07.02.2026, 09:28 -
Empfehlung der DTHG zum Umgang mit automatischen Feuerlöschanlagen in Theatern
In den vergangenen Jahren ist es wiederholt zu unbeabsichtigten Auslösungen automatischer Feuerlöschanlagen in Theatern gekommen. Die Folgen waren erhebliche Schäden an hochsensibler Bühnen- und Betriebstechnik, an Gebäuden sowie langanhaltende und kostenintensive Spiel- und Betriebsunterbrechungen. Diese Ereignisse stehen in einem offensichtlichen Missverhältnis zur tatsächlichen Brandstatistik im Theaterbetrieb.
Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass die Muster-Versammlungsstättenverordnung schutzzielorientiert anzuwenden ist. Maßgeblich ist der Schutz von Menschenleben im Versammlungsbetrieb. Dieser wird in Theatern in der Regel durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt, insbesondere durch Brandsicherheitswachen im Publikumsbetrieb, geschultes Fachpersonal, permanente Überwachung sowie etablierte Alarmierungs- und Räumungsabläufe.
Die Projektgruppe Muster-Versammlungsstättenverordnung der Fachkommission Bauaufsicht hat am 30. Januar 2026 ausdrücklich festgestellt, dass die Pflicht zur automatischen beziehungsweise selbsttätigen Auslösung von Feuerlöschanlagen auf Großbühnen entfallen soll und eine manuelle Auslösung künftig als ausreichend angesehen wird, ohne das bauordnungsrechtliche Sicherheitsniveau zu reduzieren. Diese Bewertung reagiert unmittelbar auf die bekannten Schäden durch Fehlauslösungen.
Vor diesem Hintergrund wird Theatern empfohlen, zu prüfen, ob die automatischen Auslösungen bestehender Feuerlöschanlagen
zeitnah abzuschalten sind. Sofern organisatorische und personelle Sicherheitsmaßnahmen den Personenschutz gewährleisten und die Feuerlöschanlage manuell auslösbar bleibt, kann die Abschaltung der automatischen Auslösung sachgerecht, verhältnismäßig und schutzzielkonform sein.
Theater können die Abschaltung der automatischen Auslösung gegenüber ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzeigen oder beantragen und dabei ausdrücklich auf die Muster-Versammlungsstättenverordnung sowie die aktuelle Beschlusslage der Projektgruppe MVStättVO Bezug nehmen. Ziel ist es, weitere Schäden durch unbeabsichtigte Auslösungen zu vermeiden, ohne die Sicherheit von Publikum und Beschäftigten zu beeinträchtigen.
Diese Empfehlung versteht sich als Beitrag zu einem realitätsnahen, verantwortungsvollen Brandschutz im Theaterbetrieb.
Hier ein Musteranschreiben für die Abschaltung nach dem Beschluss vom 30.01.2026
Name des Theaters]
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Datum]
An die
[Zuständige Bauaufsichtsbehörde]
[Adresse]
[PLZ Ort]
Betreff:
Abschaltung der automatischen Auslösung der Feuerlöschanlage auf der Großbühne des Theaters [Name] unter Bezugnahme auf die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und den Beschluss der Projektgruppe MVStättVO der Fachkommission Bauaufsicht (ARGEBAU)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie hiermit darüber, dass wir beabsichtigen, die automatische (selbsttätige) Auslösung der bestehenden Feuerlöschanlage auf der Großbühne des Theaters [Name] außer Betrieb zu nehmen und die Anlage künftig ausschließlich manuell auszulösen.
Diese Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Systematik der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) sowie unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluss der Projektgruppe Muster-Versammlungsstättenverordnung der Fachkommission Bauaufsicht (ARGEBAU) vom 30. Januar 2026.
Die Projektgruppe MVStättVO hat sich in ihrer Sitzung am 30. Januar 2026 mit den Anforderungen der §§ 23 und 24 MVStättVO an Feuerlöschanlagen auf Großbühnen befasst und einstimmig beschlossen, der Fachkommission Bauaufsicht vorzuschlagen, die Pflicht zur automatischen beziehungsweise selbsttätigen Auslösung von Feuerlöschanlagen entfallen zu lassen und künftig eine manuelle Auslösung zuzulassen, ohne das bislang geltende bauordnungsrechtliche Sicherheitsniveau zu reduzieren. Dieser Beschluss reagiert ausdrücklich auf die in den vergangenen Jahren aufgetretenen unbeabsichtigten Auslösungen automatischer Löschanlagen, die zu erheblichen Schäden an Theatergebäuden und hochsensibler Technik geführt haben.
