Kommende EU-Regelungen zur Beleuchtung - Neuigkeiten-Rundbrief Nr. 23
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hubert eckart
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12.02.2019, 22:18 -
#1
Heute erhalten Sie wieder Informationen über Neuigkeiten im Zusammenhang mit den kommenden EU-Beleuchtungsregelungen. Nachdem bereits Mitte Dezember entscheidende Sitzungen auf EU-Ebene stattgefunden haben, melden wir uns heute recht spät. Bedingt ist dies durch die dazwischenliegende Weihnachts-und-Neujahreszeit sowie durch unterschiedlich begründete Lücken in der Bürobesetzung. Wir bitten Sie hierfür um Nachsicht.



· EU-Kommission: Lichtquellen – Allgemeines zu den Sitzungen in Brüssel
Im Dezember 2018 gab es in Brüssel zwei entscheidende Sitzungen: Am 16. November 2018 hatte die EU-Kommission Entwürfe für neue Verordnungen zu Produktgestaltung und –information bekanntgemacht; diese können Sie beim Offenen Forum herunterladen. Diese Texte dienten als Grundlage für zwei Treffen: den Regelungsausschuß zur Produktgestaltung am 17. Dezember 2018 und das Fachgespräch zur Produktinformation am 18. Dezember 2018. Für beide Fälle gilt:

o An dem Treffen nahmen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten sowie der EU-Kommission teil. Letztere leitete die Sitzung.

o Zu dem Regelungsentwurf vom 16. November gab es vor dem Treffen von einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten Rückmeldungen. Diese Rückmeldungen gingen an die EU-Kommission und sind nicht öffentlich, weshalb sie nicht beim Offenen Forum zu finden sind. Vor dem Treffen übernahm die EU-Kommission in Eigenregie einen Teil der Rückmeldungen in den Regelungsentwurf.

o Der sich daraus ergebende Text wurde während der Sitzung an eine Wand des Sitzungssaales projiziert und bildete eine wesentliche Diskussionsgrundlage. Ände­rungen, über die sich die Mit­glied­staaten einig zu sein schienen, wurden durch die Kommission in den Text ein­ge­arbeitet und blieben in dem Dokument als Änderungen zu erkennen.

o Seit Herbst 2015 hat die EU-Kommission mehrere Entwürfe vorgelegt. Der Zeitplan bot jeweils mehrere Monate, mindestens aber einige Wochen Raum für einen Austausch mit Fachleuten und eine darauf aufbauende Diskussion. In der eintägigen Sitzung im Dezember 2018 war der Rahmen für die zahlreichen zu verhandelnden Einzelaspekte – die von der EU-Kommission vorab vorgenommenen Änderungen sowie die von Mitgliedstaaten während der Sitzung vorgebrachten Punkte – deutlich enger. Oft standen jeweils nur wenige Minuten zur Verfügung.

o Nachdem in der Sitzung der gesamte Text durch­ge­sprochen worden war, wurde er mit an­ge­zeigten Änderungen aus­ge­druckt und dieser Ausdruck vervielfältigt. Wird ein solche Kopie zwecks Weitergabe digitalisiert und in eine PDF-Datei umgewandelt, ergibt sich ein Produkt mit recht eingeschränkter Lesbarkeit – Beispiel: Ein Teil der Änderungen wurde in der Datei in hellen Schriftfarben angezeigt und erscheint nach den genannten Umformungsschritten in einer PDF-Datei in hellgrau und mit schlechter Auflösung. Die EU-Kommission teilte mit, daß sie keine Dateien der Diskussions­texte he­rausgebe. Deshalb haben wir die Texte so gut wie möglich aufbereitet und stellen sie im Offenen Forum zur Verfügung:

§ Produktgestaltung: Haupttext:
https://www.eup-network.de/fileadmin/use...e_02p1.pdf

§ Produktgestaltung: Anhänge:
https://www.eup-network.de/fileadmin/use...e_02p2.pdf

§ Produktinformation: Haupttext:
https://www.eup-network.de/fileadmin/use...e_02p3.pdf

§ Produktinformation: Anhänge:
https://www.eup-network.de/fileadmin/use...e_02p4.pdf



· Regelungsausschuß zur Produktgestaltung am 17. Dezember 2018

o Zu dem Verfahren:

§ Die Entscheidung liegt hier im wesentlichen bei den Mitgliedstaaten, die über Entwürfe im Regelungsausschuß verhandeln und abstimmen. In dem anschließenden Ausschußverfahren, engl. comitology, können Rat (Europäischer Rat, sog. Ministerrat) und EU-Parlament nicht mehr einzelne Punkte ändern. Sie können einen Entwurf nur als ganzes annehmen oder aber mit der Begründung ablehnen, daß er über die in der Rahmenrichtlinie zur umweltgerechten Produktgestaltung 2009/125/EG vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgehe, mit deren Ziel oder Inhalt unvereinbar ist oder gegen die Grundsätze der Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit verstoße.

