Diskussionsportal Corona- Hilfe für die Kolleg*innen
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Wesko Rohde
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DTHG  17.03.2020, 10:44 -
#1
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier könnt ihr die aktuelle Lage besprechen und Euch zu den Themen rund um das Virus austauschen.

Die Veröffentlichung der DTHG stelle ich an den Anfang:

Angela Merkel: hat dieser Tage eine vielsagendes Statement zur Lage abgegeben:

"Es ist eben nicht egal, was wir tun.
Es ist nicht vergeblich. Es ist nicht umsonst“.

Es geht um den Schutz der älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, bei denen Infektionen einen schwereren Verlauf haben können.
Sie bat die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

"Da sind unsere Solidarität, unsere Vernunft, unser Herz füreinander schon auf eine Probe gestellt, von der ich mir wünsche, dass wir diese Probe auch bestehen.“



Liebe DTHG- Familie,

wir sind ein sehr aktiver Verband. Dazu gehören Fortbildungen, Verbandstreffen, die Arbeit in Gremien und viele andere Aktivitäten der Mitgliedschaft, des Vorstands und der Geschäftsstelle.

Besondere Zeiten erfordern aktives Handeln. Dem stellen wir uns.

Die DTHG, der Vorstand und die Geschäftsleitung denkt an die gefährdeten Menschen und an das Gemeinwohl. Wir stellen daher verschiebbare Aktivitäten ab sofort für die kommenden Wochen ein. Die DTHG Geschäftsstelle wird alle Reisen und direkten Kontakte bis auf Weiteres meiden.

Unsere internen Wege bleiben weiter online. Die Geschäftsstelle wird nicht durchgehend besetzt sein, Telefonate werden aber umgeleitet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bleibt gesund und schützt Euch und die Menschen in Eurer Umgebung.
Unsere Solidarität gilt auch den vielen Menschen in Kunst und Kultur sowie im Veranstaltungsbetrieb, die durch Corona in ihrer unmittelbaren Existenz bedroht sind.

Herzliche Grüße

Wesko Rohde



In der Gefahr erwächst das Rettende.

Hölderlin

https://igvw.de/resources/IGVW_Corona.pdf
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2021, 02:49 von hubert eckart.
Wesko Rohde
Wesko Rohde
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17.03.2020, 12:39 -
#2
Lieber liebe Kolleginnen und Kollegen,

aktuell sind wir gerade dabei Dinge zusammenzutragen, um sie an die Menschen der Branche weiterzugeben.
Viele Positionen fließen ein. Etliche Portale bieten die gleichen Aussagen. Das muss gefiltert werden.

Zwei Dinge vorab zu aufgekommenen Fragen:

1.Die DTHG stellt alle Aktivitäten bis auf Weiteres ein.
"Weiteres" bedeutet, dass wir das durchhalten bis die Bundesregierung anders entscheidet. Aktuell sind wir kurz vor der Ausgangssperre. Das sagt alles.

2. Wir fahren auf Sicht und die Planungen der BTT gehen weiter, wie auch alle anderen Planungen weiter betrieben werden.
Das Leben soll ja weitergehen.

Wir sind mit vielen Verbänden um Gespräch. Mein Telefon geht dauernd.
Die IGVW Mitglieder tun gut daran, sich gemeinsam den Problemen der Menschen der Gemeinschaft zu stellen.

Für die aktuelle Situation gibt es kein Patentrezept.

Für Diskussionen werden wir umgehend eine Seite im Forum bereitstellen. (Hiermit geschehen!)

Herzliche Grüße und bleibt bitte gesund,

Wesko
Wesko Rohde
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17.03.2020, 13:45 -
#3
Corona-Krise
Wo und wie bekomme ich jetzt für mein Unternehmen
Unterstützung vom Bund?

Sehr geehrte Damen und Herren,

die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise führen zu verschiedenen Hilfsnotwendigkeiten. Als Service für die Unternehmen und Unternehmer in meinem Wahlkreis, der Region Karlsruhe / Baden-Württemberg haben mein Team und ich mit großer Unterstützung des haushaltspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion Otto Fricke MdB die unterschiedlichen Hilfsangebote der Bundesregierung zusammengestellt.

