Musterantrag zur Abschaltung von Löschanlagen
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Wesko Rohde
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08.02.2026, 11:04 -
#4
Hier noch eine Zusammenfassung der gegenwärtigen bahnbrechenden Änderungen, die vor allem auch in der Grundplanung nicht mehr auf ein Maximum hinzielen, sonder auf sinnvolle Lösungen.

Feuerlöschanlagen auf Großbühnen: Ein wichtiger Schritt zurück zur Vernunft

Die Projektgruppe Muster-Versammlungsstättenverordnung (PG MVStättVO) hat am 30. Januar 2026 beschlossen, der Fachkommission Bauaufsicht vorzuschlagen, die Pflicht zur automatischen bzw. selbsttätigen Auslösung von Feuerlöschanlagen auf Großbühnen entfallen zu lassen. Künftig soll die Auslösung manuell erfolgen dürfen.

Dieser Beschluss ist ein echter Meilenstein für die Theaterpraxis. Automatische Löschanlagen haben in den vergangenen Jahren immer wieder erhebliche Schäden verursacht – ohne dass reale Brandereignisse vorlagen. Unbeabsichtigte Auslösungen sind damit nicht länger als unvermeidliches Restrisiko hinzunehmen.

Wichtig ist: Das bauordnungsrechtliche Sicherheitsniveau wird durch diese Änderung nicht abgesenkt. Feuerlöschanlagen bleiben erforderlich, entscheidend ist jedoch nicht mehr die Automatik, sondern das funktionierende Zusammenspiel aus Schutzvorhang, Löschtechnik und qualifiziertem Betriebspersonal.

Besonders bedeutsam ist, dass weder Größe noch Leistungsfähigkeit der Löschanlagen normativ festgeschrieben sind. Damit sind angepasste, objektspezifische Lösungen ausdrücklich möglich. Auch die Beregnung eines feuerhemmenden und dichtschließenden Eisernen Vorhangs kann die Schutzziele der MVStättVO erfüllen – eine flächendeckende Sprühwasseranlage ist nicht zwingend erforderlich.

Mit der vorgesehenen Öffnung für Wassernebellöschanlagen wird zudem ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Folgeschäden und zur besseren Integrierbarkeit in bestehende Theaterstrukturen gegangen.

Dieser Beschluss ist das Ergebnis intensiver fachlicher Arbeit und ein Beispiel dafür, wie Regelwerke lernfähig bleiben können, wenn Praxiswissen ernst genommen wird. Für die Theater bedeutet er mehr Betriebssicherheit, mehr Planbarkeit – und vor allem: mehr Vernunft im Brandschutz.
auf Großbühnen: Ein wichtiger Schritt zurück zur Vernunft

Die Projektgruppe Muster-Versammlungsstättenverordnung (PG MVStättVO) hat am 30. Januar 2026 beschlossen, der Fachkommission Bauaufsicht vorzuschlagen, die Pflicht zur automatischen bzw. selbsttätigen Auslösung von Feuerlöschanlagen auf Großbühnen entfallen zu lassen. Künftig soll die Auslösung manuell erfolgen dürfen.

Dieser Beschluss ist ein echter Meilenstein für die Theaterpraxis. Automatische Löschanlagen haben in den vergangenen Jahren immer wieder erhebliche Schäden verursacht – ohne dass reale Brandereignisse vorlagen. Unbeabsichtigte Auslösungen sind damit nicht länger als unvermeidliches Restrisiko hinzunehmen.

Wichtig ist: Das bauordnungsrechtliche Sicherheitsniveau wird durch diese Änderung nicht abgesenkt. Feuerlöschanlagen bleiben erforderlich, entscheidend ist jedoch nicht mehr die Automatik, sondern das funktionierende Zusammenspiel aus Schutzvorhang, Löschtechnik und qualifiziertem Betriebspersonal.

Besonders bedeutsam ist, dass weder Größe noch Leistungsfähigkeit der Löschanlagen normativ festgeschrieben sind. Damit sind angepasste, objektspezifische Lösungen ausdrücklich möglich. Auch die Beregnung eines feuerhemmenden und dichtschließenden Eisernen Vorhangs kann die Schutzziele der MVStättVO erfüllen – eine flächendeckende Sprühwasseranlage ist nicht zwingend erforderlich.

Mit der vorgesehenen Öffnung für Wassernebellöschanlagen wird zudem ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Folgeschäden und zur besseren Integrierbarkeit in bestehende Theaterstrukturen gegangen.

Dieser Beschluss ist das Ergebnis intensiver fachlicher Arbeit und ein Beispiel dafür, wie Regelwerke lernfähig bleiben können, wenn Praxiswissen ernst genommen wird. Für die Theater bedeutet er mehr Betriebssicherheit, mehr Planbarkeit – und vor allem: mehr Vernunft im Brandschutz.


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RE: Musterantrag zur Abschaltung von Löschanlagen - von Wesko Rohde - 08.02.2026, 11:04

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