§ Am 17. Dezember 2018 stimmte die Mehrheit der Mitgliedstaaten dem in der Sitzung verhandelten Entwurf zu. Zur Stimmenverteilung siehe die Datei unter
https://www.eup-network.de/fileadmin/use...immung.pdf.

§ Am 7. Februar 2019 leitete die EU-Kommission den Regelungsentwurf im Ausschußverfahren an Rat und Parlament. Deren Prüffrist endet nach drei Monaten am 7. Mai 2019.

o Zu den Dokumenten:

§ Zu den Sitzungsdokumenten des Regelungsausschusses siehe oben.

§ Am 8. Februar 2019 informierte die Kommission über das am Vortage ein­geleitete Ausschußverfahren. Die hierzu öffentlich zugäng­lichen Dateien umfassen auch aufbereitete Beschlußtexte, die wir im Offenen Forum zur Verfügung stellen – wie üblich, durch Inhaltsverzeichnisse ergänzt:

· Ausgangsdokumente von Begründungstext, Haupttext und Anhängen:
[EN] https://www.eup-network.de/fileadmin/use..._PG_EN.pdf

· Übersetzungsentwürfe von (nur) Haupttext und Anhängen:
[DE] https://www.eup-network.de/fileadmin/use..._PG_DE.pdf
[FR] https://www.eup-network.de/fileadmin/use..._PG_FR.pdf
Texte in weiteren Amtssprachen finden Sie:
http://ec.europa.eu/transparency/regcomi...n=2&page=1

o Zu den Ergebnissen: In der Diskussion der vergangenen Monate und Jahre gab es von mehreren betroffenen Herstellern und Betreibern Rückmeldungen zu aus deren Sicht kritischen Punkten. Gegenüber den Entwürfen vom November 2018 gab es zahlreiche kleinere und größere Änderungen. Von diesen führen wir im folgenden vor allem solche auf, die die genannten Rückmeldungen betreffen.
Für Verweise auf die Abschnitte in den neuen Dokumenten vom Februar verwenden wir folgende Abkürzungen: H = Haupttext; Ah = Anhang; Art. = Artikel.

§ Geltungsbereich/Ausnahmen:

· Temperaturstrahler, die bei üblicher Betriebsweise eine Strahlung abgeben, die nicht in dem „Weißlichtbereich“ [H, Art. 2, (1)(a)] liegt, gelten selbst dann nicht als Lichtquellen im Sinne der Verordnung, wenn sie so betreiben werden könnten, daß ihre Strahlung in diesem Bereich liegt; siehe H, Art. 2 (1). Dies betrifft zahlreiche Infrarot-Anwendungen in Industrie und Gewerbe.

· Lichtquellen und getrennte Betriebsgeräte für bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte sind ausgenommen; siehe Ah III 1(f) und (g).

· Medizinprodukte gemäß der neuen Richtlinie 2017/745/EU sind ebenfalls ausgenommen; siehe Ah III 1(k).

· Die Ausnahme für Lichtquellen für Dunstabzugshauben [ehemals Ah III 1] wurde gestrichen.

· Lichtquellen für zahlreiche Spezialanwendungen in Spektroskopie und Photometrie werden ausgenommen; siehe Ah III 2(d).

· Die Liste der Halogenglühlampen mit bestimmten Sockeltypen, vor allem für Anwendungen in der Unterhaltungsbranche, beispielsweise Theatern, wurde erweitert; siehe Ah III 3(m). Dies schließt Halogenglühlampen mit einem R7s-Sockel und einem Lumenstrom größer 12 000 Lumen ein. Anmerkung: In Verbindung mit Tafel 1 im Anhang II ergibt sich, daß bei den R7s-Halogenglühlampen nur solche ab dem 1. September 2021 vom Markt weichen müßten, die einen Lumenstrom im Bereich 2 700 bis 12 000 Lumen haben.

