Vor 11 Stunden -
Meisterqualifikationen einschließlich des Abschlusses Bachelor Professional sind nach dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Qualifikationsniveau 6 zugeordnet und befinden sich damit auf derselben Qualifikationsstufe wie akademische Bachelorabschlüsse. Sie sind gleichwertig, jedoch aufgrund ihrer unterschiedlichen Bildungswege nicht gleichartig.
Grundlagen:
1. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. Januar 2020 wurden die neuen Abschlussbezeichnungen eingeführt:
Geprüfter Berufsspezialist (DQR 5)
Bachelor Professional (DQR 6)
Master Professional (DQR 7)
Die Bezeichnung „Bachelor Professional“ darf für entsprechende Fortbildungsabschlüsse wie Meister verwendet werden. Ziel war ausdrücklich, die internationale Vergleichbarkeit beruflicher Fortbildungsabschlüsse zu verbessern.
Rechtsgrundlage:
§§ 53a bis 53d BBiG
sowie die entsprechenden Regelungen der Handwerksordnung (HwO)
2. Handwerksordnung (HwO)
Auch die Handwerksordnung wurde angepasst.
Der Meisterabschluss kann die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ führen.
Damit wird deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber den Meister nicht als "zweite Wahl", sondern als berufliche Spitzenqualifikation versteht.
3. Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Der DQR ordnet Qualifikationen acht Niveaus zu.
DQR Niveau 6 umfasst unter anderem:
Bachelorabschluss
Meister
Bachelor Professional
Fachwirte
Operative Professionals (IT)
Diese Qualifikationen sind ausdrücklich gleichwertig, jedoch nicht gleichartig.
Das ist die entscheidende Formulierung.
4. Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR / EQF)
Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist unmittelbar an den Europäischen Qualifikationsrahmen gekoppelt.
Dort gilt ebenfalls:
EQF Level 6
Bachelor Degree
Meisterqualifikationen
Bachelor Professional
Damit sind die Abschlüsse europaweit vergleichbar eingeordnet.
Meisterqualifikationen einschließlich des Abschlusses Bachelor Professional sind nach dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Qualifikationsniveau 6 zugeordnet und befinden sich damit auf derselben Qualifikationsstufe wie akademische Bachelorabschlüsse. Sie sind gleichwertig, jedoch aufgrund ihrer unterschiedlichen Bildungswege nicht gleichartig.
Grundlagen:
1. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. Januar 2020 wurden die neuen Abschlussbezeichnungen eingeführt:
Geprüfter Berufsspezialist (DQR 5)
Bachelor Professional (DQR 6)
Master Professional (DQR 7)
Die Bezeichnung „Bachelor Professional“ darf für entsprechende Fortbildungsabschlüsse wie Meister verwendet werden. Ziel war ausdrücklich, die internationale Vergleichbarkeit beruflicher Fortbildungsabschlüsse zu verbessern.
Rechtsgrundlage:
§§ 53a bis 53d BBiG
sowie die entsprechenden Regelungen der Handwerksordnung (HwO)
2. Handwerksordnung (HwO)
Auch die Handwerksordnung wurde angepasst.
Der Meisterabschluss kann die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ führen.
Damit wird deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber den Meister nicht als "zweite Wahl", sondern als berufliche Spitzenqualifikation versteht.
3. Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Der DQR ordnet Qualifikationen acht Niveaus zu.
DQR Niveau 6 umfasst unter anderem:
Bachelorabschluss
Meister
Bachelor Professional
Fachwirte
Operative Professionals (IT)
Diese Qualifikationen sind ausdrücklich gleichwertig, jedoch nicht gleichartig.
Das ist die entscheidende Formulierung.
4. Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR / EQF)
Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist unmittelbar an den Europäischen Qualifikationsrahmen gekoppelt.
Dort gilt ebenfalls:
EQF Level 6
Bachelor Degree
Meisterqualifikationen
Bachelor Professional
Damit sind die Abschlüsse europaweit vergleichbar eingeordnet.
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https://europass.europa.eu/de
Grundlagen:
1. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. Januar 2020 wurden die neuen Abschlussbezeichnungen eingeführt:
Geprüfter Berufsspezialist (DQR 5)
Bachelor Professional (DQR 6)
Master Professional (DQR 7)
Die Bezeichnung „Bachelor Professional“ darf für entsprechende Fortbildungsabschlüsse wie Meister verwendet werden. Ziel war ausdrücklich, die internationale Vergleichbarkeit beruflicher Fortbildungsabschlüsse zu verbessern.
Rechtsgrundlage:
§§ 53a bis 53d BBiG
sowie die entsprechenden Regelungen der Handwerksordnung (HwO)
2. Handwerksordnung (HwO)
Auch die Handwerksordnung wurde angepasst.
Der Meisterabschluss kann die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ führen.
Damit wird deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber den Meister nicht als "zweite Wahl", sondern als berufliche Spitzenqualifikation versteht.
3. Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Der DQR ordnet Qualifikationen acht Niveaus zu.
DQR Niveau 6 umfasst unter anderem:
Bachelorabschluss
Meister
Bachelor Professional
Fachwirte
Operative Professionals (IT)
Diese Qualifikationen sind ausdrücklich gleichwertig, jedoch nicht gleichartig.
Das ist die entscheidende Formulierung.
4. Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR / EQF)
Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist unmittelbar an den Europäischen Qualifikationsrahmen gekoppelt.
Dort gilt ebenfalls:
EQF Level 6
Bachelor Degree
Meisterqualifikationen
Bachelor Professional
Damit sind die Abschlüsse europaweit vergleichbar eingeordnet.
Meisterqualifikationen einschließlich des Abschlusses Bachelor Professional sind nach dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Qualifikationsniveau 6 zugeordnet und befinden sich damit auf derselben Qualifikationsstufe wie akademische Bachelorabschlüsse. Sie sind gleichwertig, jedoch aufgrund ihrer unterschiedlichen Bildungswege nicht gleichartig.
Grundlagen:
1. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. Januar 2020 wurden die neuen Abschlussbezeichnungen eingeführt:
Geprüfter Berufsspezialist (DQR 5)
Bachelor Professional (DQR 6)
Master Professional (DQR 7)
Die Bezeichnung „Bachelor Professional“ darf für entsprechende Fortbildungsabschlüsse wie Meister verwendet werden. Ziel war ausdrücklich, die internationale Vergleichbarkeit beruflicher Fortbildungsabschlüsse zu verbessern.
Rechtsgrundlage:
§§ 53a bis 53d BBiG
sowie die entsprechenden Regelungen der Handwerksordnung (HwO)
2. Handwerksordnung (HwO)
Auch die Handwerksordnung wurde angepasst.
Der Meisterabschluss kann die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ führen.
Damit wird deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber den Meister nicht als "zweite Wahl", sondern als berufliche Spitzenqualifikation versteht.
3. Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Der DQR ordnet Qualifikationen acht Niveaus zu.
DQR Niveau 6 umfasst unter anderem:
Bachelorabschluss
Meister
Bachelor Professional
Fachwirte
Operative Professionals (IT)
Diese Qualifikationen sind ausdrücklich gleichwertig, jedoch nicht gleichartig.
Das ist die entscheidende Formulierung.
4. Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR / EQF)
Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist unmittelbar an den Europäischen Qualifikationsrahmen gekoppelt.
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Damit sind die Abschlüsse europaweit vergleichbar eingeordnet.
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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 11 Stunden von Wesko Rohde.

