Diskussionsportal Corona- Hilfe für die Kolleg*innen
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hubert eckart
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13.05.2020, 13:57 -
#26
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend haben wir Ihnen aktuelle Informationen zum Einsatz der NRW-Soforthilfe für die Lebenshaltungskosten, zur Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler und einen Link zu den Fragestellungen der Corona-Lockerungen: „Was ist jetzt erlaubt und was nicht?“ zusammengestellt:

NRW-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen
Seit der gestrigen Pressekonferenz von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart besteht endlich Klarheit in der Frage, ob die NRW-Soforthilfe auch zur Deckung der Lebenshaltungskosten eingesetzt werden darf. Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen einmalig einen pauschalen Betrag für die Monate März und April von insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten oder einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen.

Voraussetzungen:

•(erstmalige) Antragstellung im März oder April.

•keine Beantragung von ALG II (Grundsicherung) für März oder April.

•keine Beantragung der Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler.

•Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können. Dazu erhalten alle Zuschussempfänger in NRW ein Schreiben mit einem entsprechenden Vordruck sowie einer Ausfüllanleitung.

Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler
Das am 20. März als Überbrückungshilfe angelaufene Sonderförderprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in Höhe von 5 Mio. Euro ist inzwischen ausgeschöpft. Antragsberechtigte, die bereits einen Antrag gestellt haben, bislang aufgrund der Mittelbegrenzung auf fünf Millionen Euro jedoch nicht zum Zuge gekommen sind, erhalten unter Nachweis ihrer künstlerischen Tätigkeit (Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse oder anderem Künstlerbund) einen finanziellen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt in Höhe von 2.000 Euro für die Monate März und April vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Voraussetzung ist, dass sie im März und April keine Leistungen aus dem MKW-Programm, der NRW-Soforthilfe 2020 oder der Grundsicherung bezogen haben. Auch die Unterstützung für jene Antragssteller, deren Antrag bereits positiv beschieden wurde, wird auf pauschal 2.000 Euro erhöht. Nähere Informationen entnehmen Sie dem als Anlage beigefügten Presseartikel oder direkt aus den Internet-Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW. https://www.mkw.nrw/presse/Soforthilfe2020


Seit vergangenem Montag sind zahlreiche Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen auf nordrhein-westfälischer Ebene in Kraft getreten. Eine Aufstellung sämtlicher nun geltenden Regelungen in NRW: „Was ist erlaubt? Wer darf öffnen? Wie muss ich mich verhalten?“ entnehmen Sie der als Anlage beigefügten Verordnung oder über den nachfolgenden Link.
https://www.mags.nrw/sites/default/files...5.2020.pdf
Auf der städtischen Internetseite informiert die Bonner Wirtschaftsförderung ebenfalls fortlaufend aktualisiert über die Hilfen und Unterstützungsleistungen der öffentlichen Einrichtungen für die Wirtschaft in Zeiten von Corona. https://www.bonn.de/themen-entdecken/wir.../index.php

Das Team des Service Center Wirtschaft der Wirtschaftsförderung Bonn steht Ihnen für ergänzende Informationen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Beratungen bis auf weiteres ausschließlich telefonisch anbieten. Sie erreichen uns unter Telefon 0228 77 4000 oder per E-Mail unter: wirtschaftsfoerderung@bonn.de.

Leiten Sie diese Informationen gerne auch an Geschäftspartner*innen weiter, für die diese Informationen ebenfalls relevant sein könnten.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihre Bonner Wirtschaftsförderung

Bundesstadt Bonn
Amt für Wirtschaftsförderung
Postanschrift: Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Besucheranschrift: Thomas-Mann-Str. 4 (Loggia am Stadthaus)
Telefon +49(0)2 28.77 40 00
Telefax +49(0)2 28.77 961 98 31
E-Mail wirtschaftsfoerderung@bonn.de
Internet www.bonn.de


Angehängte Dateien
.pdf   Presseinformation Ausweitung Soforthilfen_12.05.2020.pdf (Größe: 142,83 KB / Downloads: 0)
.pdf   200508_fassung_coronaschvo_ab_11.05.2020.pdf (Größe: 150,28 KB / Downloads: 3)
Hubert Eckart


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RE: Diskussionsportal Corona- Hilfe für die Kolleg*innen - von hubert eckart - 13.05.2020, 13:57

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