· Die Ausnahme für Lichtquellen mit kalibrierten Strahlungseigenschaften wurde um die Anwendung zur Qualitätskontrolle in der Fertigung erweitert; siehe Ah III 3(o). Dies betrifft beispielsweise den Einsatz von Normlichtquellen in Druckereien sowie Fertigungslinien der Textil- und Kunststoffindustrie.

· Bei Lichtquellen mit einstellbarer Farbtemperatur wurde die Vorgabe für den Grünbereich auf 570 nm erweitert; siehe Ah III 3(n).

· ALED- und OLED-Lichtquellen, die unter Kunstwerke fallen und in engbegrenzter Auflage erstellt werden, sind ausgenommen; siehe Ah III 3(v).

· Weißlichtquellen, die zum einen für bestimmte Anwendungen in der Unterhaltungsbranche ausgelegt und vermarktet werden und die zum anderen mindestens zwei von sechs im Regelungstext ausgeführten speziellen Eigenschaften aufweisen, werden ausgenommen; siehe Ah III 3(w). Anmerkung: Vor dem Regelungsausschuß hatte sich die Unterhaltungsbranche massiv für eine Ausnahme bestimmter branchentypische Weißlichtquellen eingesetzt. Allerdings sollte nur eine von zudem sieben speziellen Eigenschaften vorhanden sein. Dies wurde von einigen Mitgliedstaaten unterstützt. Im Regelungsausschuß wurde mit der Forderung nach Vorhandensein von mindestens zwei von nur sechs Eigenschaften eine davon abweichende Ausnahme beschlossen. Nach dem Regelungsausschuß gab es von Seiten der Unterhaltungsbranche und der Hersteller die Rückmeldung, daß es kein Produkt gebe, das zwei Eigenschaften aufweise. Damit wäre diese Ausnahme wirkungslos.

§ Anforderungen an Ausbau-/Austauschbarkeit von Lichtquellen und getrennten Betriebsgeräten: Der Entwurf vom November 2018 sah noch vor, daß Lichtquellen und getrennte Betriebsgeräte zu Prüfzwecken aus Hüllprodukten ausgebaut werden können sollen, ohne dabei beschädigt zu werden. Der Sitzungstext vom Dezember legt hingegen fest, daß Lichtquellen und getrennte Betriebsgeräte aus Hüllprodukten

· mit allgemein verfügbaren Werkzeugen

· ausgetauscht werden können,

· ohne daß das Hüllprodukt dabei dauerhaft beschädigt wird,

sofern sich nicht aus der Funktionalität des Hüllproduktes ergibt, daß ein Austausch nicht sinnvoll wäre; siehe H, Art. 4. Anmerkung: Aus einer Ausbaubarkeit wurde eine Austauschbarkeit – aus „removed“ wurde „replaced“. Was unter Austauschbarkeit im Sinne der Verordnung zu verstehen ist, ist in dem Regelungstext nicht festgelegt. Nach allgemeinem Verständnis ist eine Austauschbarkeit erst dann gegeben, wenn nach Ausbau des betreffenden Produktes ein geeignetes Ersatzprodukt zur Verfügung steht und eingebaut werden kann. Derlei ist bei der ALED-Technik derzeit alles andere als die Regel.

§ Anforderungen an die Stromeffizienz im Normalbetrieb bei Vollast:

· Das Aus für T26LL (stabförmige Leuchtstofflampen mit 26 mm Durchmesser) wurde um zwei Jahre auf den 1. September 2023 verschoben; siehe Tafel 1, Ah II.

· Für Halogenglühlampen mit G9-, G4- oder GY6,35-Sockel gelten bis 1. September 2023 Anforderungen, die einer Ausnahme gleichkommen; siehe Ah II Tafel 1. Danach müßten sie vom Markt weichen.

· Für ALED-Lichtquellen hoher Leuchtdichte, siehe die Begriffsbestimmung in Ah I (9), gelten etwas weniger strenge Höchstwerte; siehe Tafel 2, Ah II.

§ Anforderungen an weitere Gebrauchseigenschaften:

· Bestimmte, in der Unterhaltungsbranche übliche Lichtquellen und getrennte Betriebsgeräte, die über Signale mit hoher Frequenz gesteuert werden, sind gemäß Ah III 4 von den Anforderungen an die Elektroleistung in Bereitschaft [Ah II 1(a)] ausgenommen.

· Der SVM-Höchstwert (Stroboskopeffekte) für LED-Lichtquellen wurde auf 0,4 verringert; siehe Tafel 4, Ah II.

