Aktualisierte Handlungshilfe für den Proben- und Vorstellungsbetrieb
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hubert eckart
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25.05.2022, 16:05 -
#2
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei der Link zur Stellungnahme der DGUV zum Ende der Corona Arbeitsschutzverordnung:

Corona-Arbeitsschutzverordnung tritt Ende Mai außer Kraft (dguv.de)

Von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung herausgegebene Handlungshilfen haben dann ab morgen nur noch einen orientierenden Charakter.

Entsprechend des vor Ort zu beurteilenden Infektionsrisiko können die Maßnahmen aus der „branchenspezifische SARS-CoV-2-Handlungshilfe im Bereich: Proben- und Vorstellungsbetrieb
Stand: April 2022“ im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zum Infektionsschutz vor Ort angepasst werden.

Bitte leiten Sie diese E-Mail an Ihre Personalvertretungen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und weitere interessierte Personen weiter.



Haben Sie noch Fragen?
Ab dem 08.06.2022 stehe ich wieder sehr gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen



Dipl.-Ing. Wolfgang Heuer
Aufsichtsperson

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Abteilung Kultur
Salzmannstraße 156
48159 Münster
Homepage: www.unfallkasse-nrw.de

Tel: 0251 2102 3603
Fax: 0251 2102 3264
Mobil: 0151 14 82 88 71
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.05.2022, 16:05 von hubert eckart.
Hubert Eckart


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RE: Aktualisierte Handlungshilfe für den Proben- und Vorstellungsbetrieb - von hubert eckart - 25.05.2022, 16:05

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