Diskussionsportal Corona- Hilfe für die Kolleg*innen
Started by Wesko Rohde


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Annette Weitzmann
Geschäftsstelle
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19 posts 5 threads Registriert seit: Feb 2012
15.04.2020, 22:03 -
#21
Anträge für Corona-Soforthilfe können ab dem 17. April wieder gestellt werden.
Wirtschaftsminister Pinkwart: Die Wirtschaft braucht jetzt schnelle Hilfe – Auszahlung wird Ende der Woche fortgesetzt / Innenminister Reul: Antragsteller müssen wachsam bleiben:

Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige schnell an die dringend benötigte finanzielle Unterstützung kommen, können von Freitag an wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden.

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung...7JYMoADOhA
annette.weitzmann@dthg.de
hubert eckart
Administrator
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1.911 posts 1.001 threads Registriert seit: Feb 2012
17.04.2020, 07:08 -
#22
Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass es so einfach anscheinend mit den Soforthilfen für Künstler u.a. nicht ist:

Staatliche Hilfe ist für Kulturschaffende ohne Festanstellung oder Betrieb kaum zu bekommen.
Wer als selbständiger Kulturschaffender den letzten Sondernewsletter #C3 des "Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes" erhalten hat, konnte sich offen verhöhnt vorkommen. "Lebendige Verwaltung ist zu einem neuen Schlagwort geworden. Diese Tatsache hätten einige vor Corona vielleicht nicht für möglich gehalten." So beginnt eine Hymne des Eigenlobs auf die "unbürokratischen Lösungen", die Bund und Länder für die rund 2,2 Millionen Soloselbständigen in "beeindruckendem" Tempo auf den Weg gebracht hätten.
Doch spricht man mit dieser Zielgruppe und ihren Interessenverbänden, dann schlägt einem eher Frust, Wut und Fassungslosigkeit entgegen. Denn diejenigen freischaffenden Künstlerinnen und Künstler, die es am dringendsten bräuchten, erhalten meist keine unbürokratische Hilfe, und schon gar nicht sofort. Das verhindert das vom Bundeskabinett beschlossene Vergabeverfahren, dem sich auch die meisten Bundesländer bei ihren Soforthilfe-Programmen angeschlossen haben. Demnach können die nicht zurückzahlbaren Unterstützungen der Corona-Hilfe nur für Liquiditätsengpässe bei den Betriebsausgaben ausgezahlt werden, nicht aber für "Gewinne". Mit Gewinnen sind ausbleibende Honorargelder gemeint.
Hunderttausende Einzelunternehmer, die ihren Lebensunterhalt mit Dienstleistungen ohne eigene Betriebsräume bestreiten, dürfen demnach höchstens ihren Heimarbeitsplatz geltend machen, und auch das nur, wenn der bereits vorher steuerlich vermerkt war. Lediglich in Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gab es unkompliziert angemessene Nothilfen von mehreren Tausend Euro für drei Monate, die je nach Stand in der Warteliste innerhalb von Stunden oder Tagen tatsächlich überwiesen wurden. Wer ansonsten zwischen Garmisch und Flensburg sein Geld als Fotograf oder Grafiker, als Musikerin, Journalistin, als Künstler, Schauspieler, Autorin, aber auch als Fußpfleger oder Fahrradkurierin ohne Festanstellung verdient, hat keinen rechtlichen Anspruch auf Soforthilfen.
Wer mehr als als 9000 Euro in Werten angibt gilt als "vermögend"

Sie alle werden von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, aber auch von Kulturstaatssekretärin Monika Grütters oder den zuständigen Landesbehörden an die Grundsicherung verwiesen, also ins Hartz-IV-Programm genötigt. Doch auch da gibt es häufig keine Rettung in der Not. Denn die Ankündigung der Bundespolitik von Ende März, für die "schnelle und unbürokratische Hilfe" ein verschlanktes Verfahren ohne Vermögensprüfung bei der Grundsicherung beschlossen zu haben, entpuppt sich beim direkten Kontakt mit den Jobcentern als reine Mär.
Tatsächlich sieht der Realitätscheck unter Betroffenen so aus: Noch immer kann man überall in Deutschland mit der Anzahl der versendeten Formulare und der abzuliefernden Belege eine Turnhalle tapezieren. Denn abgefragt wird immer eine "Bedarfsgemeinschaft".
Teil dieser Gruppe sind Partner, Kinder, aber auch WG-Bewohner, falls es eine gemeinsame Haushaltskasse gibt. Jeder dieser Menschen muss sich vor den Ämtern finanziell nackt ausziehen und ist verpflichtet, die anderen bis zur eigenen Mittellosigkeit zu unterstützen, bevor der Staat es tut. Finanzielle Hilfe erhält faktisch nur der Soloselbständige, der mit seiner Lebensgemeinschaft ganz knapp vor der Obdachlosigkeit steht - und das auch noch beweisen kann.
Doch selbst wer die peinlichen Verhörmethoden der Hartz-IV-Bürokratie mit ihren zahllosen Nachforderungen absurder Belege und der nach wie vor praktizierten Vermögensprüfung auf sich nimmt, kann noch nach Wochen des Wartens abschlägig beschieden werden, wie es verbitterte Antragsteller vielfach berichten. Denn Personen, die für sich und ihre Mitbewohner mehr als 9000 Euro in Werten wahrheitsgemäß angegeben haben, gelten weiterhin als "erheblich vermögend" und erhalten keine Grundsicherung, selbst wenn diese "Werte" aus einer privaten Altersversorgung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder berufsnotwendigen Objekten wie einem Auto oder einer Geige bestehen. Die, so berichten Kulturschaffende aus allen Bundesländern, sollen bitte erst aufgelöst oder verkauft werden. Dagegen darf man immerhin Widerspruch einlegen. Ist das wirklich ein brauchbares Verfahren für Menschen, die durch staatlich verordnete Arbeitslosigkeit Überbrückungsgeld benötigen, bis sie wieder arbeiten dürfen?
In ganz Europa diskutiert man ein bedingungsloses Grundeinkommen

