Beitragsordnung ab 2015
Written on 19.11.2020 at 22:28
Beitragsordnung für die Mitgliedsbeiträge des DTHG e.V.


Präambel



Die Aufnahme als Mitglied in den Berufsverband Deutsche Theatertechnische Gesellschaft e.V. ist in der Satzung festgelegt.

Nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 4. Juni 2014 werden die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt:



§1 Höhe des Mitgliedsbeitrags

(a)

Der Mitgliedsbeitrag für persönliche Mitglieder (natürliche Personen) beträgt jährlich 175,00€.

(b)

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für Firmenmitglieder (juristische Personen) wird durch die Firma selbst bestimmt. Der Mindestbeitrag beträgt jedoch 980,00€ jährlich.
Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten können einen ermäßigten Jahresbeitrag in Höhe von 780 € beantragen.

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Als Sonderregelung für öffentliche Einrichtungen wird der Mitgliedsbeitrag auf jährlich 490,00€ festgelegt.

(d)

Der Mitgliedsbeitrag für Auszubildende und Studenten beträgt jährlich 75,00€.

e)

Der Mitgliedsbeitrag für Rentner beträgt jährlich 100,00 €.

(f)

Erhält ein Mitglied eine Ehrenmitgliedschaft wird es beitragsfrei gestellt. Das Mitglied erhält alle Leistungen uneingeschränkt.

(g)

Auf Antrag kann einem Mitglied für bestimmte Zeit ein ermäßigter Beitrag gewährt werden. Hierzu ist die Zustimmung des Vorstands notwendig.

Der maximale beitragsermäßigte Zeitraum beträgt ein Jahr. Danach wird die Mitgliedschaft auf den ursprünglichen Mitgliedsbeitrag zurückgesetzt.



§ 2 Beitragsrechnung

Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens zum Ende des 1. Quartals des jeweiligen Beitragsjahres. Der Beitrag ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen fällig.



§ 3 Beitragsrückstand

Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Sollte innerhalb der dort ausgewiesenen Frist immer noch keine Zahlung erfolgt sein, werden alle Leistungen des DTHG e.V. eingestellt und wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

Beträgt der Zahlungsrückstand länger als 1 Jahr, wird die Mitgliedschaft gekündigt.

Die Forderungen bleiben bis zur endgültigen Tilgung bestehen.