§ Anforderungen an Informationen:

· Von der Verordnung zur Produktinformation wurde ein Teil der Anforderungen zur Verordnung zur Produktgestaltung verschoben. Dies betrifft die Angaben, die auf der Verpackung von Lichtquellen zu machen sind, die nicht in ein Hüllprodukt eingebaut vermarktet werden; siehe Ah II 3(b)(1).



· Fachgespräch zur Produktinformation am 18. Dezember 2018

o Zu dem Verfahren:

§ Die Entscheidung liegt hier aufgrund einer anderen Rechtgrundlage bei der EU-Kommission. Das Fachgespräch am 18. Dezember 2018 der EU-Kommission mit den EU-Mitgliedstaaten diente also nicht der Entscheidung. Daß die Mitgliedstaaten bei dem Gespräch Rückmeldungen geben konnten und das Gespräch vielfach von einer Konsenssuche geprägt war, stellt ein Entgegenkommen der Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten dar.

§ Im Januar 2019 wurden bei einem Treffen zwischen EU-Kommission und ‑Mitgliedstaaten grundsätzliche Fragen der Produktinformation besprochen, die auch die künftige Verordnung zu Lichtquellen betrifft.

o Zu den Dokumenten:

§ Zu den Sitzungsdokumenten des Fachgespräches siehe oben.

§ Die Sitzungsdokumente des erwähnten Gespräches im Januar 2019 mit Klärung grundsätzlicher Fragen der Produktinformation werden wir noch zur Verfügung stellen.

o Zu den Ergebnissen:

§ Geltungsbereich/Ausnahmen: Einige, nicht alle, der oben zur Produktgestaltung genannten Ausnahmen wurden auch hier ergänzt.

§ Die Umetikettierungsfrist für die Händler wurde auf 18 Monate verlängert, siehe H, Art. 4(e)

§ In den Regelungstext wurden umfangreiche Vorgaben dazu aufgenommen, welche Angaben zu Lichtquellen in die Produktdatenbank einzugeben sind; siehe Ah V, 1.1. Dies umfaßt auch Angaben zu einer von einem Anbieter propagierten Gleichwertigkeit einer Lichtquelle mit einer herkömmlichen Lichtquelle; übernommen aus den bestehenden Verordnungen 244/2009/EG, 245/2009/EG und 1194/2012/EU.

§ Ein Teil der Informationspflichten bei Lichtquellen wurde, wie oben beschrieben, zur Verordnung zur Produktgestaltung verschoben; Ah V, 2, ehemals Punkt 2.1.



· EU-Produktdatenbank
Die Rahmenrichtlinie 2017/1369/EU zur Energieverbrauchskennzeichnung sieht vor, daß Produktdaten in eine Datenbank der EU-Kommission eingeben werden müssen. Diese Datenbank besteht aus einem öffentlichen Teil, der sich an Verbraucher richtet und in dem Informationen zu einzelnen Produktparametern elektronisch zugänglich sind, sowie einem Konformitätsteil, der nur für die Marktüberwachungsbehörden und die Kommission zugänglich ist (https://ec.europa.eu/info/energy-climate...belling_de). Seit dem 1. Januar 2019 müssen Anbieter Daten zu den betroffenen Produkten eingeben. Die Datenbank hierfür gibt es seit wenigen Tagen in einer neuen Version unter
https://energy-label.ec.europa.eu.



· Weitere neue Dokumente im Offenen Forum

o In den vergangenen Wochen, vor allem vor den Sitzungen im Dezember 2018 haben wir einige neue Texte ins Netz gestellt. Diese sind in der unten angehängten Liste in gewohnter Weise gekennzeichnet.

o Übrigens: Am Anfang der Dokumentübersicht des Offenen Forums unter https://www.eup-network.de/de/eup-netzwe...xte/#c2235 finden Sie unter der Überschrift „Neue Dokumente“ eine Liste der Dokumente, die seit dem Versand des vorigen Neuigkeitenrundbriefes hinzugekommen sind. Sofern keine Änderungen gegenüber dem Stand beim vorigen Besuch angezeigt werden, empfiehlt es sich, die Schnellablage des Navigationsprogrammes, engl. browser cache, auf den neuen Stand zu bringen:

§ Windows: |F5| oder | Ctrl| + |F5| bzw. |Strg|+|F5|

§ Mac/Apple: |Apple| + |R| oder |command| + |R|

§ Linux: |F5|



Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag

Christoph Mordziol

Rationelle Energienutzung bei Elektrogeräten und Beleuchtung

Umweltbundesamt
Fachgebiet V 1.4 (<< NEU geändert Ende 2018)

Postanschrift: Postfach 14.06; 06813 Dessau-Roßlau
Besuchsanschrift: Wörlitzer Platz 1; 06844 Dessau-Roßlau

Fernsprecher: 03.40 / 21.03-22.57
Fernkopierer: 03.40 / 21.04-22.57
E-Post: "christoph.mordziol@uba.de"
(Inter-)Netz: http://www.uba.de/themen/klima-energie/e...aren/licht und http://www.eup-network.de/de/eup-netzwer...eleuchtung


___________________________________________________________________

Der Neuigkeitenrundbrief des Offenen Forums erscheint in deutscher und englischer Sprache. Der Bezug ist kostenlos. Für die Aufnahme in den Verteiler wie auch ein Ende des Bezuges reicht eine kurze Mitteilung.

___________________________________________________________________

Es folgt eine Übersicht über Texte zu den geplanten neuen EU-Regelungen zur umweltgerechten Produktgestaltung und zur Energieverbrauchskennzeichnung in der Beleuchtung – Zusammenstellung des Umweltbundesamtes (UBA) unter http://www.eup-network.de/de/eup-netzwer...nte/texte/. Dokumente, die nach dem Versand des vorigen Rundbriefes hinzugekommen sind, sind hier mit „<< NEU“ gekennzeichnet.



Übersicht zu den Schritten auf dem Weg zu neuen EU-Verordnungen und bisheriger Verlauf im Falle der Beleuchtung (Stand 25. 11. 2018 << NEUE VERSION)





Bestehende EG- und EU-Regelungen

· Rahmenrichtlinie zur umweltgerechten Produktgestaltung 2009/125/EG

· Verordnung 244/2009/EG

· Verordnung 245/2009/EG

· Verordnung 1194/2012/EU

· Verordnung mit Änderungen zu den drei zuvor genannten Verordnungen:
Verordnung 2015/1428/EU



· Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung 2017/1369/EU

· Verordnung 874/2012/EU

· Verordnung mit Änderungen zu der zuvor genannten Verordnung:
Verordnung 518/2014/EU



Grundlagen für die neuen Regelungen

· Vorstudie (Dezember 2015)



Entwürfe der EU-Kommission vom November 2015

Texte der EU-Kommission

· Bericht an das Konsultationsforum (Begleittext)

· Vorentwurf für eine Regelung mit Anforderungen an die umweltgerechte Produktgestaltung

· Vorentwurf für eine Regelung mit Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung

· Arbeitshilfe: Übersicht über die von der EU-Kommission im November 2015 versandten Dokumente





Stellungnahmen zu diesen Entwürfen

a) Mitgliedstaaten

· Dänemark (3. 2. 2016)

· Deutschland (1. 2. 2016)

· Finnland (2. 2. 2016)

· Italien (1. 2. 2016) (Versand nur auf Anfrage)

· Niederlande (29. 1. 2016); Anhang Produktgestaltung; Anhang Energieverbrauchskennzeichnung

· Österreich (März 2016)

· Portugal (3. 2. 2016)

· Schweden (29. 2. 2016)

· Tschechien (24. 2. 2016)



b) andere Interessensvertretungen

· CLASP (1. 2. 2016)

· IALD (Lichtplanerverband; 28. 1. 2016)

· Lighting Europe (Herstellerverband; 1. 2. 2016) zur Produktgestaltung; Lighting Europe (1.2.2016) zur Energieverbrauchskennzeichnung

· Soraa (Lampenhersteller; Februar 2016)

· ECOS, BEE, coolproducts und topten.eu (1. 2. 2016)



Entwürfe der EU-Kommission vom November 2017

Texte der EU-Kommission

Die hier herunterzuladenden Dateien umfassen jeweils die Originaldokumente der EU-Kommission sowie vorangestellte Inhaltsverzeichnisse.

· Begründungstext

· Entwurf für eine Regelung mit Anforderungen an die umweltgerechte Produktgestaltung

o Haupttext

o Anhang

· Entwurf für eine Regelung mit Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung

o Haupttext

o Anhang



Arbeitshilfen

· Aufteilung des Regelungsumfanges zwischen den Verordnungen zur Produktgestaltung und -information

· Begriffsbestimmungen



Konsultationsforum am 7. Dezember 2017

· Protokoll

· Notizen, Christoph Mordziol, UBA

· Vortrag Leo Wierda, Van Holsteijn en Kemna

· Vortrag Orsola Mautone, EU-Kommission

· Vortrag Ourania Georgoutsakou, Lighting Europe

· Vortrag Michael Scholand, CLASP





Stellungnahmen zu den Entwürfen

a) Mitgliedstaaten

Die hier herunterzuladenden Dateien umfassen jeweils die Originaldokumente der Mitgliedstaaten sowie vorangestellte Übersichten über die kommentierten Fragen.

· Bulgarien (26. 1. 2018) (EN)

· Deutschland (26. 1. 2018) (EN|DE)

· Frankreich (12. 2. 2018) (EN)

· Italien (5. 2. 2018) (EN; Versand auf Anfrage)

· Niederlande (25. 1. 2018) (EN)

· Österreich (2’2018) (EN)

· Polen (26. 1. 2018) (EN)

· Portugal (16. 2. 2018) (EN)

· Schweden (2. 2. 2018) (EN)

· Tschechien (26. 1. 2018) (EN)

· Vereinigtes Königreich (26. 1. 2018) (EN)



b) andere Interessensvertretungen

· ECOS, EEB, coolproducts, RREUSE, topten und IFIXIT EUROPE (22. 1. 2018) (EN)

· Verbraucherschutzorganisationen: ANEC und BEUC (6. 3. 2018) (EN)

· Lighting Europe (Herstellerverband; 24. 1. 2018)

o Hauptanliegen

o Produktgestaltung

o Produktinformationen

· Lichtplaner: IALD (25. 1. 2018) (EN)

· LightAware (Januar 2018) (EN)

· Eisenbahnsektor (CER, EIM, UNIFE, UIP, EPTTOLA und UITP) (26. 1. 2018) (EN)

· Organisation CLASP (31. 1. 2018) (EN)

· Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) (19. 1. 2018) (DE) (EN)

· Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) (22. 1. 2018) (DE) (EN)

· Offener Brief von Herrn Henk Stolk, Niederlande, an die EU-Kommission (15. 1. 2018) (DE) (NL) (NL)





Entwürfe der EU-Kommission vom Juli 2018

Diese Texte mit Stand 3. Juli 2018 wurden von der EU-Kommission am 13. Juli 2018 bekanntgemacht. Sie dienen der dienststellenübergreifenden Konsultation zwischen den Generaldirektionen der EU-Kommission. Damit stellen sie nur einen Zwischenstand auf dem Weg zu neuen Regelungen dar.



Texte der EU-Kommission

(Die hier herunterzuladenden Dateien umfassen jeweils die Originaldokumente der EU-Kommission sowie vorangestellte Inhaltsverzeichnisse.)

· Entwurf für eine Regelung mit Anforderungen an die Produktgestaltung:

o Haupttext

o Anhang

· Entwurf für eine Regelung mit Anforderungen an die Produktinformation:

o Haupttext

o Anhang



Arbeitshilfen

1. Text zur Arbeit mit den Entwürfen:

· Begriffsbestimmungen

2. Vergleiche:

Die Entwürfe der EU-Kommission lassen nicht erkennen, welche Änderungen gegenüber den Entwürfen vom November 2018 vorgenommen wurden. Deshalb wurden diese Entwürfe in Teilen miteinander verglichen. Die folgenden Arbeitshilfen zeigen erste Ergebnisse dieser Vergleiche.

· Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse dieser Vergleiche (Stand 19. 8. 2018)

· Gemeinsame Vergleiche für die Entwürfe zu Produktgestaltung und –information:

o Änderungen in der Gliederung der Texte

o Begriffsbestimmungen in Haupttexten und Anhängen

· Vergleiche für den Entwurf zur Produktgestaltung:

o Haupttext: Änderungen in den Artikeln 1 sowie 3 bis 11

o Änderungen bei den Anforderungen an Stromeffizienz und (sonstige) Betriebseigenschaften



Stellungnahmen

· BUND (September 2018) (EN)

· Lighting Europe (Herstellerverband, August 2018)

o Hauptanliegen (EN)

o Produktgestaltung (EN)

o Produktinformation (EN)

· APPLiA (Herstellerverband; 20. August 2018)

o Produktgestaltung: Haupttext (EN) << NEU

o Produktgestaltung: Anhänge (EN) << NEU

o Produktinformation: Haupttext (EN) << NEU

o Produktinformation: Anhänge (EN) << NEU

· Herstellerverband Spektaris (6. 11. 2018) (DE) << NEU

· Theater-, Film- und Unterhaltungssektor: ACT, ALD , APAC , BFC , BSAC, CEPI , DTHG , FIAPF, IALD, MPA, OETHG , Pearle, PLASA, SLF , STEPP, Studio Babelsberg AG , VPLT (25. 9. 2018) (EN)



