Musterantrag zur Abschaltung von Löschanlagen
Started by Wesko Rohde


Rate this topic
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5


3 posts in this topic
Wesko Rohde
Wesko Rohde
******


0
346 posts 52 threads Registriert seit: Nov 2015
13.12.2025, 13:07 -
#1
Hier ein Antrag zur Abschaltung automatischer Löschanlagen, die Ihr nach Euren Gusto ändert könnt. Er beruht nunmehr auf den angekündigten Änderungen vom 30.01.2026 durch die ARGEBAU.

Beste Grüße 
Wesko

Hier kommt - wenn`s denn nach all den Ereignissen noch gebraucht wird- eine Argumentationshilfe zum Thema:

Nun also Brandenburg.

(Beitrag Podium)

Kein Brand, sondern eine Flutung – mit inzwischen über 110 Millionen Euro Schaden. Wieder ein Theater, das nicht an dem scheitert, wovor wir uns seit Jahrzehnten mit größtem Aufwand schützen, sondern an realen, bekannten und vielfach unterschätzten Risiken.
Der folgende Text sollte eigentlich nicht im Zusammenhang mit einem erneuten Ereignis zu sehen.
Er sollte das statistische Brandrisiko in deutschen Theatern lediglich noch einmal sachlich einordnen. Die Zahlen zeigen, wie extrem selten dokumentierte Brandereignisse tatsächlich sind – und wie stark der tatsächliche Schadenverlauf davon abweicht, wofür wir Planungszeit, Geld und Regulierungsschärfe einsetzen. Es geht darum, die gegenwärtigen Dimensionen des Brandschutz infrage zu stellen, um einen Weg zurück zur Verhältnismäßigkeit zu finden, die aktuell mit logischen Mitteln nicht zu ermöglichen ist.
Wenn wir weiterhin immense Ressourcen auf hypothetische Szenarien konzentrieren und reale Gefährdungen strukturell ausblenden, dürfen wir uns über die Ergebnisse nicht wundern. Brandenburg ist kein Ausreißer. Es ist ein Symptom.


DTHG rechnet statistisch nach:

Wo liegt eigentlich das statistische Brandrisiko in unseren Theatern?

Die DTHG hat auf Basis öffentlich zugänglicher Daten eine statistische Abschätzung zum Auftreten von erfassten Brandereignissen, die eine solche Größenordnung haben, dass sie dokumentiert werden, in deutschen Theatern durchgeführt.
In Deutschland finden pro Tag rund 1.000 meldepflichtige Veranstaltungen in Versammlungsstätten statt. Dieser Wert setzt sich aus den ca. 200 täglichen Aufführungen der Bühnenvereins-Mitgliedsbetriebe sowie zusätzlichen Veranstaltungen in Stadthallen, Mehrzweckhallen, Arenen und Kongresszentren zusammen. Für die Betrachtung wurde der Zeitraum seit 1990 herangezogen, der insgesamt etwa 13 Millionen solcher Veranstaltungen umfasst.
Im gleichen Zeitraum ist kein einziges Brandereignis dieser Größenordnung in deutschen Theaterbauten dokumentiert worden. Der Brand an der Frankfurter Oper 1987 lag außerhalb des Untersuchungszeitraums und wurde als Brandstiftung eingeordnet. Der Brand des Magdeburger Theaters 1990 – Ursache ungeklärt – stellt den letzten bekannten Fall eines Ereignisses dar, das in dieser Größenordnung erfasst wurde.
Auf Grundlage der Beobachtung „0 Ereignisse in ca. 13 Millionen Fällen“ ergibt sich unter Anwendung der statistischen Obergrenze (Rule of Three):

* < 0,000023 % pro Veranstaltung
* entspricht 0,00023 Promille
* Verhältnis etwa 1 : 4.300.000

Überträgt man dieses Verhältnis auf einen Einzelbetrieb mit rund 300 Vorstellungen pro Jahr, ergibt sich ein rechnerisches Erwartungsintervall von etwa 14.000 Jahren bis zum Auftreten eines Brandereignisses dieser Größenordnung.
Diese Abschätzung betrifft ausschließlich Brandereignisse, die groß genug sind, um in historischen oder offiziellen Quellen erfasst zu werden, und nicht kleinere Entstehungsbrände ohne strukturelle Auswirkungen.
Die Ergebnisse zeigen, dass das Auftreten solcher dokumentierten Brandereignisse unter heutigen technischen, baulichen und organisatorischen Bedingungen statistisch extrem unwahrscheinlich ist. Die Daten können als Grundlage für eine sachliche Bewertung von Umfang und Verhältnis brandschutztechnischer Maßnahmen in Versammlungsstätten dienen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.02.2026, 18:51 von Wesko Rohde.
Wesko Rohde
Wesko Rohde
******


