EU ECO Design - LED Verordnung genannt
Started by hubert eckart


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hubert eckart
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DTHG  24.05.2018, 11:19 -
#1
Dear Supporters,



Thank you so much for your support!



Please find the latest update on EcoDesign below:



PRODUCTIVE MEETING HELD AT EU COMMISSION BRUSSELS ON PROPOSED ECO DESIGN REGULATION - LIGHTING



A group of professionals from across member organisations, manufacturers and designers in the live entertainment industry(1) had a very productive meeting in Brussels on 17 May on the issue of Stage Lighting with the European Commission. As a result, we have agreed to channel our work into seeking to draft a specific, technically based, exemption for lighting uses in the Stage and Entertainment Industries in the new proposed Eco Regulations planned for 2020. This work needs to happen quickly with our collective comments being channelled through Pearle(2) to the European Commission in advance of the next draft of the regulations due in late June.



(1) The meeting was between representatives of the EU’s Energy & Culture departments and Pearle representing its members in all EU states including SOLT/UK Theatre, the trade associations PLASA, VPLT and OETHG, the ALD, IALD and the Association of Swedish Lighting Designers. There was a delegate from EU´s Environment department attending the Energy meeting as well.



(2) PEARLE*-Live Performance Europe is the European federation based in Brussels representing its members in the field of music, theatre and other performing arts or live entertainment to the European Institutions.





Sehr geehrte Unterstützer,



Vielen Dank für Ihre Unterstützung!



Hiermit dürfen wir Ihnen Informationen über den aktuellen Stand der geplanten EcoDesign Verordnung übermitteln:



Produktive Besprechungen bei der Europäischen Kommission in Brüssel über die in Ausarbeitung befindliche neue EcoDesign Verordnung zu Lichtquellen



Eine Gruppe von Experten der Verbände, Hersteller und Lichtdesigner im Live Entertainment Sektor(1) hatte eine sehr produktive Besprechung am 17. Mai in Brüssel zum Thema Bühnenbeleuchtung mit der Europäischen Kommission. Dabei haben wir vereinbart, unsere Anstrengungen auf die Erarbeitung eines genau spezifizierten, technischen Entwurfs - für eine Ausnahme von Beleuchtungsanwendungen im Theater, Studio und Live Entertainment Sektor in der für 2020 geplanten, neuen EcoDesign Verordnung - zu fokussieren. Diese Arbeiten müssen zügig voranschreiten, wobei unsere gemeinsamen Kommentare gesammelt durch Pearl(2) an die Europäische Kommission übermittelt werden, um noch vor dem nächsten Entwurf, der für die zweiten Junihälfte angesetzt ist, berücksichtigt werden zu können.



(1) Die parallelen Besprechungen mit den Repräsentanten der EU-Abteilung für Energie und der EU-Abteilung für Kultur fanden mit Vertretern von Pearl, stellvertretend für Mitglieder in allen EU-Ländern, einschließlich SOLT/UK Theater, den Handelsverbänden PLASA und VPLT, der OETHG und der ALD, IALD und Association of Swedish Lighting Designers statt. An der Besprechung mit der Energie-Abteilung nahm auch eine Vertreterin der EU-Abteilung für Umwelt teil.



(2) PEARLE*-Live Performance Europe ist die in Brüssel angesiedelte europäische Vertretung ihrer Mitglieder in den Bereichen Musik, Theater und anderer darstellender Künste oder Live Entertainment gegenüber den europäischen Institutionen.



All the very best

Christian Allabauer
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2021, 02:48 von hubert eckart.
Hubert Eckart
hubert eckart
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24.05.2018, 11:20 -
#2
PRODUCTIVE MEETING HELD AT EU COMMISSION BRUSSELS ON PROPOSED ECO DESIGN REGULATION - LIGHTING

A group of professionals from across member organisations, manufacturers and designers in the live entertainment industry(1) had a very productive meeting in Brussels on 17 May on the issue of Stage Lighting with the European Commission. As a result, we have agreed to channel our work into seeking to draft a specific, technically based, exemption for lighting uses in the Stage and Entertainment Industries in the new proposed Eco Regulations planned for 2020. This work needs to happen quickly with our collective comments being channelled through Pearle(2) to the European Commission in advance of the next draft of the regulations due in late June.