Da die Unterstützungsleistungen Ende letzter Woche beschlossen wurden und derzeit auch zum Teil noch die konkreten Ausführungsbestimmungen fehlen, sind die folgenden Informationen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Ich hoffe trotzdem, dass ich Ihnen dadurch den Zugang zu den vorhandenen Hilfsleistungen erleichtern und einen kleinen Servicebeitrag dazu leisten kann, damit Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Sie die Krise möglichst unbeschadet überstehen.

Lesen Sie einfach weiter in angehängten PDF.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Ihr Christian Jung



------------------------------------------------------
Dr. Christian Jung MdB
Mitglied des Deutschen Bundestages
(Wahlkreis Karlsruhe-Land,
Fraktion der Freien Demokraten
im Deutschen Bundestag)


Angehängte Dateien
.pdf   Corona-Briefing Unternehmen Christian Jung MdB 17032020.pdf (Größe: 183,11 KB / Downloads: 1)
Wesko Rohde
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17.03.2020, 15:21 -
#4
Zitat aus dem Forum der DTHG.


Angehängte Dateien
.pdf   AGVS_Position_COVID-19_20-03-12.pdf (Größe: 215,52 KB / Downloads: 8)
Wesko Rohde
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17.03.2020, 15:40 -
#5
Sehr geehrte Steuerpflichtige,

die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Unternehmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf Grund der Ausbreitung des Corona-Virus verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen können. Im Einzelnen handelt es sich um folgende steuerliche Maßnahmen zur Entlastung:

1. Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag.

2. Stundung fälliger Steuerzahlungen,

3. Erlass von Säumniszuschlägen,

4. Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.

Diese steuerliche Maßnahmen sind schon von mehreren Finanzministerien der verschiedenen Bundesländer verabschiedet worden.

Sofern auf Grund der zurückgehenden Einnahmen Steuern ihrerseits nicht gezahlt werden können und hierdurch Säumniszuschläge entstehen, möchten wir darum bitten, sich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, damit auch hier entsprechende Erlassanträge gestellt werden können bzw. Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden.


Mit freundlichen Grüßen
Ernst Schießl
Junior Member
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DTHG  17.03.2020, 20:02 -
#6
https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-...id=1111388



Exclamation
Wesko Rohde
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17.03.2020, 20:26 -
#7
Der neue Newsletter der DTHG zum Thema:

Corona hat die Kulturlandschaft und die gesamte Veranstaltungsbranche hart getroffen.
Vorstellungen finden nicht statt, Projekte werden abgesagt, Bestellungen storniert und Baustellen stehen still.
Festivals stehen auf der Kippe, Theater und Veranstaltungshäuser sind geschlossen. Ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik.
Man fährt auf Sicht. Prognosen von gestern sind heute bereits Makulatur.

Wir halten alle angeordneten Schutzmaßnahmen für richtig und absolut notwendig. Für jeden und jede von uns ist es schwer und wir denken alle an jene Menschen in unserer Umgebung, die besonderen Schutz benötigen und müssen und wollen dieser Verantwortung auch gerecht werden. Das geht nicht ohne Einschränkungen die eine Verbreitung des Virus verhindern oder verlangsamen können.

Besonders hart trifft es die Menschen in der Welt der Theater und Veranstaltungen. Nicht wenige sind in ihrer Existenz bedroht und sehen sorgenvoll in die nahe und ferne Zukunft. Wie kann ich eine Durststrecke überwinden? Wie komme ich an Kredite, Überbrückungsgelder oder Geld für die Miete?

Die Bundesregierung hat vorbildlich gehandelt und schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen.
Wie man diese erreichen kann und wen man fragen muss, werden wir versuchen, in wenigen Stichpunkten zusammenfassen.

Die Organisationen des Bundes und der Länder wirken gut zusammen. Man hat eine gemeinsame Wirkrichtung.

Das Bundeswirtschaftsministerium bietet auf seiner Homepage konkrete Hilfen an:

Wir werden ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen aufstellen. Das Volumen dieser Maßnahmen wird nicht begrenzt sein. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wird dies unverschuldete Finanznöte lindern. Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank.

Bestehende Programme für Liquidätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen werden bei der KfW aufgelegt. Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, alle Programme auszustatten. Im Bundeshaushalt stehe ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn notwendig, kann dies um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.