Da dieses Hartz-IV-Verfahren, das Gerhard Schröder 2002 auf den Weg brachte, um den Wohlfahrtsstaat abzubauen, seinem fürchterlichen Ruf leider auch in dieser Ausnahmesituation gerecht wird, versuchen viele Kulturschaffende gar nicht erst, die "gefahrenen Autokilometer Ihrer Frau", die "Einkommen" ihres schulpflichtigen Kindes, den lückenlosen Lebenslauf bis zur Grundschule an die Jobcenter zu liefern, um dann zu erfahren, dass sie bestimmte Leistungen wie Wohngeld im Moment leider nicht erhalten können, wenn sie nicht vorher "Soforthilfe" beantragt haben.
Jedenfalls haben laut einer umfassenden Befragung des Verbandes der Gründer und Selbständigen (VGSD) zur aktuellen finanziellen Lage in der Cornona-Krise 90 Prozent der freien Kulturschaffenden Anspruch auf Grundsicherung. Aber nur 17 Prozent wollen es mit der "Schmach" und der "Erniedrigung" durch die Jobcenter vielleicht mal versuchen, so VGSD-Vorsitzender Andreas Lutz. Vor allem bemängelt diese selbständige Berufsgruppe, die zu 99 Prozent nie vorher Kontakt mit dem Sozialstaat hatte, zu Recht die krasse Ungleichbehandlung zur Kurzarbeit.
Angestellte erhalten das Kurzarbeitergeld nämlich ganz selbstverständlich für ihre Lebenshaltungskosten. Soloselbständige aber, die nur ihren Einnahmeverlust geltend machen können, werden zur Verwandtschaft betteln geschickt, weil Lebenshaltungskosten angeblich nicht erstattungsfähig sind. Doch selbst dort, wo schnelle Hilfe versucht wurde, etwa in Berlin oder Nordrhein-Westfalen, stehen freie Kulturschaffende gerade vor der Insolvenz, weil nach dem ersten Andrang die Kassen leer sind und keine Anträge mehr angenommen werden. Es galt eben doch das Windhund-Prinzip. Wer zuerst kam, mahlte zuerst. Der Rest guckt in die Röhre.
Doch ein Monat nach dem Lockdown zeichnet sich endlich ein Hoffnungsschimmer ab. In Baden-Württemberg, wo zunächst die gleiche rigide Auslese der Soloselbständigen aus den Soforthilfe-Programmen vollzogen wurde wie in Bayern, Hessen oder Sachsen, hat als Erstes ein Umdenken eingesetzt.
Die Verfahrensregel sei "maßlos ungerecht", attestiert die Sprecherin der dortigen Wirtschaftsbehörde Silke Walter. Deshalb zahlt das Land seinen freien Kulturschaffenden (von denen viele durch die perspektivisch andauernde Absage von Publikumsveranstaltungen besonders lange ohne Einnahmen bleiben) jetzt aus Landesmitteln ein monatliches Grundeinkommen von 1180 Euro - und natürlich auch den anderen freien Berufen, denen gerade alle Honorare weggebrochen sind.
Auf Initiative Bremens wurde am 8. März aus diesem Vorbild ein gemeinsamer Vorstoß der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder formuliert. Einstimmig (mit großen Bedenken nur aus Bayern) wurde die Bundesregierung aufgefordert, den "mehr als anderthalb Millionen Soloselbständigen", die durch den Lockdown "in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind", endlich ebenfalls zu helfen. Und zwar "in jedem Fall ohne die Beantragung von Arbeitslosengeld II", also jener "Grundsicherung", die von Politikern nur deswegen als Lösung gepriesen werden kann, weil sie selbst noch nie persönlichen Kontakt mit ihrem Sozialstaat hatten.
"Unbürokratische Lösungen werden wohl auch nach der Krise ihren Eindruck hinterlassen."

Der gemeinsame Vorschlag der Länder sieht nun vor, dass alle Berufe, die "ihre Dienstleistung außer Haus und beim Kunden erbringen" und nicht angestellt sind, einen monatlichen Pauschalbetrag von 1000 Euro erhalten, wofür sie lediglich nachweisen müssen, dass sie "coronabedingt substantielle Umsatzeinbrüche" von mindestens 50 Prozent haben. Betriebskosten sollen zusätzlich bezuschusst werden. Eine wirksame Fördermaßnahme für Soloselbständige dürfe "über die enge Eingrenzung auf eine reine Sachkostenentschädigung nicht wieder den größten Teil dieser Zielgruppe ausgrenzen", fordert das erstaunliche Papier, auf das Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bisher noch nicht reagiert hat.
Dabei böte dieser Verfahrensvorschlag die erste wirklich schnelle und unbürokratische Hilfe für selbständige Kulturschaffende in der Corona-Krise. Darüber hinaus aber formuliert dieses Konzept eines fairen Pauschalbetrags auch grundsätzliche Kritik am Sozialstaat, der in seiner bürokratischen Verkarstung seine Hilfsversprechen nicht einhalten kann und deswegen nach Ende der Krise grundsätzlich infrage gestellt werden muss. In diesem Licht scheint dieser Konferenzbeschluss der Wirtschaftsminister wie ein halber Schritt hin zu einem Systemwechsel, den man gerade überall in Europa unter dem Stichwort des "bedingungslosen Grundeinkommens" diskutiert.
Als würdigste Verwendung von Steuergeldern zur allgemeinen Existenzsicherung scheint das monatliche Bürgergehalt von 1000 Euro ohne jede bürokratische Nachweispflicht, wie es Spanien gerade auf den Weg bringt, die logische Konsequenz dieses Vorstoßes der Wirtschaftsminister. Fände er tatsächlich die Zustimmung des Bundes, dann hätte auch der Schlusssatz des Sondernewsletter #C3 ein Körnchen Prophezeiung zu bieten:
"Unbürokratische Lösungen werden wohl auch nach der Krise ihren Eindruck hinterlassen und kaum noch wegzudenken sein." Das gilt es aber erst einmal mitten in der Krise zu beweisen.
Hubert Eckart
Stephan Rolfes
Sachverständiger
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38 posts 20 threads Registriert seit: Mar 2013
22.04.2020, 09:33 -
#23
Informationen des Deutschen Kulturrates:


Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 12 vom 21.04.2020




Sehr geehrte Damen und Herren,  

in meinem kulturpolitischen Wochenreport am vergangenen Freitag hatte ich geschrieben: Es „ist schon sehr gewöhnungsbedürftig, dass fast jedes Bundesland sein eigenes Kulturförderprogramm gestrickt hat und es macht für Künstlerinnen und Künstler, für Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Betriebe einen spürbaren Unterschied, in welchem Bundesland sie ihren Sitz haben und damit ein gutes, ein weniger gutes oder überhaupt kein Notprogramm des Sitzlandes nutzen können. Für diesen Förderflickenteppich gibt es keinen nachvollziehbaren Grund! Er ist einfach nur zutiefst ungerecht.“.

