29.10.2020, 20:46 -
Neubau, Umbau und Revitalisierung haben nach Plan zu erfolgen. Oder besser gesagt: die Umsetzung gelingt nur mit einer ausführbaren Planung.
Dabei scheint die Rollenverteilung meist klar. Der Planer plant, der Ausführende baut.
Bis zu dem Moment, in dem der Ausführende meint, die ihm übergebene Planung eigne sich nicht für die Werkstatt- und Montageplanung.
Und der Planer meint, seine Pläne seien ohne weiteres umsetzbar.
Dazwischen steckt noch der Auftraggeber, der im Vertrauen auf die Fachkunde der Planenden und Ausführenden von beiden Seiten torpediert wird.
Ein Drama in mehreren Akten?
Verantwortlichkeiten aller Beteiligten, die Anforderungen an die Qualität der einzelnen Beiträge und vertragliche Lösungsmöglichkeiten werden vorgestellt und erläutert.
Referentin: Kathrin Heerdt, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Mitglied des Vorstands der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
(mit frdl. Genehmigung)
Dabei scheint die Rollenverteilung meist klar. Der Planer plant, der Ausführende baut.
Bis zu dem Moment, in dem der Ausführende meint, die ihm übergebene Planung eigne sich nicht für die Werkstatt- und Montageplanung.
Und der Planer meint, seine Pläne seien ohne weiteres umsetzbar.
Dazwischen steckt noch der Auftraggeber, der im Vertrauen auf die Fachkunde der Planenden und Ausführenden von beiden Seiten torpediert wird.
Ein Drama in mehreren Akten?
Verantwortlichkeiten aller Beteiligten, die Anforderungen an die Qualität der einzelnen Beiträge und vertragliche Lösungsmöglichkeiten werden vorgestellt und erläutert.
Referentin: Kathrin Heerdt, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Mitglied des Vorstands der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
(mit frdl. Genehmigung)
Hubert Eckart