Gestern, 13:07 -
Bewertung beruflicher Qualifikationen bei der Besetzung und Eingruppierung an Theatern
Empfehlung der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft e. V.
Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft e. V. empfiehlt öffentlichen und privaten Theaterträgern, Personalverwaltungen sowie kommunalen Entscheidungsträgern, bei der Besetzung und Eingruppierung Technischer Direktionen die tatsächlichen Anforderungen der Funktion sowie die aktuellen Entwicklungen des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens angemessen zu berücksichtigen.
Mit der Einführung des Abschlusses „Bachelor Professional“ hat der Gesetzgeber die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildungswege ausdrücklich gestärkt. Meisterabschlüsse sind dem Deutschen Qualifikationsrahmen sowie dem Europäischen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 zugeordnet und befinden sich damit auf derselben Qualifikationsstufe wie ein Bachelorabschluss. Die Bildungswege unterscheiden sich zwar in ihrer Ausrichtung, nicht jedoch hinsichtlich ihres Qualifikationsniveaus.
Gerade im Theaterbereich vermittelt eine theatertechnische Meisterqualifikation regelmäßig diejenigen Kompetenzen, die für die Leitung komplexer technischer Betriebsabläufe erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse der Betriebssicherheit, der Versammlungsstättenverordnungen, der Betreiberverantwortung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Personalführung, der technischen Organisation sowie der Planung und Durchführung anspruchsvoller Produktionsabläufe.
Aus Sicht der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft sollte deshalb die Bewertung einer Technischen
Direktion nicht ausschließlich anhand der Frage erfolgen, ob ein Hochschulabschluss vorliegt. Maßgeblich ist vielmehr die Gesamtheit der tatsächlich wahrzunehmenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Hierzu gehören insbesondere
Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft empfiehlt deshalb ausdrücklich, theatertechnische Meisterqualifikationen einschließlich des Abschlusses „Bachelor Professional“ bei der Bewertung und Eingruppierung Technischer Direktionen grundsätzlich als gleichwertige Qualifikationsgrundlage zu akademischen Bachelorabschlüssen anzuerkennen.
Darüber hinaus empfiehlt die DTHG, Eingruppierungen grundsätzlich im Rahmen einer Einzelfallprüfung vorzunehmen. Entscheidend sollten nicht allein formale Bildungsabschlüsse sein, sondern die tatsächliche Verantwortung der Position, die übertragenen Leitungsaufgaben sowie die nachgewiesenen beruflichen Kompetenzen.
Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft beobachtet, dass Eingruppierungen im öffentlichen Bereich vielfach noch anhand schematischer Ausbildungsvergleiche vorgenommen werden. Dies wird den heutigen Anforderungen an technische Leitungsfunktionen sowie den Entwicklungen des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens häufig nicht mehr gerecht. Gerade angesichts des erheblichen Fachkräftemangels im Theaterbereich erscheint eine differenzierte Bewertung beruflicher Qualifikationen dringend geboten.
Die DTHG empfiehlt daher allen Theaterträgern und Personalverwaltungen, berufliche Spitzenqualifikationen im Theaterbereich bei Personalentscheidungen und Eingruppierungen gleichberechtigt zu berücksichtigen und dabei die tatsächlichen Anforderungen der jeweiligen Funktion in den Mittelpunkt der Bewertung zu stellen.
Begründung
Die Tätigkeit einer Technischen Direktion ist keine rein administrative Leitungsfunktion. Sie verbindet technische, organisatorische, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Verantwortung. Entscheidungen der Technischen Direktion beeinflussen unmittelbar die Sicherheit von Publikum und Mitarbeitenden, die Funktionsfähigkeit des Theaterbetriebes sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Hauses.
Aus Sicht der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft ist deshalb eine schematische Betrachtung einzelner Ausbildungsabschlüsse weder zeitgemäß noch geeignet, die tatsächliche Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zu bewerten.
Die DTHG spricht sich deshalb ausdrücklich für eine qualifikations- und tätigkeitsbezogene Bewertung aus. Maßgeblich sollten die tatsächliche berufliche Handlungskompetenz, die Führungsverantwortung sowie die nachgewiesene Erfahrung im technischen Theaterbetrieb sein.
Empfehlung der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft e. V.
Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft e. V. empfiehlt öffentlichen und privaten Theaterträgern, Personalverwaltungen sowie kommunalen Entscheidungsträgern, bei der Besetzung und Eingruppierung Technischer Direktionen die tatsächlichen Anforderungen der Funktion sowie die aktuellen Entwicklungen des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens angemessen zu berücksichtigen.
Mit der Einführung des Abschlusses „Bachelor Professional“ hat der Gesetzgeber die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildungswege ausdrücklich gestärkt. Meisterabschlüsse sind dem Deutschen Qualifikationsrahmen sowie dem Europäischen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 zugeordnet und befinden sich damit auf derselben Qualifikationsstufe wie ein Bachelorabschluss. Die Bildungswege unterscheiden sich zwar in ihrer Ausrichtung, nicht jedoch hinsichtlich ihres Qualifikationsniveaus.
Gerade im Theaterbereich vermittelt eine theatertechnische Meisterqualifikation regelmäßig diejenigen Kompetenzen, die für die Leitung komplexer technischer Betriebsabläufe erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse der Betriebssicherheit, der Versammlungsstättenverordnungen, der Betreiberverantwortung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Personalführung, der technischen Organisation sowie der Planung und Durchführung anspruchsvoller Produktionsabläufe.
Aus Sicht der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft sollte deshalb die Bewertung einer Technischen
Direktion nicht ausschließlich anhand der Frage erfolgen, ob ein Hochschulabschluss vorliegt. Maßgeblich ist vielmehr die Gesamtheit der tatsächlich wahrzunehmenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Hierzu gehören insbesondere
- die Verantwortung für den sicheren technischen Betrieb einer Versammlungsstätte,
- die Führungsverantwortung gegenüber den technischen Abteilungen,
- die Betreiberverantwortung,
- die Verantwortung für Personal, Budget und Organisation,
- die Vorbereitung und Bewertung sicherheitsrelevanter Entscheidungen,
- die fachliche Beratung der Geschäftsführung und der künstlerischen Leitung,
- die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb gegenüber Publikum, Mitarbeitenden und Behörden.
Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft empfiehlt deshalb ausdrücklich, theatertechnische Meisterqualifikationen einschließlich des Abschlusses „Bachelor Professional“ bei der Bewertung und Eingruppierung Technischer Direktionen grundsätzlich als gleichwertige Qualifikationsgrundlage zu akademischen Bachelorabschlüssen anzuerkennen.
Darüber hinaus empfiehlt die DTHG, Eingruppierungen grundsätzlich im Rahmen einer Einzelfallprüfung vorzunehmen. Entscheidend sollten nicht allein formale Bildungsabschlüsse sein, sondern die tatsächliche Verantwortung der Position, die übertragenen Leitungsaufgaben sowie die nachgewiesenen beruflichen Kompetenzen.
Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft beobachtet, dass Eingruppierungen im öffentlichen Bereich vielfach noch anhand schematischer Ausbildungsvergleiche vorgenommen werden. Dies wird den heutigen Anforderungen an technische Leitungsfunktionen sowie den Entwicklungen des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens häufig nicht mehr gerecht. Gerade angesichts des erheblichen Fachkräftemangels im Theaterbereich erscheint eine differenzierte Bewertung beruflicher Qualifikationen dringend geboten.
Die DTHG empfiehlt daher allen Theaterträgern und Personalverwaltungen, berufliche Spitzenqualifikationen im Theaterbereich bei Personalentscheidungen und Eingruppierungen gleichberechtigt zu berücksichtigen und dabei die tatsächlichen Anforderungen der jeweiligen Funktion in den Mittelpunkt der Bewertung zu stellen.
Begründung
Die Tätigkeit einer Technischen Direktion ist keine rein administrative Leitungsfunktion. Sie verbindet technische, organisatorische, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Verantwortung. Entscheidungen der Technischen Direktion beeinflussen unmittelbar die Sicherheit von Publikum und Mitarbeitenden, die Funktionsfähigkeit des Theaterbetriebes sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Hauses.
Aus Sicht der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft ist deshalb eine schematische Betrachtung einzelner Ausbildungsabschlüsse weder zeitgemäß noch geeignet, die tatsächliche Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zu bewerten.
Die DTHG spricht sich deshalb ausdrücklich für eine qualifikations- und tätigkeitsbezogene Bewertung aus. Maßgeblich sollten die tatsächliche berufliche Handlungskompetenz, die Führungsverantwortung sowie die nachgewiesene Erfahrung im technischen Theaterbetrieb sein.