0
346 posts 52 threads Registriert seit: Nov 2015
07.02.2026, 09:28 -
#2
Empfehlung der DTHG zum Umgang mit automatischen Feuerlöschanlagen in Theatern

In den vergangenen Jahren ist es wiederholt zu unbeabsichtigten Auslösungen automatischer Feuerlöschanlagen in Theatern gekommen. Die Folgen waren erhebliche Schäden an hochsensibler Bühnen- und Betriebstechnik, an Gebäuden sowie langanhaltende und kostenintensive Spiel- und Betriebsunterbrechungen. Diese Ereignisse stehen in einem offensichtlichen Missverhältnis zur tatsächlichen Brandstatistik im Theaterbetrieb.

Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass die Muster-Versammlungsstättenverordnung schutzzielorientiert anzuwenden ist. Maßgeblich ist der Schutz von Menschenleben im Versammlungsbetrieb. Dieser wird in Theatern in der Regel durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt, insbesondere durch Brandsicherheitswachen im Publikumsbetrieb, geschultes Fachpersonal, permanente Überwachung sowie etablierte Alarmierungs- und Räumungsabläufe.

Die Projektgruppe Muster-Versammlungsstättenverordnung der Fachkommission Bauaufsicht hat am 30. Januar 2026 ausdrücklich festgestellt, dass die Pflicht zur automatischen beziehungsweise selbsttätigen Auslösung von Feuerlöschanlagen auf Großbühnen entfallen soll und eine manuelle Auslösung künftig als ausreichend angesehen wird, ohne das bauordnungsrechtliche Sicherheitsniveau zu reduzieren. Diese Bewertung reagiert unmittelbar auf die bekannten Schäden durch Fehlauslösungen.

Vor diesem Hintergrund wird Theatern empfohlen, zu prüfen, ob die automatischen Auslösungen bestehender Feuerlöschanlagen
zeitnah abzuschalten sind. Sofern organisatorische und personelle Sicherheitsmaßnahmen den Personenschutz gewährleisten und die Feuerlöschanlage manuell auslösbar bleibt, kann die Abschaltung der automatischen Auslösung sachgerecht, verhältnismäßig und schutzzielkonform sein.
Theater können die Abschaltung der automatischen Auslösung gegenüber ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzeigen oder beantragen und dabei ausdrücklich auf die Muster-Versammlungsstättenverordnung sowie die aktuelle Beschlusslage der Projektgruppe MVStättVO Bezug nehmen. Ziel ist es, weitere Schäden durch unbeabsichtigte Auslösungen zu vermeiden, ohne die Sicherheit von Publikum und Beschäftigten zu beeinträchtigen.

Diese Empfehlung versteht sich als Beitrag zu einem realitätsnahen, verantwortungsvollen Brandschutz im Theaterbetrieb.

Hier ein Musteranschreiben für die Abschaltung nach dem Beschluss vom 30.01.2026

Name des Theaters]
[Adresse]
[PLZ Ort]


[Datum]


An die
[Zuständige Bauaufsichtsbehörde]
[Adresse]
[PLZ Ort]


Betreff:
Abschaltung der automatischen Auslösung der Feuerlöschanlage auf der Großbühne des Theaters [Name] unter Bezugnahme auf die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und den Beschluss der Projektgruppe MVStättVO der Fachkommission Bauaufsicht (ARGEBAU)


Sehr geehrte Damen und Herren,


wir informieren Sie hiermit darüber, dass wir beabsichtigen, die automatische (selbsttätige) Auslösung der bestehenden Feuerlöschanlage auf der Großbühne des Theaters [Name] außer Betrieb zu nehmen und die Anlage künftig ausschließlich manuell auszulösen.

Diese Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Systematik der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) sowie unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluss der Projektgruppe Muster-Versammlungsstättenverordnung der Fachkommission Bauaufsicht (ARGEBAU) vom 30. Januar 2026.

