allen Theaterträgern und Personalverwaltungen, berufliche Spitzenqualifikationen im Theaterbereich bei Personalentscheidungen und Eingruppierungen gleichberechtigt zu berücksichtigen und dabei die tatsächlichen Anforderungen der jeweiligen Funktion in den Mittelpunkt der Bewertung zu stellen.


Begründung

Die Tätigkeit einer Technischen Direktion ist keine rein administrative Leitungsfunktion. Sie verbindet technische, organisatorische, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Verantwortung. Entscheidungen der Technischen Direktion beeinflussen unmittelbar die Sicherheit von Publikum und Mitarbeitenden, die Funktionsfähigkeit des Theaterbetriebes sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Hauses.

Aus Sicht der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft ist deshalb eine schematische Betrachtung einzelner Ausbildungsabschlüsse weder zeitgemäß noch geeignet, die tatsächliche Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zu bewerten.

Die DTHG spricht sich deshalb ausdrücklich für eine qualifikations- und tätigkeitsbezogene Bewertung aus. Maßgeblich sollten die tatsächliche berufliche Handlungskompetenz, die Führungsverantwortung sowie die nachgewiesene Erfahrung im technischen Theaterbetrieb sein.
Wesko Rohde
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Vor 9 Stunden -
#2
Meisterqualifikationen einschließlich des Abschlusses Bachelor Professional sind nach dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Qualifikationsniveau 6 zugeordnet und befinden sich damit auf derselben Qualifikationsstufe wie akademische Bachelorabschlüsse. Sie sind gleichwertig, jedoch aufgrund ihrer unterschiedlichen Bildungswege nicht gleichartig.

Grundlagen:

1. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. Januar 2020 wurden die neuen Abschlussbezeichnungen eingeführt:
Geprüfter Berufsspezialist (DQR 5)
Bachelor Professional (DQR 6)
Master Professional (DQR 7)
Die Bezeichnung „Bachelor Professional“ darf für entsprechende Fortbildungsabschlüsse wie Meister verwendet werden. Ziel war ausdrücklich, die internationale Vergleichbarkeit beruflicher Fortbildungsabschlüsse zu verbessern.

Rechtsgrundlage:
§§ 53a bis 53d BBiG
sowie die entsprechenden Regelungen der Handwerksordnung (HwO)

2. Handwerksordnung (HwO)
Auch die Handwerksordnung wurde angepasst.
Der Meisterabschluss kann die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ führen.
Damit wird deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber den Meister nicht als "zweite Wahl", sondern als berufliche Spitzenqualifikation versteht.

3. Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Der DQR ordnet Qualifikationen acht Niveaus zu.
DQR Niveau 6 umfasst unter anderem:
Bachelorabschluss
Meister
Bachelor Professional
Fachwirte
Operative Professionals (IT)

Diese Qualifikationen sind ausdrücklich gleichwertig, jedoch nicht gleichartig.
Das ist die entscheidende Formulierung.

4. Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR / EQF)
Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist unmittelbar an den Europäischen Qualifikationsrahmen gekoppelt.

Dort gilt ebenfalls:
EQF Level 6
Bachelor Degree
Meisterqualifikationen
Bachelor Professional

Damit sind die Abschlüsse europaweit vergleichbar eingeordnet.

Meisterqualifikationen einschließlich des Abschlusses Bachelor Professional sind nach dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Qualifikationsniveau 6 zugeordnet und befinden sich damit auf derselben Qualifikationsstufe wie akademische Bachelorabschlüsse. Sie sind gleichwertig, jedoch aufgrund ihrer unterschiedlichen Bildungswege nicht gleichartig.

Grundlagen:

1. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. Januar 2020 wurden die neuen Abschlussbezeichnungen eingeführt:
Geprüfter Berufsspezialist (DQR 5)
Bachelor Professional (DQR 6)
Master Professional (DQR 7)
Die Bezeichnung „Bachelor Professional“ darf für entsprechende Fortbildungsabschlüsse wie Meister verwendet werden. Ziel war ausdrücklich, die internationale Vergleichbarkeit beruflicher Fortbildungsabschlüsse zu verbessern.

Rechtsgrundlage:
§§ 53a bis 53d BBiG
sowie die entsprechenden Regelungen der Handwerksordnung (HwO)

2. Handwerksordnung (HwO)
Auch die Handwerksordnung wurde angepasst.
Der Meisterabschluss kann die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ führen.
Damit wird deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber den Meister nicht als "zweite Wahl", sondern als berufliche Spitzenqualifikation versteht.

3. Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Der DQR ordnet Qualifikationen acht Niveaus zu.
DQR Niveau 6 umfasst unter anderem:
Bachelorabschluss
Meister
Bachelor Professional
Fachwirte
Operative Professionals (IT)

Diese Qualifikationen sind ausdrücklich gleichwertig, jedoch nicht gleichartig.
Das ist die entscheidende Formulierung.

4. Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR / EQF)
Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist unmittelbar an den Europäischen Qualifikationsrahmen gekoppelt.

Dort gilt ebenfalls:
EQF Level 6
Bachelor Degree
Meisterqualifikationen
Bachelor Professional

Damit sind die Abschlüsse europaweit vergleichbar eingeordnet.

Ermittelt Eure Kompetenzen gern auch mit dem Europass:

https://europass.europa.eu/de
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 9 Stunden von Wesko Rohde.


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