(1) The meeting was between representatives of the EU’s Energy & Culture departments and Pearle representing its members in all EU states including SOLT/UK Theatre, the trade associations PLASA, VPLT and OETHG, the ALD, IALD and the Association of Swedish Lighting Designers. There was a delegate from EU´s Environment department attending the Energy meeting as well.

(2) PEARLE*-Live Performance Europe is the European federation based in Brussels representing its members in the field of music, theatre and other performing arts or live entertainment to the European Institutions.



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Produktive Besprechungen bei der Europäischen Kommission in Brüssel über die in Ausarbeitung befindliche neue EcoDesign Verordnung zu Lichtquellen

Eine Gruppe von Experten der Verbände, Hersteller und Lichtdesigner im Live Entertainment Sektor(1) hatte eine sehr produktive Besprechung am 17. Mai in Brüssel zum Thema Bühnenbeleuchtung mit der Europäischen Kommission. Dabei haben wir vereinbart, unsere Anstrengungen auf die Erarbeitung eines genau spezifizierten, technischen Entwurfs - für eine Ausnahme von Beleuchtungsanwendungen im Theater, Studio und Live Entertainment Sektor in der für 2020 geplanten, neuen EcoDesign Verordnung - zu fokussieren. Diese Arbeiten müssen zügig voranschreiten, wobei unsere gemeinsamen Kommentare gesammelt durch Pearl(2) an die Europäische Kommission übermittelt werden, um noch vor dem nächsten Entwurf, der für die zweiten Junihälfte angesetzt ist, berücksichtigt werden zu können.

(1) Die parallelen Besprechungen mit den Repräsentanten der EU-Abteilung für Energie und der EU-Abteilung für Kultur fanden mit Vertretern von Pearl, stellvertretend für Mitglieder in allen EU-Ländern, einschließlich SOLT/UK Theater, den Handelsverbänden PLASA und VPLT, der OETHG und der ALD, IALD und Association of Swedish Lighting Designers statt. An der Besprechung mit der Energie-Abteilung nahm auch eine Vertreterin der EU-Abteilung für Umwelt teil.

(2) PEARLE*-Live Performance Europe ist die in Brüssel angesiedelte europäische Vertretung ihrer Mitglieder in den Bereichen Musik, Theater und anderer darstellender Künste oder Live Entertainment gegenüber den europäischen Institutionen.
Hubert Eckart
hubert eckart
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24.05.2018, 11:33 -
#3
OeTHG stellt website zur Scheinwerfer Evaluierung online

Die OeTHG hat eine website online gestellt, auf der Theaterschweinwerfer nach VOPST evaluiert werden können.
Die VOPST ist die Verordnung Optische Strahlung. Sie ist als Verordnung zum ASchG dann relevant, sobald Arbeitnehmer/-innen auf Arbeitsplätzen (Arbeitsstätten, Baustellen, auswärtigen Arbeitsstellen) optischer Strahlung ausgesetzt sind.

Der Link dazu lautet:
https://www.eval.at/spezielle-evaluierung-nach-vopst
Hubert Eckart
hubert eckart
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26.05.2018, 01:10 -
#4
Update


Angehängte Dateien
.pdf   Productive Meeting in Brussels, joint statement closed.pdf (Größe: 1,43 MB / Downloads: 4)
Hubert Eckart
Wesko Rohde
Wesko Rohde
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24.10.2019, 11:23 -
#5
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

durch gemeinsames Wirken vieler Verbände konnten wir die Halogenlampe vorerst für das szenische Licht erhalten.

Besonderer dank gilt den Kollegen der OeTHG, insbesondere Christian Allabauer, der sich für unsere Anliegen stark gemacht hat und diese hochprofessionell in den Gremein erläuterte.