Föderalismuskritik

Für diese Äußerungen bin ich besonders vom Kulturrat NRW kritisiert worden. Deshalb hier die aktuelle Zusammenstellung der Landesmittel für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen (Stand: 20.04.2020), die zusätzlich zu dem für alle geltende Bundesprogramm angeboten werden. Bilden Sie sich selbst Ihre Meinung: Flickenteppich ja oder nein?

Baden-Württemberg: Bundesprogramm plus Landesprogramm: Es können für drei Monate jeweils 1.180 Euro also insgesamt 3.540 Euro an Unterstützung für laufende Lebenshaltungskosten beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit der Beantragung der Betriebskostenzuschüsse aus Bundesmitteln.
Bayern: Bundesprogramm plus Landesprogramm, Künstlerinnen und Künstler, die in der Künstlersozialversicherung versichert sind, können bei Liquiditätsengpässen bis zu drei Monate jeweils 1.000 Euro beantragen. Antragstellungen sind noch nicht möglich.
Berlin: Bundesprogramm. Soforthilfepaket I, Landesprogramm, ist wegen Überzeichnung ausgesetzt.
Brandenburg: Bundesprogramm
Bremen: Bundesprogramm plus Landesprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Es können bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Soforthilfeprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler. Sie können sich mit einem Kunstwerk bewerben, das vom Land Bremen für 2.000 Euro angekauft wird. Die Auswahl trifft eine Jury.
Hamburg: Bundesprogramm plus Landesprogramm. Solo-Selbständige können zusätzlich zu den Bundesmitteln 2.500 Euro als Kompensation für Honorarausfälle beantragen. Kleinunternehmen können zusätzlich 5.000 Euro an Landesmitteln beantragen.
Hessen: Bundesprogramm. Landesprogramm für Künstlerinnen und Künstler ist noch in Arbeit.
Mecklenburg-Vorpommern: Bundesprogramm plus Landesprogramm. Das Land richtet Überbrückungsstipendien für Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 2.000 Euro ein.
Niedersachsen: Bundesprogramm
Nordrhein-Westfalen: Bundesprogramm. Die Soforthilfe aus Mitteln des Kulturministeriums, Landesprogramm, ist eingestellt, der Fördertitel ist erschöpft. Die Soforthilfe des Wirtschaftsministeriums, Landesprogramm, ist auf Bundesmittel umgestellt.
Rheinland-Pfalz: Bundesprogramm
Saarland: Bundesprogramm. Das Landesprogramm wurde aufgrund von Überzeichnung eingestellt.
Sachsen: Bundesprogramm plus Landesprogramm. Förderprogramm „Denkzettel“ der Kulturstiftung des Landes soll aufgelegt werden. Die Kampagne „So geht sächsisch“ richtet sich auch an Künstlerinnen und Künstler. Neben Künstlerhonoraren werden Technikkosten gezahlt.
Sachsen-Anhalt: Bundesprogramm plus Landesprogramm. Künstlerinnen und Künstler können eine Soforthilfe von 400 Euro beantragen.
Schleswig-Holstein: Bundesprogramm plus Landesprogramm. Kulturhilfefonds wurde aufgestockt. Künstlerinnen und Künstler können dort Hilfen beantragen.
Thüringen: Bundesprogramm
Die Länder bieten neben der Förderung von Solo-Selbständige und Kleinunternehmen noch weitere Förderungen an. Die finden Sie hier.

Debatten im Bundestag

Die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie auf Kultur, Kreativwirtschaft und Medien sind das Thema einer Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am Mittwoch, 22. April 2020. In der Sitzung unter der Leitung von Katrin Budde MdB (SPD) berichten die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsministerin Prof. Monika Grütters MdB (CDU) und ich für den Deutschen Kulturrat über die aktuelle Situation. Die Sitzung wird zeitversetzt ab 14 Uhr im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Am selben Tag ab 16.30 Uhr debattiert dann der Deutsche Bundestag zum Thema „Hilfe für Veranstalter, Kultur und Medien“.

Themen der Beratung sind die Anträge:

Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Entwurfs eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“;
Fraktion der FDP „Corona Notfallplan für die Filmwirtschaft“;
Fraktion der FDP „Kultur- und Kreativwirtschaft in der Corona-Krise überlebensfähig machen“;
Fraktion DIE LINKE „Medienvielfalt und Journalismus schützen“;
Fraktion DIE LINKE „Corona-Hilfe an die Lebens- und Arbeitswirklichkeit von Kulturschaffenden anpassen“.
Die Debatte kann life im Internet auf www.bundestag.de verfolgt werden.


Offener Brief: Gemeinnütziger Sektor fordert Solidarität

In über 600.000 gemeinnützigen Organisationen engagieren sich mehr als 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger. In der gemeinnützigen Sozialwirtschaft sind zudem über 3,7 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Freiwilliges Engagement ist systemrelevant und braucht unbedingt Unterstützung, um dauerhafte und strukturelle Brüche zu vermeiden. Der gemeinnützige Sektor ist von der COVID-19 Pandemie nicht weniger betroffen als die Wirtschaft. Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) e.V., dem Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., dem Deutscher Bundesjugendring, dem Deutschen Naturschutzring, dem Deutsche Olympische Sportbund, dem Deutschen Spendenrat e.V., dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und VENRO – Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen haben wir uns in einem offenen Brief mit der Bitte um Unterstützung an Bund und Länder gewandt.


