26.03.2020, 16:39 -
Die Frist für die Beantragung endet jedoch !!!!!!HEUTE!!!!!!!
Aktuelle News
Laut Mitteilung des BKM (Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien) ist es gestern noch kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.
Die Frist für die Beantragung endet jedoch !!!!!!HEUTE!!!!!!!
Der Antrag kann formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, gestellt werden.
Einen Musterantrag für die Krankenkasse im Anhang.
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Laut Mitteilung des BKM (Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien) ist es gestern noch kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.
Die Frist für die Beantragung endet jedoch !!!!!!HEUTE!!!!!!!
Der Antrag kann formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, gestellt werden.
Einen Musterantrag für die Krankenkasse im Anhang.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2020, 16:47 von Annette Weitzmann.
annette.weitzmann@dthg.de