Neue Betriebssicherheitsverordnung
Started by hubert eckart


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hubert eckart
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27.02.2015, 19:45 -
#1
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 06.02.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Zur Veröffentlichung ist folgendes festzustellen:

Die bisher geltende Betriebssicherheitsverordnung (im Folgenden als BetrSichV 2002 bezeichnet) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln bei der Arbeit und der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie wurde am 27.
September 2002 erlassen und seitdem mehrmals marginal, im Wesentlichen redaktionell geändert.

Nennenswerte inhaltliche Änderungen wurden lediglich mit Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) durchgeführt.

Es ist notwendig, die BetrSichV 2002
§ zur Beseitigung inzwischen bekannt gewordener erheblicher rechtlicher und fachlicher Mängel,
§ zur systematisch besseren Umsetzung von EU- Recht,
§ zum Abbau von Standard- und Bürokratiekosten,
§ zur Beseitigung von Doppelregelungen insbesondere beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln,
§ zur besseren Anpassung an Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften, insbesondere an das für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln auf dem Markt geltende neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die darauf gestützten Rechtsverordnungen,
§ zur konkreten Ausrichtung auf das tatsächliche Unfallgeschehen und
§ zur leichteren Anwendbarkeit durch die Arbeitgeber und Anlagenbetreiber
einer Rechts- und Strukturreform zuzuführen.

In der Anlage stelle ich Ihnen die Veröffentlichung mit der Neufassung der BetrSichV vom 03. Februar 2015 zur Verfügung.

Um die amtliche Fassung zu erläutern habe ich für Sie die Begründung für den Kabinettsentwurf vom August 2014 sowie den Beschluss des Bundesrates (928. Sitzung am 28.11.2014) mit den Änderungen (interessant z.B. Änderungsvorschlag 46 zu Anhang I Ziff. 2.5 „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass
Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche, an denen sich für gewöhnlich Beschäftigte aufhalten, bewegt werden,“ als Anlage eingefügt..

Einen Kurzüberblick über wesentliche Änderungen/Neuerungen der Novelle der BetrSichV enthält der beigestellte Vortrag von Hans-Peter Raths, Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 04.12.2014.

Ich hoffe damit können alle Fragen zur Auslegung von Ihnen eigenständig beantwortet werden.

Zu den Aufgaben des Ausschusses für Betriebssicherheit gehört es, zu ermitteln, wie die in dieser Verordnung enthaltenen Anforderungen erfüllt werden können, und dazu die dem jeweiligen Stand der Technik und Arbeitsmedizin entsprechende Regeln und Erkenntnisse zu erarbeiten.



Mit freundlichen Grüßen



Wolfgang Heuer
UK NRW


Angehängte Dateien
.pdf   bgbl115s0049b_72640.pdf (Größe: 489,44 KB / Downloads: 1)
.pdf   ABS-Fachveranstaltung-2014-07.pdf (Größe: 280,17 KB / Downloads: 0)
.pdf   400-14(B).pdf (Größe: 285,1 KB / Downloads: 0)
.pdf   Begründung Kabinettsentwurf Novelle BetrSichV - 2014-08-27_Begruendung_E....pdf (Größe: 199,12 KB / Downloads: 0)
Hubert Eckart


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Neue Betriebssicherheitsverordnung - von hubert eckart - 27.02.2015, 19:45

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