Gleichzeitig werden wir eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern:

• Wir werden den Finanzbehörden erleichtern, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.
• Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, werden wir bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten.
• Wir erleichtern die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen.

Alle Ausfälle müssen gut dokumentiert werden.
Wer zum jetzigen Zeitpunkt bereits Verdiensteinbußen beim Finanzamt benennt, kann die Vorauszahlungen bereits soweit anpassen, dass die Existenzgrundlagen nicht beeinträchtigt werden.
Es ist damit zu rechnen, dass Einnahmen bis Mitte des Jahres wegfallen. Auch nach Beendigung der Maßnahmen wird der Betrieb erst langsam wieder Fahrt aufnehmen.

Die Bundesregierung hat die nötigen Mittel bereitgestellt. Jetzt müssen sie abgefordert werden.
Gut sind diejenigen aufgestellt, die Rücklagen gebildet haben und die kommenden Wochen aus eigener Kraft überstehen. Für kleine Unternehmen ist das oft nicht möglich und größere haben auch keinen Spielraum über mehrere Monate. Ihnen hilft das vereinfachte Kurzarbeitergeld ihre Mitarbeitenden versorgt zu wissen.

Am 13. März hat die Kulturministerkonferenz der Länder in ihrer Sitzung einen Nothilfefonds, wie vom Deutschen Kulturrat angeregt, gefordert. Der Fonds soll besonders für freie Kulturschaffende sowie private Kultureinrichtungen bzw. Kulturelle Veranstaltungsbetriebe zur Verfügung gestellt werden. Wie vom Deutschen Kulturrat ebenfalls angeregt, sollen die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder einbezogen werden.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hatte bereits ihre grundsätzliche Zusage zu einem Nothilfefonds erklärt.
Die DTHG wird ihre Mitglieder auf dem Laufenden halten.
Des Weiteren werden wir uns in enger Kooperation mit den Partnerverbänden der IGVW aktiv für die Menschen in den Theatern und der Veranstaltungsbranche einsetzen.

Die letzten Tage haben gezeigt, dass diese schwer vorstellbaren Szenarien schneller eintreten als man es erahnen kann.
Wir bitten um Geduld. Wir fahren auf Sicht und entscheiden nach der aktuellen Lage. Wir halten es für klug, den Anweisungen der Ministerien zu folgen und holen uns unsere Informationen dort und nicht in den sozialen Medien.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bleibt daheim, bleibt gesund. Kümmert Euch verantwortungsvoll, mit Abstand und gut geschützt um Menschen in Eurer Umgebung, die Eurer Hilfe bedürfen.

Wir werden alle gestärkt aus dieser Zeit herausgehen.


Herzliche Grüße

Wesko Rohde, der Vorstand und die Geschäftsstelle der DTHG
Annette Weitzmann
Geschäftsstelle
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17.03.2020, 21:40 -
#8
https://www.geo.de/reisen/reisewissen/22...NenqE_QPYY
annette.weitzmann@dthg.de
Wesko Rohde
Wesko Rohde
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18.03.2020, 19:00 -
#9
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloa...onFile&v=6

