Datenschutzbestimmung
Written on 22.06.2016 at 09:26
Datenschutzbestimmungen des Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft e. V. (im folgenden DTHG e. V. ) und der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft Service GmbH (im folgenden DTHG Service GmbH)

1. Die Erhebung von Daten

a) DTHG e. V.

Der DTHG e. V. erhebt personenbezogene Daten von Verbandsmitgliedern. Bei diesen Daten handelt es sich um folgende Informationen: Name, Adresse, Telefon- und Faxnummer, Email und Internetadresse, Geburtsdatum, Kontodaten, Berufsbezeichnung, Adresse und Angaben zu Arbeitgebern bzw. Firmenbezeichnungen.

Im Antrag zur Aufnahme als Mitglied in den DTHG e. V. teilen die Mitglieder die Daten mit und stimmen der Verarbeitung und Nutzung entsprechend des Vereinszweckes zu.

b) DTHG Service GmbH

Die DTHG Service GmbH erhebt personenbezogene Daten von Kunden. Diese Daten umfassen folgende Informationen: Name, Adresse, Telefon- und Faxnummer, Email- und Internetadresse, Geburtsdatum, Kontodaten.

Die Kunden teilen ihre Daten mit und stimmen der Verarbeitung und Nutzung dem Geschäftszweck entsprechend zu.

c) Arbeitnehmerdaten

Beschäftigt der DTHG e. V. und/oder die DTHG Service GmbH Arbeitnehmer, dürfen personenbezogenen Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn dies für die Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Handelt es sich um personenbezogene Daten von Bewerbern, dürfen diese nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.
Die Erhebung dieser Daten erfolgt durch den Geschäftsführer des DTHG e. V. und der DTHG Service GmbH.

c) Datenspeicherung und Mitgliederverzeichnis

Die Daten werden dem Verwendungszweck des DTHG e. V. und der DTHG Service GmbH entsprechend in jeweils getrennten Datenbanken gespeichert.

Der DTHG e. V. erstellt ein Mitgliederverzeichnis, indem der Name und die Postanschrift des Mitglieds, jedoch keine weiteren Angaben enthalten sind. Jedes DTHG e. V. Mitglied hat das Recht, ein solches Mitgliederverzeichnis zu erhalten. Die Mitgliedsfirmen und –institutionen erhalten die Möglichkeit, ihre Adress- und Firmenangaben sowie weitere Daten auf der Internetseite www.dthg.de selbst zu veröffentlichen. Dafür erhalten sie einen Zugang zum Content Management System der Internetseite. Für das Einstellen, die Pflege, Aktualisierung und Richtigkeit dieser Daten sind ausschließlich die Mitgliedsfirmen und –institutionen zuständig.

2. Verwendung der erhobenen Daten

a) DTHG e. V.

Der DTHG e. V. erhebt und verwendet die Daten ausschließlich für die dem Verbandszweck gem. § 2 der Satzung des DTHG e. V. entsprechenden Aufgaben, insbesondere für mit der Mitgliedschaft im Zusammenhang stehende Aufgaben, wie z. B. Mitgliederverwaltung, Beitragserhebung sowie Korrespondenz im Vereinsinteresse.

b) DTHG Service GmbH

Die DTHG Service GmbH erhebt und verwendet die Daten ausschließlich zu geschäftlichen, dem Interesse der GmbH entsprechenden Zwecken, insbesondere die Abwicklung geschlossener Verträge, für den Stellenmarkt sowie nach Beauftragung durch den DTHG e. V. für die Organisation, Durchführung und Vermarktung von Veranstaltungen oder sonstigen Aufgaben.

c) Weitergabe von Daten

Beauftragt der DTHG e. V. die DTHG Service GmbH mit der Durchführung von Veranstaltungen oder sonstigen Aufgaben, stellt er dieser die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung.

Jede Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, ist untersagt. Davon ausgenommen ist die Weitergabe des Namen und der Anschrift von persönlichen Mitgliedern an Mitgliedsfirmen, wenn die persönlichen Mitglieder im Aufnahmeantrag ihr Einverständnis zur Weitergabe erklärt haben.

3. Zugang zu den Daten

a) Zugangsberechtigung

(1) Zugangsberechtigt zu allen gespeicherten Daten des DTHG e. V. und der DTHG Service GmbH, bis auf die in diesem Abschnitt enthaltenen Ausnahmen, sind:
- der Geschäftsführer des DTHG e.V. und DTHG Service GmbH
- die MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle
- die Mitglieder des Vorstandes des DTHG e.V.
- der Gesellschafter der DTHG Service GmbH, der DTHG e. V., dieser ist vertreten
durch den Vorsitzenden und einen Vertreter des Vorstandes

(2) Kontodaten
Sämtliche Kontodaten der Mitglieder einschließlich der Genehmigungen zum Lastschriftverfahren unterliegen der besonderen Geheimhaltung und sind nur dem Geschäftsführer der DTHG Service GmbH und den durch ihn beauftragten Mitarbeitern der Geschäftsstelle zugänglich.

