Neuigkeiten im Zusammenhang mit den kommenden EU-Beleuchtungsregelungen.
Started by hubert eckart


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hubert eckart
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Exclamation  16.05.2019, 18:35 -
#1
Sehr geehrter Herr Eckart,

heute erhalten Sie wieder Informationen über Neuigkeiten im Zusammenhang mit den kommenden EU-Beleuchtungsregelungen.



·        EU-Kommission: Lichtquellen – Verfahrensstand und Zeitplan

o  Die EU-Kommission hatte den Entwurf der von den EU-Mitgliedstaaten am 17. Dezember 2018 mehrheitlich angenommenen Regelung am 7. Februar 2019 an EU-Rat und –Parlament geleitet. Deren Prüffrist lief am 7. Mai 2019 aus. Anders als wir dies zunächst erfahren und hier auch berichtet hatten, hat das EU-Parlament über die Regelung nicht abgestimmt. Der Grund hierfür ist, daß der Umweltausschuß keinen Anlaß für eine nähere Behandlung gesehen und die Regelung deshalb auch nicht zur Abstimmung an das Plenum weitergeleitet hatte. EU-Rat und –Parlament haben während der Prüfzeit keine Rückmeldungen an die EU-Kommission gegeben. Dies kommt einer Zustimmung gleich.

o  Der nächste Schritt ist damit  die Annahme der Verordnung durch das Kollegium, was für Anfang Juli 2019 vorgesehen ist.

o  Mit der anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt kann ab September 2019 gerechnet werden.



·        Neue Dokumente im Offenen Forum

o  Die von der EU-Kommission am 11. März 2019 erlassene Regelung zur Produktinformation liegt derzeit in Deutsch nur als Übersetzungsentwurf vor:

§  Begründungstext und Hauptteil:
https://www.eup-network.de/fileadmin/use...I_H_DE.pdf

§  Anhänge:
https://www.eup-network.de/fileadmin/use..._Ah_DE.pdf

o  Der Herstellerverband Lighting Europe hat zu der Höhe des SVM-Grenzwertes für den Stroboskopeffekt bei LED-Lichtquellen (ALED und OLED) eine Stellung abgegeben. Die vier Einzeldokumente finden Sie in einer Datei gebündelt unter:
https://www.eup-network.de/fileadmin/use...019_03.pdf.
(Achtung: Zwei der Lighting-Europe-Dokumente haben ein spezielles Format. Bei Ausdruck auf DIN-A-4-Papier können Randbereiche verlorengehen)
Anmerkungen: Auf Seite 5/22 führt Lighting Europe aus, daß es eine Reihe von Lampen herkömmlicher Technik gibt, die durch die neue Verordnung vom Markt weichen müssen. ALED-Lampen, die diese ersetzen sollen, müßten unbeabsichtigt ebenfalls vom Markt weichen, da ihre Baugrößen nicht genug Raum für die Bauteile böten, die erforderlich seien, um den strengen SVM-Grenzwert einzuhalten. Dies hat insofern Brisanz als daß das Aus für die genannten Lampen herkömmlicher Technik – darunter die stabförmigen Leuchtstofflampen mit 26 mm Durchmesser in den üblichen Längen 60, 120 und 150 cm (T26LL) – mit dem Vorhandensein brauchbarer ALED-Alternativen begründet wurde. Mit dem Wegfallen der Alternativen würde auch das genannte Argument wanken.

o  Daneben haben wir weitere neue Texte ins Netz gestellt. Diese sind in der unten angehängten Liste in gewohnter Weise gekennzeichnet.



Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag

Christoph Mordziol

Rationelle Energienutzung bei Elektrogeräten und Beleuchtung

Umweltbundesamt
Fachgebiet V 1.4
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2021, 02:50 von hubert eckart.
Hubert Eckart
hubert eckart
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1.911 posts 1.001 threads Registriert seit: Feb 2012
26.05.2020, 11:28 -
#2
Heute (25.5.2020) erhalten Sie eine kurze Zwischeninformationen im Zusammenhang mit EU-Beleuchtungsregelungen.
 
●   Mögliche Änderungsverordnungen zu Produktgestaltung und ‑information
     ○   Am 20. Mai hat die EU-Kommission einen Diskussionstext versandt.
             Der Text behandelt den Inhalt der schon in den vorigen Rundbriefen erwähnten möglichen Änderungsverordnung zu einer Reihe von Produktgruppen, darunter Lichtquellen. 
             Diskutiert werden soll darüber am 4. Juni im Konsultationsforum. In diesem Gremium sind neben den EU-Mitgliedstaaten, Hersteller, Händler, Umwelt- und Verbraucherverbände, Normungseinrichtungen und andere Einrichtungen vertreten. Ein Konsultationsforum hat den Charakter einer Anhörung; der Inhalt einer Änderungsverordnung wird also nicht verhandelt, sondern nur diskutiert. Das Treffen soll bereits am 4. Juni stattfinden; dieses Mal als elektronische Konferenz.
             Im weiteren Verlauf ist damit zu rechnen, daß die EU-Kommission einen Entwurf für eine Änderungsverordnung vorlegt, dieser von den EU-Mitgliedstaaten beraten und beschlossen und schließlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird.
     ○   Üblich ist eine Frist von vier Wochen zwischen dem Versand von Einladung und Gesprächsgrundlage sowie dem Termin des Konsultationsforums. Diesmal sind es nur zwei Wochen. In der Folge müssen wir uns vorrangig an der Entwicklung der Position der deutschen Delegation beteiligen; für die Erstellung von Dokumenten, die wir Ihnen zur Verfügung stellen könnten, war deshalb bisher noch keine Zeit. Bei Interesse können wir Ihnen aber folgendes bei Bedarf zusenden:
             Informationen zu dem Treffen,
             den Diskussionstext der EU-Kommission zu allen Produktgruppen (65 Seiten) im Original oder
             mit einem von uns vorangestellten Inhaltsverzeichnis.
     ○   Neu beim Offenen Forum ist ein Diskussionstext zur möglichen Betroffenheit von IR-Strahlern. Der Text soll unter anderem Herstellern bei der Einschätzung helfen, welche IR-Strahler von den Verordnungen und den damit verbundenen Auswirkungen betroffen sein könnten. Sie können den Text hier herunterladen:
     ○   Sobald zu der Diskussion über die Änderungsverordnungen neue Arbeitshilfen, Hintergrundtexte oder andere neue Dokumente fertiggestellt sind, werden wir sie beim Offenen Forum ins Netz stellen – freilich ohne darauf jeweils mit einem Rundbrief hinzuweisen. Sie finden aber am Anfang der Dokumentenübersicht des Offenen Forums 
https://www.eup-network.de/de/eup-netzwerk-deutschland/offenes-forum-eu-regelungen-beleuchtung/dokumente/texte/#c2235
unter der Überschrift „Neue Dokumente“ eine Liste der Dokumente, die zuletzt hinzu­gekommen sind.


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