Die Abschaltung der automatischen Auslösung dient dem Ziel, Theatergebäude, technische Anlagen und den Spielbetrieb vor Schäden durch unbeabsichtigte Auslösungen zu schützen, ohne das Sicherheitsniveau zu beeinträchtigen. Fehlauslösungen haben wiederholt zu massiven Schäden an Bühnen-, Licht-, Ton- und Steuerungstechnik, zu Beeinträchtigungen der baulichen Substanz sowie zu langfristigen und kostenintensiven Betriebsausfällen geführt. Die Maßnahme stellt damit eine präventive Reaktion auf ein reales und wiederkehrendes Risiko dar.
Das maßgebliche Schutzziel der MVStättVO, der Schutz von Menschenleben im Versammlungsbetrieb, ist im Theater [Name] durch organisatorische und personelle Maßnahmen gewährleistet. Während des Publikumsbetriebs, insbesondere bei Vorstellungen sowie Haupt- und Generalproben, sind Brandsicherheitswachen anwesend. Der Betrieb erfolgt unter Verantwortung von qualifiziertem und regelmäßig unterwiesenem Fachpersonal. Bühne, Szenenflächen und technische Anlagen werden während des Betriebs kontinuierlich überwacht. Alarmierungs- und Räumungsabläufe sind etabliert und erprobt. Die Feuerlöschanlage bleibt manuell auslösbar und jederzeit verfügbar.
Damit ist die Sicherheit im Sinne der MVStättVO durch unterschiedliche Maßnahmen sichergestellt, was durch die fachliche Bewertung der Projektgruppe MVStättVO ausdrücklich anerkannt wird.
Im Theater [Name] wird daher die automatische Auslösung der Feuerlöschanlage deaktiviert, die manuelle Auslösung beibehalten und der organisatorische Brandschutz unverändert fortgeführt.
Für Rückfragen oder ein fachliches Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Funktion, z. B. Technische Direktion / Geschäftsführung]
[Kontakt]
Es ist wirklich vollbracht!
Man kann es kaum glauben, aber die Vernunft hat noch eine Chance bekommen.
Nun ist es an Euch und den Theaterleitungen, davon rege Gebrauch zu machen.
Gutes Gelingen und trockene Bühnen,
WR
In den vergangenen Jahren ist es wiederholt zu unbeabsichtigten Auslösungen automatischer Feuerlöschanlagen in Theatern gekommen. Die Folgen waren erhebliche Schäden an hochsensibler Bühnen- und Betriebstechnik, an Gebäuden sowie langanhaltende und kostenintensive Spiel- und Betriebsunterbrechungen. Diese Ereignisse stehen in einem offensichtlichen Missverhältnis zur tatsächlichen Brandstatistik im Theaterbetrieb.
Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass die Muster-Versammlungsstättenverordnung schutzzielorientiert anzuwenden ist. Maßgeblich ist der Schutz von Menschenleben im Versammlungsbetrieb. Dieser wird in Theatern in der Regel durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt, insbesondere durch Brandsicherheitswachen im Publikumsbetrieb, geschultes Fachpersonal, permanente Überwachung sowie etablierte Alarmierungs- und Räumungsabläufe.
Die Projektgruppe Muster-Versammlungsstättenverordnung der Fachkommission Bauaufsicht hat am 30. Januar 2026 ausdrücklich festgestellt, dass die Pflicht zur automatischen beziehungsweise selbsttätigen Auslösung von Feuerlöschanlagen auf Großbühnen entfallen soll und eine manuelle Auslösung künftig als ausreichend angesehen wird, ohne das bauordnungsrechtliche Sicherheitsniveau zu reduzieren. Diese Bewertung reagiert unmittelbar auf die bekannten Schäden durch Fehlauslösungen.
Vor diesem Hintergrund wird Theatern empfohlen, zu prüfen, ob die automatischen Auslösungen bestehender Feuerlöschanlagen
zeitnah abzuschalten sind. Sofern organisatorische und personelle Sicherheitsmaßnahmen den Personenschutz gewährleisten und die Feuerlöschanlage manuell auslösbar bleibt, kann die Abschaltung der automatischen Auslösung sachgerecht, verhältnismäßig und schutzzielkonform sein.
Theater können die Abschaltung der automatischen Auslösung gegenüber ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzeigen oder beantragen und dabei ausdrücklich auf die Muster-Versammlungsstättenverordnung sowie die aktuelle Beschlusslage der Projektgruppe MVStättVO Bezug nehmen. Ziel ist es, weitere Schäden durch unbeabsichtigte Auslösungen zu vermeiden, ohne die Sicherheit von Publikum und Beschäftigten zu beeinträchtigen.