Hier eine Zusammenfassung mit den entsprechenden Links:



· EU-Kommission: Lichtquellen – Verfahrensstand und Zeitplan

o Wie schon früher berichtet, sind die beiden neuen Verordnungen zu Beleuchtungsprodukten – Produktgestaltung und Produktinformation – Teil eines aus mehreren Produktgruppen bestehenden Paktes. Die als nächster und abschließender Schritt anstehende Veröffentlichung im EU-Amtsblatt hat sich in Teilen erneut verschoben und ist nun wie folgt vorgesehen: für einen Teil des Paketes – dies betrifft beispielsweise Motoren und Leistungstransformatoren – soll dies am 25. Oktober erfolgen und für einen anderen Teil, darunter Kühlschränke, Waschmaschinen und Beleuchtungsprodukte, ist die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt für den 5. Dezember 2019 geplant.
Übrigens: Die Nummern der Verordnungen werden nicht vorab festgelegt; sie sind also erst mit der Veröffentlichung zu erfahren.

· Vorgaben für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (sogenannte RoHS-Richtlinien)

o Die EU-Richtlinie 2011/65 des Europäischen Parlamentes macht Vorgaben zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Dies betritt unter anderem Quecksilber und damit auch Lampen, die mit Quecksilber arbeiten: Hoch- und Niederdruck-Quecksilberdampflampen sowie Hochdrucknatriumdampf- und Metallhalogeniddampflampen.
Die Richtlinie und die zugehörigen Änderungs-Richtlinien finden Sie im Offenen Forum:

§ Richtlinie 2011/65/EU:
- DE: https://www.eup-network.de/fileadmin/use..._65_DE.pdf
- EN: https://www.eup-network.de/fileadmin/use..._65_EN.pdf
- FR: https://www.eup-network.de/fileadmin/use..._65_FR.pdf
§ Änderungsrichtlinie 2015/863/EU:
- DE: https://www.eup-network.de/fileadmin/use...863_DE.pdf
- EN: https://www.eup-network.de/fileadmin/use...863_EN.pdf
- FR: https://www.eup-network.de/fileadmin/use...863_FR.pdf
§ Änderungsrichtlinie 2017/2102/EU:
- DE: https://www.eup-network.de/fileadmin/use...102_DE.pdf
- EN: https://www.eup-network.de/fileadmin/use...102_EN.pdf
- FR: https://www.eup-network.de/fileadmin/use...102_FR.pdf
o Ein Teil der betroffenen Lampen darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden, während es für den anderen Teil zeitlich befristete Ausnahmen gibt, beispielsweise für stabförmige Leuchtstofflampen. Soll eine Ausnahme verlängert werden, muß dies innerhalb bestimmter Fristen beantragt werden und wird von der EU-Kommission geprüft. Diese Prüfung ist der Hintergrund für eine Studie, die das Öko-Institut und das Fraunhofer-Institut IZM für die EU-Kommission durchgeführt haben und die im Jahre 2016 abgeschlossen wurde.

§ https://www.eup-network.de/fileadmin/use...ang_EN.pdf
o In einer weiteren Studie haben die beiden Institute, wieder im Auftrag der EU-Kommission, eine genauere Bewertung derjenigen sozioökonomischen Folgen vorgenommen, die zu erwarten wären, wenn bestimmte Ausnahmen auslaufen würden. Diese Studie ist nun veröffentlicht worden.

§ Kurzfassungen: Der Auftrag der EU-Kommission umfaßte die Übersetzung der Kurzfassung nur in die französische Sprache, nicht jedoch ins Deutsche, die dritte Arbeitssprache der EU. Deshalb stellen wir als Arbeitshilfe den Entwurf einer Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung.
- DE: https://www.eup-network.de/fileadmin/use...urz_DE.pdf
- EN|FR: https://www.eup-network.de/fileadmin/use..._EN_FR.pdf
§ Langfassungen:
EN: https://www.eup-network.de/fileadmin/use...ang_EN.pdf
o Zu dem Verfahren bezüglich der beantragten Verlängerungen bestimmter Ausnahmen: Über die oben genannten Anträge hätte die EU-Kommission schon vor längerer Zeit entscheiden müssen. Dies ist aber noch nicht erfolgt.
Am 22. Oktober 2019 fand ein Fachgespräch der EU-Kommission mit den EU-Mitgliedstaaten zu der o. g. Richtlinie 2011/65/EU statt, bei dem unter anderem auch über die Ausnahmen für Lichtquellen gesprochen wurde. Zu den Ergebnissen ist uns noch nichts bekannt.
Im weiteren Verlauf ist vorgesehen, daß die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt entwirft. Dieser wird in dem Verfahren der „besseren Rechtsetzung“ veröffentlicht und kann kommentiert werden. Später werden EU-Rat und ‑Parlament angeschrieben werden. Stimmen sie zu, wird die Regelung im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft.