Überblick BMWi-3-Stufen-Plan
Die Lage wird laufend neu beurteilt. Das BMWi ist dazu in ständigem Kontakt mit den zuständigen Ministerien sowie mit Unternehmen, Verbänden, Instituten, Bürgschaftsbanken und unserem weltweiten Netz von Auslandshandelskammern. Das BMWi erstellt hieraus laufend Lagebilder, um gegebenenfalls zügig reagieren zu können. Minister Altmaier ist auch auf europäischer Ebene mit der Europäischen Kommission sowie den anderen Mitgliedstaaten in Kontakt.
Wir sind vorbereitet und unterscheiden 3 Stufen, die vorbereitet sind und die greifen können, wenn nötig. Aktuell stehen Unternehmen die Instrumente der Stufe 1 zur Verfügung. Diese Instrumente werden genutzt und sind aktuell ausreichend (so die aktuelle Rückmeldung über die Hotline, die wir für unserer Unternehmen geschaltet haben).
Daneben sind die von Minister Altmaier vorgeschlagenen strukturellen Maßnahmen im steuerlichen Bereich, d.h. steuerliche Entlastungen von Unternehmen, angezeigt, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen insgesamt zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld sicherzustellen.
Überblick 3 Stufen-Plan des Bundeswirtschaftsministeriums
Bereits laufende und bestehende Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen (Stufe 1)
In Stufe 1 (Betroffenheit von einzelnen Unternehmen, kein konjunktureller Einbruch) können Unternehmen auf etablierte Unterstützungsinstrumente wie KfW-Unternehmer- oder auch ERP-Gründerkredite, Betriebsmittelfinanzierungen über Landesförderinstitute und auch Bürgschaften für Betriebsmittelkredite für Unternehmen mit fehlenden oder nicht ausreichenden banküblichen Sicherheiten (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften oder parallele Bund-/Länderbürgschaften je nach Umfang des Bürgschaftsbedarfs) zurückgreifen.
Zur Information von Unternehmen, insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen hat das BMWi eine Hotline eingerichtet, die am 27.2. gestartet ist. Sie unterstützt die Unternehmen bei Fragen und informiert über Instrumente, die zur Verfügung stehen (030/18615-1515, Mo-Fr., 9-17 Uhr). Auf seiner Internetseite stellt das BMWi ausführliche Informationen sowie ein Q+A bereit: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel...rus-stehen- im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html
Zudem gibt es weitere bereits bestehende Stützungsmaßnahmen wie die Entgeltfortzahlung und Krankengeldbezug, sowie das Kurzarbeitergeld. Im Fall von Quarantänemaßnahmen kann zudem auch für nicht erkrankte Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung gewährt werden.
Aktuell reichen die Maßnahmen auf Stufe 1 aus (so auch die Rückmeldung von den Unternehmen und der Hotline, die das BMWi geschaltet hat).

...
-2-
Aufstockung und Ausweitung von Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen (Stufe 2)
Sollten die bestehenden Instrumente nicht ausreichen, können die Handlungsspielräume von Unternehmen schnell durch Flexibilisierungen, Entlastungen und Investitionsanreize erweitert werden. Bestehende Instrumente (wie zum Beispiel Betriebsmittelkredite, KfW-Kredite) können ausgeweitet, flexibilisiert und aufgestockt werden, wenn der Bedarf steigen sollte (ist derzeit nicht der Fall).
In Stufe 2 (Verschärfung der aktuellen Situation), wenn etwa Lieferketten (bspw. in der Industrie) unterbrochen werden und der Absatz der Unternehmen deutlich zurückgeht, wird das BMWi damit die o.g. bestehenden Finanzierungsinstrumente (z.B. KfW- Unternehmerkredit, Angebote der Bürgschaftsbanken) rasch ausweiten.
Denkbar sind dann auch Flexibilisierungsmaßnahmen, d.h. bspw. für einzelne besonders betroffene Landkreise übergangsweise steuerliche Maßnahmen zu ergreifen, wie die zinslose Stundung fälliger Steuern von Bund und Ländern (u.a. ESt, KSt, Soli).
Weitergehende Maßnahmen (Stufe 3)
Das BMWi bereitet sich auf alle Szenarien vor und hat entsprechende Instrumente vorbereitet. Sollte sich die Lage zuspitzen, Unternehmen in größerem Umfang aufgrund unterbrochener Lieferketten ihre Produktion einstellen müssen, Betriebe aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Vorsichtsmaßnahme geschlossen werden, kann die Bundesregierung nachsteuern. Hierzu gibt es verschiedentliche Erfahrungen, etwa aus der Fluthilfe 2013 oder der Finanzkrise 2008/2009. Die Instrumente stehen zur Verfügung und werden je nach Bedarf eingesetzt. Beispielhaft ist das KfW- Sonderprogramm zur kurzfristigen Versorgung von Unternehmen mit Krediten.
Parallel kann im Falle des Eintritts von Stufe 3 rasch geprüft und entschieden werden, ob analog zur Finanzkrise 2008/2009 Abschreibungsregelungen gelockert werden.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.03.2020, 19:00 von Wesko Rohde.
Ernst Schießl
Junior Member
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18.03.2020, 23:43 -
#10
https://www.stmwi.bayern.de/presse/press.../pm/43305/
Juliane Schmidt-Sodingen
Juliane Schmidt-Sodingen
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19.03.2020, 13:16 -
#11
Betreff: Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger leistet Sofortnothilfe
Datum: 19. März 2020 um 10:41:06 MEZ

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger stellt 50.000 Euro zur solidarischen Unterstützung von durch die Corona-Krise in Not geratenen Theaterschaffenden zur Verfügung. Der Betrag stammt aus dem Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds. Die Schauspielerin hatte der GDBA für solche Zwecke ihr Vermögen hinterlassen.