Die Projektgruppe MVStättVO hat sich in ihrer Sitzung am 30. Januar 2026 mit den Anforderungen der §§ 23 und 24 MVStättVO an Feuerlöschanlagen auf Großbühnen befasst und einstimmig beschlossen, der Fachkommission Bauaufsicht vorzuschlagen, die Pflicht zur automatischen beziehungsweise selbsttätigen Auslösung von Feuerlöschanlagen entfallen zu lassen und künftig eine manuelle Auslösung zuzulassen, ohne das bislang geltende bauordnungsrechtliche Sicherheitsniveau zu reduzieren. Dieser Beschluss reagiert ausdrücklich auf die in den vergangenen Jahren aufgetretenen unbeabsichtigten Auslösungen automatischer Löschanlagen, die zu erheblichen Schäden an Theatergebäuden und hochsensibler Technik geführt haben.

Die Abschaltung der automatischen Auslösung dient dem Ziel, Theatergebäude, technische Anlagen und den Spielbetrieb vor Schäden durch unbeabsichtigte Auslösungen zu schützen, ohne das Sicherheitsniveau zu beeinträchtigen. Fehlauslösungen haben wiederholt zu massiven Schäden an Bühnen-, Licht-, Ton- und Steuerungstechnik, zu Beeinträchtigungen der baulichen Substanz sowie zu langfristigen und kostenintensiven Betriebsausfällen geführt. Die Maßnahme stellt damit eine präventive Reaktion auf ein reales und wiederkehrendes Risiko dar.

Das maßgebliche Schutzziel der MVStättVO, der Schutz von Menschenleben im Versammlungsbetrieb, ist im Theater [Name] durch organisatorische und personelle Maßnahmen gewährleistet. Während des Publikumsbetriebs, insbesondere bei Vorstellungen sowie Haupt- und Generalproben, sind Brandsicherheitswachen anwesend. Der Betrieb erfolgt unter Verantwortung von qualifiziertem und regelmäßig unterwiesenem Fachpersonal. Bühne, Szenenflächen und technische Anlagen werden während des Betriebs kontinuierlich überwacht. Alarmierungs- und Räumungsabläufe sind etabliert und erprobt. Die Feuerlöschanlage bleibt manuell auslösbar und jederzeit verfügbar.

Damit ist die Sicherheit im Sinne der MVStättVO durch unterschiedliche Maßnahmen sichergestellt, was durch die fachliche Bewertung der Projektgruppe MVStättVO ausdrücklich anerkannt wird.

Im Theater [Name] wird daher die automatische Auslösung der Feuerlöschanlage deaktiviert, die manuelle Auslösung beibehalten und der organisatorische Brandschutz unverändert fortgeführt.

Für Rückfragen oder ein fachliches Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


[Name]
[Funktion, z. B. Technische Direktion / Geschäftsführung]
[Kontakt]

Es ist wirklich vollbracht!
Man kann es kaum glauben, aber die Vernunft hat noch eine Chance bekommen.
Nun ist es an Euch und den Theaterleitungen, davon rege Gebrauch zu machen.

Gutes Gelingen und trockene Bühnen,
WR
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.02.2026, 09:32 von Wesko Rohde.
Wesko Rohde
Wesko Rohde
******


0
346 posts 52 threads Registriert seit: Nov 2015
07.02.2026, 18:48 -
#3
Hier das Ganze noch einmal als pdf. zur weiteren Verwendung.


Angehängte Dateien
.pdf   Musteranschreiben für die Abschaltung.pdf (Größe: 27,98 KB / Downloads: 0)
Wesko Rohde
Wesko Rohde
******


0
346 posts 52 threads Registriert seit: Nov 2015
08.02.2026, 11:04 -
#4
Hier noch eine Zusammenfassung der gegenwärtigen bahnbrechenden Änderungen, die vor allem auch in der Grundplanung nicht mehr auf ein Maximum hinzielen, sonder auf sinnvolle Lösungen.

Feuerlöschanlagen auf Großbühnen: Ein wichtiger Schritt zurück zur Vernunft

Die Projektgruppe Muster-Versammlungsstättenverordnung (PG MVStättVO) hat am 30. Januar 2026 beschlossen, der Fachkommission Bauaufsicht vorzuschlagen, die Pflicht zur automatischen bzw. selbsttätigen Auslösung von Feuerlöschanlagen auf Großbühnen entfallen zu lassen. Künftig soll die Auslösung manuell erfolgen dürfen.