Neue Dokumente im Offenen Forum unter https://www.eup-network.de/de/eup-netzwe...nte/texte/ sind in der folgenden Liste in gewohnter Weise gekennzeichnet.
hajorau
Junior Member
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11.12.2020, 15:22 -
#6
Im Dezember 2019 wurde die neue Ecodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 zur Energieeffizient von Lichtquellen veröffentlicht. Deren sehr strenge Grenzwerte gelten im Wesentlichen ab Oktober 2021. Aufgrund besonderer, genau definierter technischer Anforderungen darf das Gros der szenischen Lichtquellen weiter in Verkehr gebracht werden.
Die Verordnung enthält jedoch einzelne missverständliche Formulierungen, die per Änderungsverordnung behoben werden sollen.

In Entertainmentbereich betrifft das vor allem LED-Hochleistungs-Weißlichtquellen, z.B. in LED-Moving-Lights. Inhaltliche Anregungen des – mittlerweile über PEARLE* im Ecodesign Consultation Forum der EU-Kommission vertretenen – Entertainment-Sektors wurden aufgenommen. (Der Mitgliedsstaat) Deutschland hat zur Aufklärung technischer Zusammenhänge beigetragen. Die Mitgliedsstaaten haben nun die Inhalte der – für unsere Branche so wichtigen – Änderungsverordnung fixiert. Um Gültigkeit zu erlangen muss sie noch vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament formell verabschiedet werden. 

Beste Grüße
Christian Allabauer
hubert eckart
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25.07.2022, 06:51 -
#7
Informationen über Neuigkeiten im Zusammenhang mit EU-Beleuchtungsregelungen:

●  Öffentliche Konsultation zu einer Änderungsverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung
    ○  Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Verordnung (VO) vorgelegt, mittels der Berichtigungen in mehreren Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung vorgenommen werden sollen. Dies betrifft VO zu fünf Produktgruppen, darunter die VO 2019/2015/EU für Lichtquellen. Bei dieser sind nur kleinere Änderungen vorgesehen:
              Die in der Technischen Dokumentation zu nieder- und hochfrequentem Flimmern anzugebenden Werte – PStLM und SVM – sollen nicht mehr bei allen LED-Produkten (ALED und OLED), sondern nur noch bei Netzspannungs-LED-Lichtquellen genannt werden müssen.
              Bei den Vorgaben zu Prüftoleranzen soll die bisher für den allgemeinen Farbwiedergabeindex Ra – in der Verordnung „CRI“ genannt – und den speziellen Farbwiedergabeindex R9 (gesättigtes Rot) geltende Bereichsangabe „0 bis 100“ auf den Ra eingeschränkt werden.
    ○  Zu dem Entwurf der EU-Kommission stehen im Offenen Forum folgende Texte zur Verfügung:
          Die Originaldokumente, in einem Dokument zusammengefaßt und um einem Inhaltsverzeichnis ergänzt: EN: https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/193290..._EK_Ew.pdf
          Eine Arbeitshilfe mit dem Auszug der Textteile, die die Verordnung 2019/2015/EU zu Beleuchtungsprodukten betreffen, sowie eine Beschreibung der mutmaßlichen Hintergründe für die beiden oben genannten Änderungen: DE | EN | (FR): https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/193290..._01v01.pdf
    ○  In einer öffentlichen Konsultation können bei der EU-Kommission in der Zeit vom 12. Juli bis 9. August 2022 Kommentare über ein elektronisches Formular abgegeben werden:
          Zugänge zu dem elektronischen Kommentarformular: DE: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13482-Energieverbrauchskennzeichnung-kleinere-Anderungen-bei-Klimageraten-Displays-Lichtquellen-und-Kuhlgeraten_de * * 
Nach dem Öffnen des Formulares kann auch eine andere EU-Amtssprache gewählt werden.
          Als Arbeitshilfe bei der Abgabe von Kommentaren kann ersatzweise die folgende, für eine andere öffentliche Konsultation erstellte Arbeitshilfe des Offenen Forums herangezogen werden: DE | EN | (FR): https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/193290...e_05b2.pdf