Befragung der Bundesverbände der Kultur- und Kreativwirtschaft

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kultur- und Kreativwirtschaft längerfristig zu verfolgen und die Wirksamkeit von Maßnahmen zu eruieren, führt der Deutsche Kulturrat zusammen mit dem Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschafteine Befragung der Bundesverbände der Kultur- und Kreativwirtschaft durch. Die Befragung ist als Panel-Befragung angelegt und wird über ein Jahr (Start 20.04.2020) alle zwei Monate durchgeführt. Wir erhoffen uns hieraus kontinuierliche Erkenntnisse zum jeweiligen Ist-Zustand, zu den Veränderungen und zur Wirksamkeit der unterschiedlichen Hilfsinstrumente.

Wenn Sie weitere Informationen für diesen Newsletter haben, teilen Sie sie uns bitte mit. Die Informationen auf unserer Homepage und im Newsletter werden kontinuierlich aktualisiert.

Geben Sie bitte diesen „Corona versus Kultur – Newsletter“ weiter und verweisen Sie auf unser Webangebot.

Wer noch nicht zu den regelmäßigen Beziehern des „Corona versus Kultur – Newsletters“ gehört, kann sich einfach hier in den Newsletterverteiler des Deutschen Kulturrates eintragen.

Bleiben Sie gesund

Ihr

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann





Initiative kulturelle Integration: Zusammenhalt stärken – nicht nur in Krisenzeiten




Es ist doch erstaunlich, wie schnell sich der Alltag ändern kann. Ausgangsbeschränkungen, Schließungen von Kitas, Kultureinrichtungen, Schulen, Kirchen und Geschäften. Weitgehende Veränderungen in unserem alltäglichen Leben, in unserer sonst so selbstverständlichen Freiheit.

Oft ist es die Zivilgesellschaft, die in Krisensituationen wie der aktuellen Corona-Pandemie sich um Nachbarschaftshilfen oder soziale Dienste kümmert. Sie ist es, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärkt. Und die aktuelle Situation fordert einen besonders starken gesellschaftlichen Zusammenhalt – doch genau dieser ist derzeit durch das Gebot des Abstandhaltens sehr eingeschränkt. Kontakte müssen auf ein Minimum reduziert werden und das in einer Zeit, wo man sich doch ganz besonders nach Sicherheit und Nähe sehnt.

Vermehrt findet das Leben online statt und umso schöner ist es, dass in kürzester Zeit diverse Ideen und Initiativen entstanden sind, um sich gegenseitig zu unterstützen, um den Einkauf für Nachbarn zu erledigen, um Konzerten vom Sofa über einen Live-Stream zu lauschen oder um die Zeit zu Hause mit digitalen Angeboten von Bibliotheken, Museen und Lernplattformen sinnvoll zu gestalten.

Verschaffen Sie sich hier einen Einblick in spannende Initiativen, die im Zuge der Corona-Krise entstanden sind oder schauen Sie bei den vielfältigen Online-Angeboten der Mitglieder der Initiative kulturelle Integration vorbei. In all diesen Initiativen und Angeboten spiegelt sich die Relevanz des bürgerschaftlichen Engagements wider, denn es stärkt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft – nicht nur in Krisenzeiten.

Hier geht es zur Informationsseite „Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Zeiten der Corona-Pandemie“.
Weitere Informationen über die Initiative kulturelle Integration finden Sie hier.
Grundlage der Arbeit der Initiative kulturelle Integration bilden die 15 Thesen „Zusammenhalt in Vielfalt“.



Corona versus Kultur – Newsletter


Hier finden Sie alle Corona versus Kultur Newsletter des Deutschen Kulturrates.

Wenn Sie den Corona versus Kultur – Newsletter regelmäßig erhalten möchten, können Sie sich einfach in den Newsletterverteiler des Deutschen Kulturrates eintragen.

Corona versus Kultur – Newsletter Nr.11 vom 15. April 2020
Corona versus Kultur – Newsletter Nr.10 vom 09. April 2020
Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 9 vom 07. April 2020
Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 8 vom 02. April 2020
Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 7 vom 30. März 2020
Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 6 vom 27. März 2020
Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 5 vom 25. März 2020
Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 4 vom 23. März 2020
Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 3 vom 20. März 2020
Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 2 vom 18. März 2020
Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 1 vom 16. März 2020



Pressemitteilungen des Deutschen Kulturrates


Lesen Sie hier unsere Pressemitteilungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Corona-Krise: Tickets von Kulturveranstaltungen – Gutscheinlösung heute im Kabinett verabschiedet 08.04.2020
Länderförderungen für Künstler in Berlin und NRW erschöpft, jetzt muss nachgelegt oder nachjustiert werden 06.04.2020
Kulturveranstaltungen: Bundesregierung plant Gutscheinlösung für Tickets 02. April 2020
Wie krisenfest ist die Kultur? Kleinteilig, differenziert und verletztlich 31. März 2020
Erste Prognosen: Kulturwirtschaft stark von Umsatzverlusten durch Pandemie betroffen 30. März 2020
Kultur ist in der Krise Lebensmittel: Nationaler Kulturinfrastrukturförderfonds notwendig! 26. März 2020
Corona-Pandemie: Kulturratspräsidentin rät nach Soforthilfe aus Not eine Tugend zu machen 25. März 2020
Corona-Krise: Bundeskabinett verabschiedet Dreiklang an Gegenmaßnahmen 23. März 2020
Hilfspaket der Bundesregierung für Selbständige: Kulturrat fordert entsprechenden Anteil für den Kulturbereich 19. März 2020
Nothilfe für den Kulturbereich: Bundesregierung startet erste Hilfsmaßnahmen wegen Coronavirus 13. März 2020
Corona-Krise: Kulturminister der Länder unterstützen Vorschlag des Kulturrates nach Nothilfefonds 13. März 2020
Corona-Pandemie: Kulturrat fordert Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler 11. März 2020
Corona-Pandemie: Kultur- und Medienbereich stark betroffen 10. März 2020
Corona-Virus trifft Kulturbereich hart 4. März 2020



Maßnahmen des Bundes


Hier finden Sie gebündelte Informationen über die Maßnahmen des Bundes für Solo-Selbständige sowie kleine und große Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Das Bundesfinanzministerium hat in einem BMF-Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 09.04.2020 „Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene“ bekanntgegeben. Hierzu gehört u. a. dass gemeinnützige Körperschaften im Rahmen der Sonderhilfen auch ohne Satzungsänderung Mittel für Corona-Betroffene ausreichen kann, auch wenn Mildtätigkeit nicht zu den Satzungszwecken gehört, dass gemeinnützigkeitsrechtlich nicht beanstandet wird, wenn die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen weiter gezahlt wird, auch wenn die Ausübung der Tätigkeit zumindest zeitweise nicht möglich ist. Nähere Infos finden Sie hier.



Maßnahmen der Länder


In den letzten Corona versus Kultur-Newslettern haben wir uns vor allem auf die Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen konzentriert. Eine Gegenüberstellung der unterschiedlichen Maßnahmen der Länder und der einheitlichen Vorgabe der Bundesmittel, die in allen Ländern nach den gleichen Grundsätzen ausgereicht werden müssen, finden Sie im Corona versus Kultur Newsletter Nr. 10 vom 9. April 2020. Leider herrscht hier föderaler Wirrwarr und es hängt vom Wohnort ab, ob weitere Zuschüsse gezahlt werden oder nicht.

Im Corona versus Kultur-Newsletter Nr. 11 vom 15. April 2020 wurden Hilfsmaßnahmen der Länder für Kultureinrichtungen und Kulturvereine aufgeführt, denn alle Bereiche des kulturellen Lebens sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen.

Eine aktuelle Übersicht über die Hilfsmaßnahmen der Länder finden Sie hier.

Auf einzelne Neuigkeiten sei hingewiesen:

Bayern

In seiner Regierungserklärung vom 20.04.2020 kündigte Ministerpräsident Markus Söder eine Hilfe für Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 1.000 Euro an. Künstlerinnen und Künstler, die in der Künstlersozialversicherung versichert sind, können bei Liquiditätsengpässen bis zu drei Monate jeweils 1.000 Euro beantragen. Antragstellungen sind noch nicht möglich.

Ab 20.04.2020 können u. a. auch wirtschaftlich tätige gGmbHs mit mehr als 10 Beschäftigten Soforthilfe erhalten. Genannt werden u. a. Bildungseinrichtungen, Vereinscafés, Jugendeinrichtungen. Nähere Infos finden Sie hier.

Bremen

Bildende Künstlerinnen und Künstler können einen Antrag auf Soforthilfe von 2.000 Euro stellen. Sie müssen sich mit einem Kunstwerk bewerben, das vom Land Bremen für 2.000 Euro angekauft wird. Die Auswahl trifft eine Jury. Bewerbungsschluss ist der 26.04.2020. Nähere Infos finden Sie hier.

Hessen

Vereine, Kulturbetriebe und Spielstätten sowie Laienensembles können bis zu 10.000 Unterstützung beantragen. Voraussetzung ist, dass sie nicht von der öffentlichen Hand getragen werden und in einem der folgenden Verbände Mitglied sind: Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) in Hessen, Landesvereinigung Kulturelle Bildung (LKB) Hessen, Landesjugend Trachtenverband, Hessischer Landestrachtenverband, Hessischer Literaturrat, Landesmusikrat, Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste (laPROF), Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen, Verband hessischer Amateurtheater, Hessischer Museumsverband und die unter dem Dach der Initiative HessenFilm versammelten Einrichtungen. Nähere Infos finden Sie hier.

Nordrhein-Westfalen

Die Soforthilfe von 2.000 Euro aus Landesmitteln wurde eingestellt. Der mit 5 Mio. Euro ausgestattete Fördertopf ist erschöpft.

Sachsen

Über die Kampagne „So geht sächsisch“ soll Künstlerinnen und Künstlern eine Plattform geboten werden. Neben Künstlerhonoraren gibt es auch Technikkosten. Nähere Infos gibt es hier.

Schleswig-Holstein

Die Antragsfrist für Mittel aus dem Investitionsförderprogramm des Landes für die Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen wurde bis zum 30.06.2020 verlängert. Das Investitionsprogramm ist mit 500.000 Euro ausgestattet. Es wendet sich an nicht gewinnorientierte Einrichtungen außerhalb der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft wie z.B. soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, nicht staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs und Literaturvereinigungen. Nähere Infos finden Sie hier.





Hilfen aus dem Kultur- und Medienbereich


Hier sind Informationen über Hilfen aus dem Kultur- und Medienbereich für den Kultur- und Medienbereich nach Sparten gebündelt.

Hier kommen Sie zu den Informationen.

Musik

Initiative Musik: Die Initiative Musik hat eine Spendenkampagne aufgelegt. Mit dem Programm sollen professionelle Musiker und Musikerinnen aus den Bereichen Pop, Rock, Jazz, Hip-Hop, Metal, experimentelle und elektronische Musik auf Antrag mit jeweils 1.000 Euro unterstützt werden. Über die Anträge entscheidet eine Jury. Nähere Infos finden Sie hier.

Alle Sparten

Niedersachsen: Die Niedersächsische Sparkassenstiftung legt einen Sonderfonds für Kulturschaffende mit erstem Wohnsitz in Niedersachsen auf. Nähere Infos finden Sie hier.




Aus der Mitgliedschaft des Deutschen Kulturrates


Die Seiten mit Informationen aus den Mitgliedsverbänden des Deutschen Kulturrates wurden aktualisiert. Wenn Sie sich ein Bild von den vielfältigen Aktivitäten der Mitglieder des Deutschen Kulturrates machen wollen, informieren Sie sich hier.

Sollten Sie Ihre Aktivitäten vermissen, informieren Sie uns bitte per Mail.