Diese Empfehlung versteht sich als Beitrag zu einem realitätsnahen, verantwortungsvollen Brandschutz im Theaterbetrieb.
Hier ein Musteranschreiben für die Abschaltung nach dem Beschluss vom 30.01.2026
Name des Theaters]
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Datum]
An die
[Zuständige Bauaufsichtsbehörde]
[Adresse]
[PLZ Ort]
Betreff:
Abschaltung der automatischen Auslösung der Feuerlöschanlage auf der Großbühne des Theaters [Name] unter Bezugnahme auf die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und den Beschluss der Projektgruppe MVStättVO der Fachkommission Bauaufsicht (ARGEBAU)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie hiermit darüber, dass wir beabsichtigen, die automatische (selbsttätige) Auslösung der bestehenden Feuerlöschanlage auf der Großbühne des Theaters [Name] außer Betrieb zu nehmen und die Anlage künftig ausschließlich manuell auszulösen.
Diese Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Systematik der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) sowie unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluss der Projektgruppe Muster-Versammlungsstättenverordnung der Fachkommission Bauaufsicht (ARGEBAU) vom 30. Januar 2026.
Die Projektgruppe MVStättVO hat sich in ihrer Sitzung am 30. Januar 2026 mit den Anforderungen der §§ 23 und 24 MVStättVO an Feuerlöschanlagen auf Großbühnen befasst und einstimmig beschlossen, der Fachkommission Bauaufsicht vorzuschlagen, die Pflicht zur automatischen beziehungsweise selbsttätigen Auslösung von Feuerlöschanlagen entfallen zu lassen und künftig eine manuelle Auslösung zuzulassen, ohne das bislang geltende bauordnungsrechtliche Sicherheitsniveau zu reduzieren. Dieser Beschluss reagiert ausdrücklich auf die in den vergangenen Jahren aufgetretenen unbeabsichtigten Auslösungen automatischer Löschanlagen, die zu erheblichen Schäden an Theatergebäuden und hochsensibler Technik geführt haben.
Die Abschaltung der automatischen Auslösung dient dem Ziel, Theatergebäude, technische Anlagen und den Spielbetrieb vor Schäden durch unbeabsichtigte Auslösungen zu schützen, ohne das Sicherheitsniveau zu beeinträchtigen. Fehlauslösungen haben wiederholt zu massiven Schäden an Bühnen-, Licht-, Ton- und Steuerungstechnik, zu Beeinträchtigungen der baulichen Substanz sowie zu langfristigen und kostenintensiven Betriebsausfällen geführt. Die Maßnahme stellt damit eine präventive Reaktion auf ein reales und wiederkehrendes Risiko dar.
Das maßgebliche Schutzziel der MVStättVO, der Schutz von Menschenleben im Versammlungsbetrieb, ist im Theater [Name] durch organisatorische und personelle Maßnahmen gewährleistet. Während des Publikumsbetriebs, insbesondere bei Vorstellungen sowie Haupt- und Generalproben, sind Brandsicherheitswachen anwesend. Der Betrieb erfolgt unter Verantwortung von qualifiziertem und regelmäßig unterwiesenem Fachpersonal. Bühne, Szenenflächen und technische Anlagen werden während des Betriebs kontinuierlich überwacht. Alarmierungs- und Räumungsabläufe sind etabliert und erprobt. Die Feuerlöschanlage bleibt manuell auslösbar und jederzeit verfügbar.
Damit ist die Sicherheit im Sinne der MVStättVO durch unterschiedliche Maßnahmen sichergestellt, was durch die fachliche Bewertung der Projektgruppe MVStättVO ausdrücklich anerkannt wird.
Im Theater [Name] wird daher die automatische Auslösung der Feuerlöschanlage deaktiviert, die manuelle Auslösung beibehalten und der organisatorische Brandschutz unverändert fortgeführt.
Für Rückfragen oder ein fachliches Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Funktion, z. B. Technische Direktion / Geschäftsführung]
[Kontakt]
Es ist wirklich vollbracht!
Man kann es kaum glauben, aber die Vernunft hat noch eine Chance bekommen.
Nun ist es an Euch und den Theaterleitungen, davon rege Gebrauch zu machen.
Gutes Gelingen und trockene Bühnen,
WR
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.02.2026, 09:32 von Wesko Rohde.