●  Weitere neue Dokumente im Offenen Forum
    Seit dem vorigen Rundbrief sind folgende Dokumente hinzugekommen:
    ○  Inverkehrbringen von Leuchtstofflampen:
Durch die Änderung der Richtlinie 2011/65/EU zur Begrenzung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten fallen die bisher bestehenden Ausnahmen für quecksilberhaltige Leuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung kurzfristig weg. Daraus ergibt sich für eine Reihe von Betreibern ein teilweise nicht unerheblicher Zeitdruck für eine Umrüstung auf ALED-Technik. In diesem Zusammenhang wurde wiederholt die Frage gestellt „Dürfen Lampen auch nach einem bestimmten Stichtag noch von einem Wirtschaftsakteur an einen anderen geliefert werden, wenn sie die ab diesem Stichtag geltenden Anforderungen nicht erfüllen?“ Eine Arbeitshilfe soll bei der Beantwortung dieser Frage helfen, die aus den Rechtstexten nicht restlos eindeutig zu klären ist:
            DE | EN | (FR): https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/193290..._01e01.pdf

    ○  Auslegung von Rechtstexten:
Zu häufig gestellten Fragen zur Auslegung der Rechtstexte zur Produktgestaltung und ‑information gibt es von der EU-Kommission zwei Arbeitshilfen mit Stand April 2022. Diese behandeln Fragen zu der jeweiligen produktgruppenübergreifenden Rahmenrichtlinie/-verordnung und Fragen zu den auf dieser Grundlage ruhenden Verordnungen zu verschiedenen Produktgruppen, darunter Beleuchtungsprodukte:
            Produktgestaltung:
EN: https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/193290..._01_EN.pdf
            Produktinformation:
EN: https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/193290000/Lichtquellen_Arbeitshilfe_Auslegung_PI_EK_01_EN.pdf

    ○  Richtlinie 2011/65/EU:
Mittlerweile liegt eine konsolidierte Fassung auch in englischer Sprache vor: EN: https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/193290...316_EN.pdf

    ○  EU-Rechtstexte mit Auswirkungen auf das Marktangebot an Leuchtstofflampen: Der Hintergrundtext liegt in einer neuen Version vor (13. April 2022):
              DE: https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/193290..._i1_DE.pdf; es gibt auch eine Fassung ohne die sonst üblichen Vorblätter: https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/193290..._DE_oV.pdf
              EN: https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/193290..._i1_EN.pdf und ohne Vorblätter: https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/193290..._EN_oV.pdf

    ○  Aus der Alltagspraxis: Umrüstung von Leuchten für Leuchtstofflampen auf ALED-Technik: Hinweise zum Einsatz von ALED-Lampen; Herstellerverband ZVEI, nun in der Fassung vom Oktober 2020: DE: https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/193290...e_ZVEI.pdf

Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Mordziol
Rationelle Energienutzung bei Elektrogeräten und Beleuchtung Umweltbundesamt
Fachgebiet V 1.4

Postanschrift: Postfach 14.06; 06813 Dessau-Roßlau Besuchsanschrift: Wörlitzer Platz 1; 06844 Dessau-Roßlau

Fernsprecher: 03.40 / 21.03-22.57
Fernkopierer:  03.40 / 21.04-22.57
E-Post:          "christoph.mordziol@uba.de"


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