Achtung: Neue Entschädigungsrichtlinie in Vorbereitung
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hubert eckart
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19.02.2015, 15:38 -
#1
Am 17. Februar hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu einem Informationsgespräch eingeladen. Das Ministerium führt aus, dass dieses Gespräch zur „Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Zuteilung der 700 MHz- und 1,5 GHz-Frequenzen“ (APWPT: an den Mobilfunk und Sicherheitsfunkanwendungen) notwendig ist.

Entgegen der Erwartung wurde nicht mehr über den „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung“ beraten, die Beratung fokussierte sich vielmehr auf die zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern vereinbarte "Entschädigung von PMSE-Nutzern des 700 MHz Bereichs, die über eine Genehmigung der BNetzA verfügen" (kein Zitat).

Im Rahmen der Diskussion der Richtlinie zu Ausgleichszahlungen habe ich folgende Punkte aufgezeichnet:

* Kompensation des wirtschaftlichen Schadens
Zwischen Bundesregierung und Bundesländern wurde vereinbart, dass eine angemessene Kompensation stattfinden soll. Es handelt sich dabei um einen Bund-Länderkompromiss.
Um zukünftig den negativ belegten Begriff "Billigkeitsrichtlinie" zu vermeiden wurde die Terminologie „Ausgleichszahlung“ eingeführt.

* Ziel der Ausgleichszahlungen
Anfangsberechtigung ist die Fähigkeit den 700 MHz-Bereich zu verlassen. Die Nutzung kann aber theoretisch fortgesetzt werden – APWPT: bis eine geänderte 700 MHz-Nutzung eintritt?
Dieses Szenario ähnelt der aktuellen 800 MHz-Nutzung: Positiv aus politischer Sicht – für den bisherigen Frequenznutzer allerdings kaum eine Planungsgrundlage.
Hier stellt sich die Frage, ob im Rahmen des 700 MHz-Ausbaus dem Anwender drahtloser Werkzeuge (PMSE) erneut Mobilfunkausbauinformationen bereitgestellt werden können?

* Rechtlicher Status der Ausgleichszahlungen
Obwohl die Terminologie „Ausgleichszahlung“ eingeführt wurde, verwies der Veranstalter darauf, dass dadurch der bisherige Rechtscharakter unverändert bleibt.
Also eine „Billigkeitsrichtlinie“ mit neuem Namen?

* Wer wird durch die geplanten Ausgleichszahlungen absehbar begünstigt?
Alle Anwender drahtloser Werkzeuge, die über eine gültige Genehmigung der BNetzA zu 700 MHz-Frequenzen verfügen.

* Ist es möglich nachträglich eine Genehmigung zu erhalten
Ja. Bis Ende März können alle Eigentümer drahtloser Werkzeuge (PMSE) nachträglich eine Genehmigung bei der BNetzA beantragen, um nachfolgend Ausgleichszahlungen beantragen zu können. BNetzA: Ab 1. April ist dies nicht mehr möglich.
Achtung: Bitte informieren Sie nachdrücklich Ihre Mitglieder über diese Möglichkeit. APWPT empfiehlt ausdrücklich eine Anmeldung! Eine 700 MHz-Nutzung, ohne Genehmigung ist nach meinem Verständnis der derzeitigen Rechtsgrundlagen „illegal“.

* Trennung von professionellen und nicht-professionellen Anwendern
Professionelle und nicht-professionelle Anwender sollen nach derzeitiger Auffassung mit unterschiedlicher Methodik Ausgleichzahlungen erhalten.
Die Diskussion führte schnell zur Fragestellung was „Professionell“ eigentlich darstellen soll.
Von unserer Seite wurde angemerkt, dass auch non-profit Organisationen drahtlose Werkzeuge professionell nutzen.
Der Veranstalter merke darauf an, dass der Begriff „Professionell“ einer Richtlinie der BNetzA entnommen wurde (VVNöml).
Auf Rückfrage teilte die BNetzA mit, dass die Zuteilungspraxis jeden Nutzer, der eine Frequenzzuweisung erhalten hat, als „professionell“ einstuft.
-> es wurde beantragt den Begriff „professionell“ zu löschen.

* Problemfall: Eigentumsnachweis
Umfangreiche Diskussionen haben zum Thema Eigentumsnachweis stattgefunden.
1)
APWPT führte an, dass Miet- und Leasingkauf bisher ausgeschlossen waren. Der Veranstalter bekräftige diese Regelung beizubehalten. Er verwies allerdings darauf, dass es bei Leasing offenbar unterschiedliche Eigentumsmodelle geben soll und empfahl eine diesbezügliche Absprache mit dem Leasing-Geber.
2)
Es stellt sich zusätzlich die Frage wie unterschiedliche Trägerschaften berücksichtigt werden. Wie dargestellt existieren offenbar eine Reihe unterschiedlicher Trägerschaftsmodelle, die den Eigentumsnachweis erschweren könnten. Der Veranstalter versprach eine abschließende Prüfung.

* Problemfall: Planungskosten
Der Bund-Länderkompromiss enthält keine Planungskosten. In einer Reihe von Einrichtungen dürften allerdings erhebliche Planungskosten anfallen, die z.B. durch die Einbeziehung von externen Dienstleistern entstehen.
Es wurde beantragt Planungskosten in die Ausgleichszahlungen aufzunehmen. Dies wurde vom Veranstalter abgelehnt, weil dadurch der Rahmen des Bund-Länderkompromiss überschritten würde.
Daher wurde beantragt eine Härtefallregelung aufzunehmen.

* Wer wird das Verfahren für Ausgleichszahlungen absehbar durchführen?
Die Beratungsteilnehmer lobten grundsätzlich die Abwicklung der Billigkeitsrichtlinie durch die BAFA und wünschten sich die Fortsetzung dieser Arbeit. Eine diesbezügliche Entscheidung steht allerdings noch aus.

* Problemfall: Der PMSE Abstimmbereich überschreitet den 700 MHz-Bereich
Eine Reihe von PMSE haben einen Abstimmbereich, der den 700 MHz-Bereich überschreitet. Hier stellt sich die Fragestellung, ob in diesem Fall überhaupt eine Ausgleichszahlung geleistet werden kann, da nur ein „Teilschaden“ entsteht.
Der Veranstalter will diese Fragestellung prüfen.

* Welche Frequenzbereiche können ohne Einzelgenehmigung verwendet werden?
Die Duplexlücken im 800 und 1800 MHz Bereich sind durch die Entscheidung der Europäischen Kommission europaweit harmonisiert. Die BNetzA hat hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die im BNetzA-Amtsblatt 03-2015 als Vfg. Nr. 2/2015 und Vfg. Nr. 3/2015 veröffentlicht wurde. Beide Verfügungen sind bis 31.12.2025 befristet. APWPT wird kurzfristig diesbezügliche Informationen in der Homepage anpassen.
Wir haben darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission die Mitgliedsländer aufgefordert hat, weitere 30 MHz für die s.g. „Tagesproduktion“ zu identifizieren. Bisher ist keine diesbezügliche deutsche Rückmeldung bekannt.

WICHTIG:
Wir können in den nächsten Tagen schriftlich weitere Anmerkungen zum Verfahren einreichen. Sehen Sie diesbezüglichen Bedarf, so bitte ich Ihrerseits um sehr kurzfristige Rückmeldung.


Mit freundlichen Grüßen

Matthias Fehr
- Präsident -

Association of Professional Wireless Production Technologies e.V.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.02.2015, 16:20 von hubert eckart.
Hubert Eckart


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