Bitte beachten Sie dazu auch anhängende Presseerklärung.

--
Mit freundlichem Gruß
Jörg Rowohlt
Bühnenschriften Vertriebs GmbH
Postfach 570429, 22773 Hamburg
Heinrichstr. 23-25, 22769 Hamburg
Tel. 040 4328244-0, Fax 040 4328244-29
www.buehnengenossenschaft.de


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.pdf   PM_Hewelke1903_1.pdf (Größe: 119,82 KB / Downloads: 3)
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Annette Weitzmann
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20.03.2020, 14:59 -
#12
KSK-Antrag Sofortprogramm:
https://www.mkw.nrw/system/files/media/d...eCOq2-jiII
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20.03.2020, 17:27 -
#13
Gespräche der Künstlergewerkschaften und des Deutschen Bühnenvereins:


Anbei erhaltet Ihr Informationen zu den aktuell stattfindenden Gesprächen zwischen dem Deutschen Bühnenverein und den Künstlergewerkschaften GDBA, VdO und DOV. Wir arbeiten in dieser schwierigen Situation alle hart daran, angemessene Lösungsansätze zu finden:


GESPRÄCHE DER KÜNSTLERGEWERKSCHAFTEN UND DES BÜHNENVEREINS ZUR CORONA-KRISE

GDBA, VdO, DOV und Deutscher Bühnenverein sind derzeit in enger Abstimmung zur Corona-Krise und ihren Auswirkungen auf die Theater- und Orchesterbetriebe. Das Ziel sind möglichst rasche gemeinsame Lösungsansätze für alle Theater-/Orchester-Beschäftigen und Theater-/Orchester-Leitungen in dieser für alle extrem herausfordernden Situation.

Insbesondere betrifft dies die vielerorts aufkommende Frage, ob vor dem Hintergrund der vermutlich noch länger anhaltenden behördlich angeordneten Theaterschließungen zur Reduzierung der Ausgaben Kurzarbeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen mit den örtlichen Betriebsräten angeordnet werden könnte. Dagegen ist der Abschluss einer entsprechenden Dienstvereinbarung mit dem Personalrat in den meisten Landespersonalvertretungsgesetzen nicht vorgesehen und daher unzulässig. Hintergrund für solche Überlegungen auf betrieblicher Ebene sind derzeit nicht bestehende Regelungen zur Einführung von Kurzarbeit in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, TVöD und TV-L, sowie in den beiden Tarifverträgen für den Kunstbereich, NV Bühne und TVK.

Eine Nachfrage bei der VKA hat ergeben, dass diese am Montag im Rahmen eines Tarifgesprächs mit der ver.di auch über die Frage beraten will, ob eine tarifliche Vereinbarung zur Kurzarbeit für den Tarifbereich des TVöD kurzfristig angestrebt werden soll. Sollte es zu einer solchen kommen, werden die drei Künstlergewerkschaften GDBA, VdO und DOV sowie der Deutsche Bühnenverein schnellstmöglich ebenfalls über solche flächendeckenden Regelungen für die Tarifbereiche NV Bühne und TVK verhandeln.

Gegenstand der Gespräche sind ebenfalls entsprechende Regelungen auch für Privattheater, die in dieser Krise ganz besonderen Herausforderungen begegnen müssen.

Michael Schröder, Deutscher Bühnenverein
Gerald Mertens, Deutsche Orchestervereinigung e. V. (DOV)
Tobias Könemann, Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO)
Jörg Löwer, Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger r. V. (GDBA)
annette.weitzmann@dthg.de
Annette Weitzmann
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21.03.2020, 08:00 -
#14
Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen:
https://www.mkw.nrw/presse/Soforthilfe_K...9gEMqGFUZI
annette.weitzmann@dthg.de
Wesko Rohde
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22.03.2020, 09:21 -
#15
Soforthilfeprogramm Bayern

://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Annette Weitzmann
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24.03.2020, 15:15 -
#16
Eine sehr gute Sendung!!!! Langes Interview mit Monika Grütters u.v.m.


https://www.3sat.de/kultur/kulturzeit/se...0-100.html
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2020, 15:20 von Annette Weitzmann.
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25.03.2020, 12:32 -
#17
Hallo liebe Leser*innen,

hier ist die Frühjahrs-Ausgabe des Schauspiegels. Der Schauspiegel ist das Magazin für die Schauspielbranche.

Für die Frühjahrs-Ausgabe haben wir das Titelthema Nachhaltigkeit gewählt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2020, 12:36 von Annette Weitzmann.


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26.03.2020, 01:06 -
#18
- Mitteilung der GDBA -

Aufgrund der durch die Corona-Krise verursachten massiven Umsatz-Einbrüche vieler Unternehmen hat die Bundesregierung zur Sicherung von Arbeitsplätzen eine erhebliche Aufstockung der bei der Bundesagentur für Arbeit bereitstehenden Mittel für Kurzarbeitergeld bei gleichzeitiger Verbesserung der Bedingungen und des Umfangs der Gewährung von Kurzarbeitergeld in Aussicht gestellt. Der Gesetzgeber arbeitet derzeit an einem entsprechenden Gesetzesentwurf, dessen Details bislang nicht öffentlich bekannt sind.

Da aber weiterhin die Festlegung von Kurzarbeit in einem konkreten Betrieb einer gesonderten kollektiv- oder individualrechtlichen Rechtsgrundlage bedarf, die im öffentlichen Dienst – einschließlich der Theater und Orchester ungeachtet deren Rechtsform – bislang nicht existiert, sind diverse öffentlich finanzierte, aber privatrechtlich organisierte Theater auf ihre Betriebsräte mit dem Bestreben zugegangen, sehr kurzfristig Betriebsvereinbarungen über die Einführung von Kurzarbeit abzuschließen. Dabei wird auf die Betriebsräte teilweise nicht unerheblicher Druck ausgeübt. Parallel dazu hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes am 23.03.2020 ein erstes Gespräch über die Schaffung einer tarifvertraglichen Grundlage für die Einführung von Kurzarbeit in kommunalen Betrieben geführt.

Die Künstlergewerkschaften nehmen zu diesen Bestrebungen wie folgt Stellung:

Wir sehen für die Einführung von Kurzarbeit im öffentlichen Dienst gegenwärtig keinen Spielraum, da die öffentlichen Verwaltungen durch die aktuellen Einschränkungen ohnehin schon ausgedünnt sind und bei weiterer Ausbreitung des Coronavirus die Handlungsfähigkeit systemrelevanter Einheiten der öffentlichen Verwaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Theater- und Orchesterbereich sehen wir ebenfalls – unabhängig von der jeweiligen Rechtsform – keine Veranlassung zur Einführung von Kurzarbeit, da die Theater und Orchester grundsätzlich ausfinanziert sindund gegenwärtig „nur“ die weggefallenen Eigeneinnahmen aus Kartenverkauf und Gastspielbetrieb/Tourneen auszugleichen haben. Diese betragen im Durchschnitt aller Orchester und Theater bundesweit rund 17,5 % der jeweiligen Budgets. Es geht also wirtschaftlich betrachtet erst einmal darum, diese durch
Schließungen und Quarantäne entstehenden Einnahmeausfälle auszugleichen. Die Personalkosten als solche sind aber ebenso wie die Sachkosten grundsätzlich zu mehr als 80% durch die öffentlichen Haushalte bzw. mehrjährige Zuwendungsverträge, teilweise deutlich über 2020 hinaus, gesichert. Allenfalls für den Differenzbetrag könnte eine Kurzarbeit-Regelung sachlich begründbar sein.

Eine weitere Sorge, die uns umtreibt, sind die prekären Arbeitsverhältnisse des Garderoben- und Schließpersonals sowie sonstigen Personals, welches beispielsweise auf 450 Basis beschäftigt wird. Dieses Personal würde bei Einführung von Kurzarbeit völlig durch den Rost fallen.