Auf einzelne aktuelle Aktivitäten sei hingewiesen:

Deutscher Museumsbund: Der Deutsche Museumsbund hat eine Liste möglicher Maßnahmen von Museen zusammengestellt, wenn in einem weiteren Schritt auch Museen geöffnet werden können. Die Maßnahmenliste soll kontinuierlich erweitert werden. Der Museumsbund bittet die Museen, sich zu vernetzen und Erfahrungen zu teilen. Nähere Infos finden Sie hier.
Deutscher Bibliotheksverband: Der Deutsche Bibliotheksverband (Mitglied des BID) hat die Verordnungen der Bundesländer zur Wiedereröffnung der Bibliotheken in einer Übersicht zusammengestellt. Nähere Infos finden Sie hier.
Darüber hinaus hat der Deutsche Bibliotheksverband das Programm „Vor Ort für alle“ gestartet, ein Soforthilfeprogramm für die Schaffung zeitgemäßer Bibliotheksangebote in ländlichen Räumen. Es richtet sich an Bibliotheken in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern. Gefördert werden Maßnahmen, welche die Infrastruktur und Ausstattung von Bibliotheken für zeitgemäße Angebote und multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten verbessern. Ziel ist es, Bibliotheken als “Dritte Orte” auch in ländlichen Regionen zu stärken, damit einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen zu leisten und auf aktuelle Anforderungen zu reagieren. Mehr Infos finden Sie hier.





Noch ist die Mai-Ausgabe von Politik & Kultur eine große Baustelle. Aber schon am Wochenende können Sie sie lesen. Natürlich spielt auch in dieser Ausgabe die Corona-Krise eine wichtige Rolle.

Zu den Autorinnen und Autoren beim Thema „Corona versus Kultur“ gehören Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Barbara Klepsch, Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus, Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei in Thüringen und der Kultursenator von Berlin, Klaus Lederer.




Geschäftsstelle


Auch die Geschäftsstelle des Deutschen Kulturrates ist im Krisenmodus. Zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Bevölkerung wird die Präsenz in der Geschäftsstelle drastisch verringert und soweit möglich auf mobiles Arbeiten von zuhause umstellen. Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Zeit nur per Mail.





Deutscher Kulturrat e.V.
Taubenstr. 1
10117 Berlin

Web: www.kulturrat.de
E-Mail: post@kulturrat.de

Tel: 030-226 05 28-0
Fax: 030-226 05 28-11

Verantwortlich:
Olaf Zimmermann,
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
Wesko Rohde
Wesko Rohde
******


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322 posts 41 threads Registriert seit: Nov 2015
01.05.2020, 15:34 -
#24
Ein interessanter und ein ganz und gar nicht leckerer Artikel!


https://www.welt.de/gesundheit/article12...-weit.html

Telefonschaltkonferenz
der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 30. April 2020
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.05.2020, 15:37 von Wesko Rohde.


Angehängte Dateien
.pdf   Chor NZZ.pdf (Größe: 579,62 KB / Downloads: 2)
.pdf   BkMpk3004end Kopie.pdf (Größe: 102,13 KB / Downloads: 3)
Martin Knauer
Junior Member
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3 posts 2 threads Registriert seit: Mar 2020
01.05.2020, 22:53 -
#25
Hallo zusammen,

ich möchte hier auch einen Beitrag einstellen. Ich bin mir nicht sicher ob er in dieses Thread gehört - denke aber ja.

Aktuell Trift es ja die ganze Branche hart. Gerade auch die Kollegen/innen die als Soloselbständige seit Jahren in der Branche unterwegs sind.
Eine Krise schweigt zusammen - ein gemeinsamer "Feind" verbündet. So haben sich auch viele (ca. 6.800) dieser Soloselbständigen in Facebook in einer eigenen Gruppe "Sonst wird's Dunkel, jetzt aufstehen!" zusammengeschlossen. Die Dynamik in der Gruppe ist beachtlich.
Nach anfänglichen Rufen nach einer Gewerkschaft habe sie sich mitunter durch auch meine Beiträge darauf verständigt das es sinnvoll ist bestehende Verbandstrukturen zu unterstützen. Sehr aktiv ist Marcus Pohl vom ISDV.e.V. dort - er ist im livetalk an zu treffen und beantwortet auch so viele Fragen.
Mir liegt es fern einen Konkurrenzkampf zwischen Verbänden an zu zetteln - ich denke aber wenn wir als DTHG Mitglieder gewinnen wollen dann sollten wir diese Gruppe nicht außer acht lassen und dort auch präsent sein, aufzeigen was der DTHG aktuell unternimmt und für Fragen offen sein.
Grüße aus dem Oberallgäu
Martin
Martin Knauer
Bühnenmeister Montforthaus Feldkirch
Planer und Projektleiter plan4event
hubert eckart
Administrator
*******


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1.911 posts 1.001 threads Registriert seit: Feb 2012
13.05.2020, 13:57 -
#26
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend haben wir Ihnen aktuelle Informationen zum Einsatz der NRW-Soforthilfe für die Lebenshaltungskosten, zur Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler und einen Link zu den Fragestellungen der Corona-Lockerungen: „Was ist jetzt erlaubt und was nicht?“ zusammengestellt:

NRW-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen
Seit der gestrigen Pressekonferenz von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart besteht endlich Klarheit in der Frage, ob die NRW-Soforthilfe auch zur Deckung der Lebenshaltungskosten eingesetzt werden darf. Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen einmalig einen pauschalen Betrag für die Monate März und April von insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten oder einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen.

Voraussetzungen:

•(erstmalige) Antragstellung im März oder April.

•keine Beantragung von ALG II (Grundsicherung) für März oder April.

•keine Beantragung der Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler.

•Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können. Dazu erhalten alle Zuschussempfänger in NRW ein Schreiben mit einem entsprechenden Vordruck sowie einer Ausfüllanleitung.

Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler
Das am 20. März als Überbrückungshilfe angelaufene Sonderförderprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in Höhe von 5 Mio. Euro ist inzwischen ausgeschöpft. Antragsberechtigte, die bereits einen Antrag gestellt haben, bislang aufgrund der Mittelbegrenzung auf fünf Millionen Euro jedoch nicht zum Zuge gekommen sind, erhalten unter Nachweis ihrer künstlerischen Tätigkeit (Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse oder anderem Künstlerbund) einen finanziellen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt in Höhe von 2.000 Euro für die Monate März und April vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Voraussetzung ist, dass sie im März und April keine Leistungen aus dem MKW-Programm, der NRW-Soforthilfe 2020 oder der Grundsicherung bezogen haben. Auch die Unterstützung für jene Antragssteller, deren Antrag bereits positiv beschieden wurde, wird auf pauschal 2.000 Euro erhöht. Nähere Informationen entnehmen Sie dem als Anlage beigefügten Presseartikel oder direkt aus den Internet-Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW. https://www.mkw.nrw/presse/Soforthilfe2020


Seit vergangenem Montag sind zahlreiche Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen auf nordrhein-westfälischer Ebene in Kraft getreten. Eine Aufstellung sämtlicher nun geltenden Regelungen in NRW: „Was ist erlaubt? Wer darf öffnen? Wie muss ich mich verhalten?“ entnehmen Sie der als Anlage beigefügten Verordnung oder über den nachfolgenden Link.
https://www.mags.nrw/sites/default/files...5.2020.pdf
Auf der städtischen Internetseite informiert die Bonner Wirtschaftsförderung ebenfalls fortlaufend aktualisiert über die Hilfen und Unterstützungsleistungen der öffentlichen Einrichtungen für die Wirtschaft in Zeiten von Corona. https://www.bonn.de/themen-entdecken/wir.../index.php

Das Team des Service Center Wirtschaft der Wirtschaftsförderung Bonn steht Ihnen für ergänzende Informationen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Beratungen bis auf weiteres ausschließlich telefonisch anbieten. Sie erreichen uns unter Telefon 0228 77 4000 oder per E-Mail unter: wirtschaftsfoerderung@bonn.de.

Leiten Sie diese Informationen gerne auch an Geschäftspartner*innen weiter, für die diese Informationen ebenfalls relevant sein könnten.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihre Bonner Wirtschaftsförderung

Bundesstadt Bonn
Amt für Wirtschaftsförderung
Postanschrift: Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Besucheranschrift: Thomas-Mann-Str. 4 (Loggia am Stadthaus)
Telefon +49(0)2 28.77 40 00
Telefax +49(0)2 28.77 961 98 31
E-Mail wirtschaftsfoerderung@bonn.de
Internet www.bonn.de


Angehängte Dateien
.pdf   Presseinformation Ausweitung Soforthilfen_12.05.2020.pdf (Größe: 142,83 KB / Downloads: 0)
.pdf   200508_fassung_coronaschvo_ab_11.05.2020.pdf (Größe: 150,28 KB / Downloads: 3)
Hubert Eckart
Wesko Rohde
Wesko Rohde
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20.05.2020, 10:44 -
#27
https://www.ndr.de/kultur/musik/Wie-risk...en100.html

Der Artikel ist nach wie voraktuell und gebietet Vorsicht, bei aller Freude über ein langsame Rückkehr ins normale Leben.

Eine ganz tolle Initiative von unserem Mitglied Andreas Rehfeld, auch hier im Interview im Blog zu finden, der schnelle Antwort aus dem Bayerische Ministerium für Kultur erhalten hat:

Ich habe gestern Nacht an Herrn Staatsminister Silbler ein Mail geschrieben und heute Antwort erhalten ?

Sehr geehrter Herr Rehfeld,
vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Staatsminister Sibler, von dem ich Sie freundlich grüßen darf.

Bezüglich Ihres Anliegens möchte ich Sie gerne darauf hinweisen, dass die Online-Antragsstellung für das Künstlerhilfsprogramm ab sofort möglich ist.

Unter https://www.kuenstlerhilfe-corona.bayern
ist das Formular im Netz zu finden, zudem stehen Ihnen für Fragen und Informationen eine Hotline zur Verfügung. Diese erreichen Sie von Dienstag bis Freitag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr unter der Nummer 089 233 289 22.
Weiterführende Informationen zum Kreis der Antragsberechtigten für das Künstlerhilfsprogramm sowie zur Antragsstellung finden Sie auf der Homepage des Kunstministeriums (vgl. https://wk.bayern.de/hilfsprogramm) ebenso wie in der angefügten Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.


Die Antragstellung ist ohne die Mitgliedschaft in der KSK möglich.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.05.2020, 10:48 von Wesko Rohde.
Annette Weitzmann
Geschäftsstelle
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27.05.2020, 21:52 -
#28
Pressemitteilung des VPLT

Liebe Medienkollegen,

die anhängende Pressemitteilung ist für die sofortige Veröffentlichung freigegeben.

Der VPLT wendet sich erneut mit einem fest umrissenen Forderungspapier zur Existenzen-Rettung an die Bundesregierung.
Heute in den frühen Morgenstunden ging das Papier an die zuständigen Ministerien.
Drei weitere Verbände der Branche i.s.d.v., IgPV und APWPT unterstützen diese Papier.

Über eine Verbreitung in Ihren Medien würden wir uns sehr freuen.

Herzliche Grüße

Ellen Kirchhof
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.05.2020, 21:52 von Annette Weitzmann.


Angehängte Dateien
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annette.weitzmann@dthg.de
Wesko Rohde
Wesko Rohde
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28.05.2020, 10:01 -
#29
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier ein Angebot der IGVW für Euch zur Kenntnis und möglichen Teilnahme.

Sehr geehrte Mitglieder der IGVW,

anliegend ein Textvorschlag für Ihren Verband, sollten Sie interessierte Mitglieder im Kontext „Sicherheit bei Veranstaltungen“ zu einem zweiten ergebnisoffenen Experten-Talk Corona für SiFa´s, SiGeKo´s, Meister VAT und Fachplaner einladen wollen.

Nachfolgend ein möglicher Einladungstext.

Der Termin ist für Mittwoch, 3.6.2020 um 10:30 Uhr angesetzt. Ergänzend können Interessierte bereits Ihre Erfahrungen unter Experten-Talk-Corona@igvw.org vorab zusenden.

Betreff: 2. Experten-Talk Corona

An SiFa´s, SiGeKo´s, Meister VAT und Fachplaner.