Dieser Beschluss ist ein echter Meilenstein für die Theaterpraxis. Automatische Löschanlagen haben in den vergangenen Jahren immer wieder erhebliche Schäden verursacht – ohne dass reale Brandereignisse vorlagen. Unbeabsichtigte Auslösungen sind damit nicht länger als unvermeidliches Restrisiko hinzunehmen.

Wichtig ist: Das bauordnungsrechtliche Sicherheitsniveau wird durch diese Änderung nicht abgesenkt. Feuerlöschanlagen bleiben erforderlich, entscheidend ist jedoch nicht mehr die Automatik, sondern das funktionierende Zusammenspiel aus Schutzvorhang, Löschtechnik und qualifiziertem Betriebspersonal.

Besonders bedeutsam ist, dass weder Größe noch Leistungsfähigkeit der Löschanlagen normativ festgeschrieben sind. Damit sind angepasste, objektspezifische Lösungen ausdrücklich möglich. Auch die Beregnung eines feuerhemmenden und dichtschließenden Eisernen Vorhangs kann die Schutzziele der MVStättVO erfüllen – eine flächendeckende Sprühwasseranlage ist nicht zwingend erforderlich.

Mit der vorgesehenen Öffnung für Wassernebellöschanlagen wird zudem ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Folgeschäden und zur besseren Integrierbarkeit in bestehende Theaterstrukturen gegangen.

Dieser Beschluss ist das Ergebnis intensiver fachlicher Arbeit und ein Beispiel dafür, wie Regelwerke lernfähig bleiben können, wenn Praxiswissen ernst genommen wird. Für die Theater bedeutet er mehr Betriebssicherheit, mehr Planbarkeit – und vor allem: mehr Vernunft im Brandschutz.
auf Großbühnen: Ein wichtiger Schritt zurück zur Vernunft

Die Projektgruppe Muster-Versammlungsstättenverordnung (PG MVStättVO) hat am 30. Januar 2026 beschlossen, der Fachkommission Bauaufsicht vorzuschlagen, die Pflicht zur automatischen bzw. selbsttätigen Auslösung von Feuerlöschanlagen auf Großbühnen entfallen zu lassen. Künftig soll die Auslösung manuell erfolgen dürfen.

Dieser Beschluss ist ein echter Meilenstein für die Theaterpraxis. Automatische Löschanlagen haben in den vergangenen Jahren immer wieder erhebliche Schäden verursacht – ohne dass reale Brandereignisse vorlagen. Unbeabsichtigte Auslösungen sind damit nicht länger als unvermeidliches Restrisiko hinzunehmen.

Wichtig ist: Das bauordnungsrechtliche Sicherheitsniveau wird durch diese Änderung nicht abgesenkt. Feuerlöschanlagen bleiben erforderlich, entscheidend ist jedoch nicht mehr die Automatik, sondern das funktionierende Zusammenspiel aus Schutzvorhang, Löschtechnik und qualifiziertem Betriebspersonal.

Besonders bedeutsam ist, dass weder Größe noch Leistungsfähigkeit der Löschanlagen normativ festgeschrieben sind. Damit sind angepasste, objektspezifische Lösungen ausdrücklich möglich. Auch die Beregnung eines feuerhemmenden und dichtschließenden Eisernen Vorhangs kann die Schutzziele der MVStättVO erfüllen – eine flächendeckende Sprühwasseranlage ist nicht zwingend erforderlich.

Mit der vorgesehenen Öffnung für Wassernebellöschanlagen wird zudem ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Folgeschäden und zur besseren Integrierbarkeit in bestehende Theaterstrukturen gegangen.

Dieser Beschluss ist das Ergebnis intensiver fachlicher Arbeit und ein Beispiel dafür, wie Regelwerke lernfähig bleiben können, wenn Praxiswissen ernst genommen wird. Für die Theater bedeutet er mehr Betriebssicherheit, mehr Planbarkeit – und vor allem: mehr Vernunft im Brandschutz.


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Automatische Löschanlagen und Wasserschäden in Theatern Wesko Rohde 5 8.929 17.07.2024, 10:27
Letzter Beitrag: Wesko Rohde

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste