07.11.2022, 11:36 -
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju...e&aiz=true
Das Land Schleswig Holstein hat die VstättVO zum 06.09.2022 geändert. Leider sind keine unserer Anregungen eingeflossen. Zumindest in S-H können also Theater noch ohne schlechtes Gewissen geflutet werden. Herzlich Willkommen in Schilda!
Die Brandschutzlobby hat gut gearbeitet, wir geben aber keinesfalls auf!
WR
Das Land Schleswig Holstein hat die VstättVO zum 06.09.2022 geändert. Leider sind keine unserer Anregungen eingeflossen. Zumindest in S-H können also Theater noch ohne schlechtes Gewissen geflutet werden. Herzlich Willkommen in Schilda!
Die Brandschutzlobby hat gut gearbeitet, wir geben aber keinesfalls auf!
WR