Vor dem Hintergrund der vollen Finanzierung der Personalkosten durch die öffentliche Hand jedenfalls für das Haushaltsjahr 2020 (siehe oben) sehen wir für Kurzarbeit im Theater- und Orchesterbereich gegenwärtig keine stichhaltige Begründung. Musiker/innen und Bühnenkünstler/innen halten sich auch zu Hause durch tägliches Üben und Studieren weiter fit, um nach dem Ende der Ausnahmesituation möglichst umgehend wieder volle Leistung geben zu können. Auch diese häusliche Tätigkeit gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Arbeitszeit.

Letztlich würde die bereits beschlossene Finanzierung der Orchester und Theater über die Kulturetats nunmehr auf die Bundesagentur für Arbeit teilweise abgewälzt. Das macht in der derzeitigen Situation politisch, aber auch gesamtwirtschaftlich nicht so recht Sinn; insbesondere zu übereilten Aktionen sehen wir keine Veranlassung.

Ungeachtet dessen stehen wir mit dem Deutschen Bühnenverein in ständigem Kontakt, um – auch im Hinblick auf mögliche Modelle in Tarifbereichen des öffentlichen Dienstes – gegebenenfalls auch tarifliche Regelungen für Kurzarbeit in den Bereichen NV Bühne und TVK zu vereinbaren, sofern und sobald sich hierzu eine sachlich tragfähige Begründung ergibt. In der Zwischenzeit stehen wir Betriebsräten, die sich veranlasst sehen, über Kurzarbeitsvereinbarungen auch für das künstlerische Personal bereits vor Inkrafttreten solcher allgemeinen Maßgaben zu verhandeln, natürlich mit rechtlichem Rat zur Seite, appellieren aber zugleich an sie, nicht überstürzt verbindliche Vereinbarungen einzugehen, die sich unter Umständen im Nachhinein als nicht sachgerecht erweisen.

DOV, Gerald Mertens

GDBA, Jörg Löwer

VdO, Tobias Könemann und Gerrit Wedel
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Annette Weitzmann
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26.03.2020, 16:39 -
#19
Die Frist für die Beantragung endet jedoch !!!!!!HEUTE!!!!!!!

Aktuelle News
Laut Mitteilung des BKM (Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien) ist es gestern noch kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.

Die Frist für die Beantragung endet jedoch !!!!!!HEUTE!!!!!!!

Der Antrag kann formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, gestellt werden.

Einen Musterantrag für die Krankenkasse im Anhang.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2020, 16:47 von Annette Weitzmann.


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14.04.2020, 12:09 -
#20
Die Bonner Wirtschaftsförderung informiert: Ab dem 15. April kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau der KfW-Schnellkredit für den Mittelstand mit mehr als 10 Mitarbeitende beantragt werden.

Nachfolgend wurden aktuelle Informationen zum KfW-Schnellkredit für den Mittelstand im Zusammenhang mit der Corona-Krise zusammengestellt:

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen ab dem 15. April den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird durch eine Garantie des Bundes zu 100 Prozent abgesichert. Das erhöht die Chance deutlich, von der Hausbank eine Kreditzusage zu erhalten.
Hier die Eckdaten:
• Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
• für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
• 100 Prozent Risikoübernahme durch die KfW
• keine Risikoprüfung durch die Hausbank
• Maximaler Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019, Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro, Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro
• Bis zu 10 Jahre Laufzeit und Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
• Voraussetzung: Das Unternehmen hat zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
Direktlink:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unt...dit-(078)/


Auf der städtischen Internetseite informiert die Bonner Wirtschaftsförderung ebenfalls fortlaufend über die Hilfen und Unterstützungsleistungen der öffentlichen Einrichtungen für die Wirtschaft in Zeiten von Corona. https://www.bonn.de/themen-entdecken/wir.../index.php

Das Team des Service Center Wirtschaft der Wirtschaftsförderung Bonn steht Ihnen für ergänzende Informationen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Beratungen bis auf weiteres ausschließlich telefonisch anbieten. Sie erreichen uns unter Telefon 0228 77 4000 oder per E-Mail unter: wirtschaftsfoerderung@bonn.de.

Leiten Sie diese Informationen gerne auch an Geschäftspartner*innen weiter, für die diese Informationen ebenfalls relevant sein könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Ihre Bonner Wirtschaftsförderung
annette.weitzmann@dthg.de


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