Diskussionstexte

· Betriebseigenschaften von Lichtquellen: Zu dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen SVM-Höchstwert; Diskussionstext von Peter Erwin (DE)(EN)

· Offener Brief an die EU-Kommission von Herrn Henk Stolk, Niederlande (8. 8. 2018) (DE) (NL) (EN)





Entwürfe der EU-Kommission vom Oktober 2018

Texte der EU-Kommission

Die hier herunterzuladenden Dateien umfassen jeweils die Originaldokumente der EU-Kommission sowie, im Falle der Regelungsentwürfe, vom UBA ergänzend vorangestellte Inhaltsverzeichnisse.

· Produktgestaltung

o WHO-Notifizierungsformular (EN)

o Haupttext (EN)

o Anhang (EN)

· Produktinformation

o WHO-Notifizierungsformular (EN)

o Haupttext (EN)

o Anhang (EN)



Arbeitshilfen

Änderungen in den Entwürfen vom 8. Oktober 2018 gegenüber denen vom 3. Juli 2018

· Produktgestaltung

o Haupttext (DE|EN|(FR))



Stellungnahmen

· Firma Heraeus Noblelight (12. 10. 2018) (DE)( EN) << NEUE VERSIONEN

· Herstellerverband Lighting Europe

o Hauptanliegen (19. 11. 2018) (EN)

o Produktgestaltung (28 .11. 2018) (EN) << NEU

o Produktinformation (28 .11. 2018) (EN) << NEU

· Theater-, Film- und Unterhaltungssektor: ABTT, ACT, ALD, ASPEC, BFC, BSAC, CEPI, DTHG, FIAPF, IALD, MPA, OETHG , Pearle, PLASA, SLF, STEPP, Studio Babelsberg AG, VPLT (15. 10. 2018) (EN) << NEU




Entwürfe der EU-Kommission vom November 2018

Texte der EU-Kommission

Die hier herunterzuladenden Dateien umfassen jeweils die Originaldokumente der EU-Kommission sowie vom UBA ergänzend vorangestellte Inhaltsverzeichnisse und eine durchgehende Seitennumerierung.

· Produktgestaltung (Begründungtext, Haupttext und Anhang) (EN)

· Produktinformation (Begründungtext, Haupttext und Anhang) (EN)




Entwürfe vom Dezember 2018

Am 17. Dezember 2018 stimmten die EU-Mitgliedstaaten im Regelungsausschuß einer neuen Verordnung zur Produktgestaltung mehrheitlich zu und am 18. Dezember 2018 diskutierten sie mit der EU-Kommission über eine neue Verordnung zur Produktgestaltung.

Produktgestaltung

· Tischvorlagen, digitalisiert und aufbereitet, mit Anzeige der Änderungen

o Haupttext (EN 2,2 MB) << NEU

o Anhänge (EN 9,3 MB) << NEU

· Ergebnisse der Abstimmung (EN) << NEU

Produktinformation

· Tischvorlagen, digitalisiert und aufbereitet, mit Anzeige der Änderungen

o Begründungstext und Haupttext (EN 2,6 MB) << NEU

o Anhänge (EN 6,1 MB) << NEU




Entwürfe vom Januar/Februar 2019

Texte der EU-Kommission

Die hier herunterzuladenden Dateien umfassen jeweils die Originaldokumente der EU-Kommission sowie vom UBA ergänzend vorangestellte Inhaltsverzeichnisse.

· Produktgestaltung

o Ausgangsdokumente: Begründungstext, Haupttext und Anhänge (EN) << NEU

o Übersetzungsentwürfe: Haupttext und Anhänge (DE)(FR) << NEU

· Produktinformation

Im Januar 2019 gab es grundsätzliche Entscheidungen zur Produktinformation, die auch die künftige Verordnung zu Lichtquellen betrifft. Über die Ergebnisse werden wir noch informieren.