Wie im letzten Experten-Talk vom 13.5. angekündigt, findet am Mittwoch, dem 6. Juni ab 10:30 Uhr bis 12 Uhr für alle, die sich mit Fragen zur Sicherheit bei Veranstaltung während einer Pandemie auseinandersetzen, der zweite Netzwerk-Talk unter nachfolgendem Link statt.

Die heutige Einladung richtet sich an SiFa´s, SiGeKo´s, Meister für Veranstaltungstechnik und Fachplaner.

Sollten Sie bereits über Erfahrungen und Beispiele in der Umsetzung verfügen, können Sie diese vorab an Experten-Talk-Corona@igvw.org senden.

Gerne nutzen wir diese Informationen für den Gesprächsverlauf.

Wir freuen uns, wenn dies der gesamten Branche hilft, in der Pandemie gemeinsame Erkenntnisse zu entwickeln, die eine verantwortungsvolle Umsetzung von Veranstaltungen ermöglichen.


Mit freundlichen Grüßen

IGVW - Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft e.V.




Mit freundlichen Grüßen

Sacha Ritter
Geschäftsführer
Wesko Rohde
Wesko Rohde
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29.06.2020, 18:39 -
#30
Liebe KollegInnen,

Ich habe mich letzte Woche mit den Leitern vom Kommödchen und Theater an der KÖ in Düsseldorf unterhalten. Die dürfen ja, wie wir alle, wieder Zuschauer ins Haus lassen. Die kleinen Theater haben allerdings noch viel mehr das Problem, dass auf den Bühnen die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Das gleiche gilt natürlich auch für Inszenierungen auf großen Bühnen, weshalb gerade kräftig uminszeniert wird oder neue Stücke mit Abstand inszeniert werden.
Ich fand das alles irgendwie unbefriedigend, zum einen, da das Ändern von Inszenierungen nach der Premiere selten im Sinne der KünstlerInnen ist, zum anderen die Repertoires gefüllt werden mit Inszenierungen mit Abstandsregeln, die wir hoffentlich in einer Zukunft nicht mehr benötigen. Um an den künstlerischen Konzepten aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nichts ändern zu müssen, habe ich einmal durchgespielt wie es wohl wäre mit Masken zu spielen, die wir in dieser Zeit benutzen, danach aber auch leicht wieder weglassen können. Die Probleme dabei liegen auf der Hand, bei Mund-Nasen-Bedeckungen leidet die Sprachverständlichkeit und man bekommt schlechter Luft, Vollvisiere beschlagen leicht und im Scheinwerferlicht ist die Sicht stark eingeschränkt, außerdem sind sie alles andere als dezent.

Lange Rede kurzer Sinn, nach etwas Recherche und auch durch Zufall, bin ich auf eine Maske gestoßen, die vielleicht auf Bühnen eingesetzt werden könnte, siehe Datenblatt. Ich teste diese seit ein paar Tagen und möchte keine andere mehr tragen. Man bekommt hervorragend Luft, die Verständlichkeit ist nur leicht eingeschränkt, die Brille beschlägt nicht, man sieht den Mund und entsprechend die Mimik und sie ist leicht zu reinigen und wiederverwendbar. Ich könnte mir vorstellen, dass sich bei den Zuschauenden relativ schnell einstellt, dass man gar nicht mehr darauf achtet, dass gerade mit Maske gespielt wird. Desweiteren, kann ich mir auch gut vorstellen, dass wir alle MitarbeiterInnen, auch hinter der Bühne, vor allem aber auch im Vorderhaus, mit der Maske ausstatten, da sie zum einen wie gesagt recht angenehm zu tragen ist, zum anderen bin ich erstaunt, wie gut bei Menschen denen ich begegnet bin in den letzten Tagen ankam, dass man die Mimik beim Reden sieht. 

Die Maske gibt es von credo.vision UG aus Murnau, ich habe heute morgen mit dem Geschäftsführer Dominik Junold telefoniert. Er hat uns einen Rabattcode ("KULTURFREUNDE") eingerichtet, mit dem man 5% bekommt, zusätzlich zb zu Mengenrabatten. Die Maske kostet regulär 10€/Stück.
Ich führe keine geschäftliche Beziehung zu dieser Firma, habe bloß die Hoffnung, dass uns dieses Produkt den Arbeits- und Theateralltag erleichtern könnte.

Liebe Grüße
Stefan




STEFAN MEYER
THEATERINGENIEUR

Lieber Stefan, herzlichen Dank für den guten Tipp!
Wir werden uns auch mit anderen Produkten auseinandersetzen. Das tun wir eigentlich nicht, aber der besonderen Situation geschuldet gucken wir mal nach nützlichen Dingen.

Lieben Grüße

Wesko Rohde

Gute Tipps bitte hier auf der Seite einstellen!
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2020, 18:41 von Wesko Rohde.


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Wesko Rohde
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30.06.2020, 17:21 -
#31
Anke Schierenbeck von Vision2 hat uns über eine innovatives Lichtkonzept der anderen Art informiert.
Dazu wird es in den nächsten Tagen auch einen Podcast geben.

Liebe Grüße



Unsere UV-C Desinfektionsleuchten können ein fester Bestandteil der neuen Hygienekonzepte werden, was vor allem deutlich umweltschonender und sparsamer ist, als die Benutzung klassischer Flüssig-Desinfektion/Kaltnebeldesinfektion. Die Betriebskosten halten sich im Rahmen und auch die Benutzung bedarf keiner Anwesenheit einer Putzkolonne, Oberflächen/Stoffe/Hölzer müssen nicht mit scharfen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln behandelt werden, er reicht eine sanfte Oberflächenreinigung, die ausschließlich feste Schmutzpartikel entfernt, den Rest erledigt das UV-C Licht.

Wir wollen helfen unsere Kultur- und Eventindustrie "zurück ins Leben zu holen" und ich würde mich freuen die schon im Juli verfügbaren Produkte und ihre Funktionalität vorzustellen.


https://www.visiontwo.de/uv-c-desinfektion/produkte/
https://www.visiontwo.de/uv-c-desinfektion/ueberblick/
https://www.visiontwo.de/uv-c-desinfekti...antworten/
hubert eckart
Administrator
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02.07.2020, 00:15 -
#32
Hubert Eckart


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