Neuigkeiten im Zusammenhang mit den kommenden EU-Beleuchtungsregelungen.
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hubert eckart
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Exclamation  16.05.2019, 18:35 -
#1
Sehr geehrter Herr Eckart,

heute erhalten Sie wieder Informationen über Neuigkeiten im Zusammenhang mit den kommenden EU-Beleuchtungsregelungen.



·        EU-Kommission: Lichtquellen – Verfahrensstand und Zeitplan

o  Die EU-Kommission hatte den Entwurf der von den EU-Mitgliedstaaten am 17. Dezember 2018 mehrheitlich angenommenen Regelung am 7. Februar 2019 an EU-Rat und –Parlament geleitet. Deren Prüffrist lief am 7. Mai 2019 aus. Anders als wir dies zunächst erfahren und hier auch berichtet hatten, hat das EU-Parlament über die Regelung nicht abgestimmt. Der Grund hierfür ist, daß der Umweltausschuß keinen Anlaß für eine nähere Behandlung gesehen und die Regelung deshalb auch nicht zur Abstimmung an das Plenum weitergeleitet hatte. EU-Rat und –Parlament haben während der Prüfzeit keine Rückmeldungen an die EU-Kommission gegeben. Dies kommt einer Zustimmung gleich.

o  Der nächste Schritt ist damit  die Annahme der Verordnung durch das Kollegium, was für Anfang Juli 2019 vorgesehen ist.

o  Mit der anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt kann ab September 2019 gerechnet werden.



·        Neue Dokumente im Offenen Forum

o  Die von der EU-Kommission am 11. März 2019 erlassene Regelung zur Produktinformation liegt derzeit in Deutsch nur als Übersetzungsentwurf vor:

§  Begründungstext und Hauptteil:
https://www.eup-network.de/fileadmin/use...I_H_DE.pdf

§  Anhänge:
https://www.eup-network.de/fileadmin/use..._Ah_DE.pdf

o  Der Herstellerverband Lighting Europe hat zu der Höhe des SVM-Grenzwertes für den Stroboskopeffekt bei LED-Lichtquellen (ALED und OLED) eine Stellung abgegeben. Die vier Einzeldokumente finden Sie in einer Datei gebündelt unter:
https://www.eup-network.de/fileadmin/use...019_03.pdf.
(Achtung: Zwei der Lighting-Europe-Dokumente haben ein spezielles Format. Bei Ausdruck auf DIN-A-4-Papier können Randbereiche verlorengehen)
Anmerkungen: Auf Seite 5/22 führt Lighting Europe aus, daß es eine Reihe von Lampen herkömmlicher Technik gibt, die durch die neue Verordnung vom Markt weichen müssen. ALED-Lampen, die diese ersetzen sollen, müßten unbeabsichtigt ebenfalls vom Markt weichen, da ihre Baugrößen nicht genug Raum für die Bauteile böten, die erforderlich seien, um den strengen SVM-Grenzwert einzuhalten. Dies hat insofern Brisanz als daß das Aus für die genannten Lampen herkömmlicher Technik – darunter die stabförmigen Leuchtstofflampen mit 26 mm Durchmesser in den üblichen Längen 60, 120 und 150 cm (T26LL) – mit dem Vorhandensein brauchbarer ALED-Alternativen begründet wurde. Mit dem Wegfallen der Alternativen würde auch das genannte Argument wanken.

o  Daneben haben wir weitere neue Texte ins Netz gestellt. Diese sind in der unten angehängten Liste in gewohnter Weise gekennzeichnet.



Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag

Christoph Mordziol

Rationelle Energienutzung bei Elektrogeräten und Beleuchtung

Umweltbundesamt
Fachgebiet V 1.4
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2021, 02:50 von hubert eckart.
Hubert Eckart


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Neuigkeiten im Zusammenhang mit den kommenden EU-Beleuchtungsregelungen. - von hubert eckart - 16.05.2019, 18:35

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