Die Zugangsberechtigten dürfen diese Daten nur für den Zweck der Berechnung des Mitgliedsbeitrages des DTHG e. V. und für die Rechnungsstellung durch die DTHG Service GmbH verwenden.

(3) Geschäftskonten
Zu den Geschäftskonten des DTHG e. V. und der DTHG Service GmbH hat nur der Geschäftsführer des DTHG e. V. und der DTHG Service GmbH Zugang. Dieser ist berechtigt, weitere Personen für den Zugang zu bevollmächtigen. Die Auskunftspflicht gegenüber dem Vorstand des DTHG e. V. und den Gesellschaftern der DTHG Service GmbH übt der Geschäftsführer des DTHG e.V. und der DTHG Service GmbH aus.

(4) Arbeitnehmer- und Bewerberdaten
Zu den erhobenen Arbeitnehmer- und Bewerberdaten haben nur der Geschäftsführer und das mit der Lohnbuchhaltung beauftragte Steuerbüro Zugang. Handelt es sich um Beschäftigte des DTHG e. V. ist auch der Vorstand zu den Daten zugangsberechtigt.

(5) Beschränkten Zugang nur zu den Adressinformationen (Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, Mitgliedsstatus, Telefonnummer, Emailadresse), die der DTHG e. V. erhoben hat, haben
- die Regionalleiter
- die Mitglieder des erweiterten Vorstandes
- die Rechnungsprüfer

(6) Zugang über www.dthg.de

Die Nutzer der Internetseite www.dthg.de sind berechtigt, die durch die Mitgliedsfirmen selbst eingestellten Adress- und Firmeninformationen zu suchen, einzusehen und zu verwenden. Für die Nutzung der Internetseite gelten deren Nutzungsbestimmungen.

b) Zugangsmodalitäten

Der Zugang zu den erhobenen und gespeicherten Daten ist durch einen persönlichen Benutzernamen und ein dazugehöriges Passwort gesichert. Jeder Zugangsberechtigte erhält vom Geschäftsführer sowohl einen persönlichen Benutzernamen als auch ein Passwort. Das Passwort wird regelmäßig durch den Geschäftsführer geändert.

Der beschränkte Zugang zu den Daten gemäß (5) erfolgt nicht direkt zu den Datenbanken, sondern über eine dem Nutzungsberechtigten bekanntgegebene IP-Internetadresse.

Die Zugangsberechtigten sind verpflichtet, den persönlichen Benutzernamen und das Passwort vertraulich zu behandeln und vor der Einsicht und Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Ihnen ist insbesondere untersagt, den Benutzernamen und das Passwort an Dritte weiterzugeben.

3. Berichtigung, Löschung und Sperrung der erhobenen Daten

a) Sind personenbezogene Daten unrichtig, sind diese umgehend zu berichtigen.
b) Die personenbezogenen Daten sind regelmäßig zu überprüfen, inwiefern sie der Löschung oder Sperrung unterliegen. Sie sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist oder ihre Kenntnis für den DTHG e. V. und die DTHG Service GmbH nicht mehr erforderlich ist. Anstatt der Löschung der Daten, sind diese zu sperren, soweit einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder die Sperrung aus anderen erheblichen Gründe der Löschung vorzuziehen ist. (schutzwürdige Interessen des Betroffenen sind durch die Löschung beeinträchtigt, eine Löschung ist wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich).
c) Für die Berichtigung, Löschung und Sperrung der persönlichen Daten ist der Geschäftsführer zuständig. Er kann für die Erledigung dieser Aufgaben weitere Personen beauftragen.

4. Haftung

Verstößt der Zugangsberechtigte gegen die Datenschutzbestimmungen, wird ihm umgehend die Zugangsberechtigung entzogen und die Zugangsdaten werden gesperrt.

Etwaige Schadensersatzansprüche des Betroffenen, die dieser aufgrund des rechtswidrigen Umgangs mit den Daten gegenüber dem DTHG e. V. oder der DTHG Service GmbH geltend macht, hat der Zugangsberechtigte zu ersetzen, wenn der Schaden durch einen in seinem Bereich liegenden Umstand zustande gekommen ist. Dies gilt auch für Schäden, die aufgrund des fahrlässigen Umgangs des Vorstands, eines Mitglieds des Vorstands oder eines verfassungsmäßig berufenen Vertreters mit den dieser Datenschutzbestimmung zugrundeliegenden Daten entstehen. Der Zugangsberechtigte hat den DTHG e. V. und die DTHG Service GmbH schad- und klaglos zu halten.

Bei der Geltendmachung von Schadensersatz- oder Freistellungsansprüchen gegenüber Arbeitnehmern finden die geltenden Arbeitnehmer-Haftungsgrundsätze Berücksichtigung.

5. Belehrung über datenschutzrechtliche Bestimmungen

Der Zugangsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, die vorstehende Datenschutzbestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Ihm ist insbesondere bewusst, dass es sich bei den personenbezogenen Daten um zu schützende sensible Daten handelt, er diese nicht unberechtigt an Dritte weitergeben und diese nur für die angegebenen Zwecke verwenden darf.