Öffentliche Konsultationen auf EU-Ebene

· Hintergrund: Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung von Rechts­vorschriften (EU-Ebene), unter anderem bei Folgenabschätzungen in der Anfangs­phase (EN|DE)



Öffentliche Konsultation zur Folgenabschätzung in der Anfangsphase (26. 1. bis 23. 2. 2018)

· Originaltext der Folgenabschätzung bezüglich Produktgestaltung (EN)

· Originaltext der Folgenabschätzung bezüglich Produktinformation (EN)

· Arbeitshilfe: Übersetzung ins Deutsche und vereinzelte Kommentierung (EN|DE)

Öffentliche Konsultation zu Produktgestaltung und -information (13. 2. bis 7. 5. 2018)

· Hintergrund: Allgemeine Informationen zu der Konsultation und Fragen zu Lichtquellen (EN|DE)

· Fragebogen als PDF-Datei: (DE),(EN),(FR)



Öffentliche Konsultationen zu Produktgestaltung und –information bei Lichtquellen (Oktober/November 2018

· Arbeitshilfe: Erklärungen zum Verfahren und zum Fragebogen (DE|EN|(FR))





Diskussion im Offenen Forum EU-Regelungen Beleuchtung

· Fachgespräch „Sachgerechte Regulierung von Beleuchtungsprodukten – Technische Aspekte der Beleuchtung in Gewerbe und Kommunen“ im Umweltbundesamt, Berlin (8. Juni 2016)

o Programm

o Derzeitiger Entwurf der EU-Kommission; Vortrag Christoph Mordziol, Umweltbundesamt

o Straßenbeleuchtung; Vortrag Thomas Erfert, SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH

o Außenbeleuchtung; Vortrag Prof. Axel Stockmar, Hochschule Hannover

o Industriebeleuchtung – Grenzen für den LED-Einsatz; Vortrag Jens Schütte, Adolf Schuch GmbH

o Ergebnisprotokoll



· Fachgespräch zu Fragen der Technik einer Austauschbarkeit von LED-Lichtmodulen (2. September 2016)

o Programm und Teilnehmerliste

o Überblick über Möglichkeiten für Modularität (Lichtmodule); Vortrag Thomas Klimiont, Siteco Beleuchtungstechnik GmbH

Hinweis: Die Ergebnisse des Gespräches werden nicht in einem separaten Protokoll veröffentlicht, sondern gingen in Hintergrundinformationen für ein weiteres Fachgespräch ein. Dessen Ergebnisse werden wir noch veröffentlichen.



· Fachgespräch „Ansatz und Anforderungsniveau für Stromeffizienzanforderungen
an Beleuchtung" (20. Oktober 2016)

o Programm und Teilnehmerliste (DE | [EN] | [FR])

o Ansatz und Anforderungsniveau für Stromeffizienzanforderungen an Beleuchtung; vorab versandte Hintergrundinformationen des Umweltbundesamtes (DE | [EN] | [FR])

o Einführung; Ines Oehme, Umweltbundesamt

o Grundsatzfragen zur Technik(un)abhängigkeit von Stromeffizienzanforderungen; Vortrag Laure Spengler, Ökopol

o Grundsatzfragen zur Technik(un)abhängigkeit von Stromeffizienzanforderungen; Vortrag Christoph Mordziol, Umweltbundesamt

o Stellungnahme aus Sicht der Hersteller; Vortrag Otmar Franz, Osram/Lighting Europe

o Ansätze zur Formulierung von Stromeffizienzanforderungen; Vortrag Christoph Mordziol, Umweltbundesamt

o Niveau der Stromeffizienzanforderungen; Vortrag Christoph Mordziol, Umweltbundesamt

o Ergebnisprotokoll





Weitere Dokumente

· UBA-Ansatz zur Bewertung der Stromeffizienz bei Beleuchtungsprodukten

o Entwurf für ein Schema zur Entwicklung von Stromeffizienzanforderungen (aus der Diskussion für Beleuchtungsregelungen von 2008)

o Wahl einer für die Bewertung der Stromeffizienz tauglichen Kenngröße (Vortrag, April 2009)

o Beispiel I für eine Anwendung des UBA-Ansatzes (Blauer Engel, 2010) (DE) (EN)

o Beispiel II für eine Anwendung des UBA-Ansatzes (Diskussion zur Stufe 3 der VO 1194/2012/EU, Juli 2015)

· Vergleiche von Ansätzen zur Produktbewertung

o Zusammenfassung der UBA-Auswertung vom Juni 2016 und Beschreibung des UBA-Ansatzes zur Stromeffizienzbewertung

o Einzelergebnisse der UBA-Auswertung vom Juni 2016 (195 Seiten, 6,5 MB)

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Hubert Eckart


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Kommende EU-Regelungen zur Beleuchtung - Neuigkeiten-Rundbrief Nr. 23 - von hubert eckart - 12.02.2019, 22:18

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