Nutzungsbestimmungen DTHG Logo
Written on 30.03.2022 at 03:20
Nutzungsbedingungen zur Verwendung des DTHG-Logos für Firmen- und Institutionenmitglieder der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft e.V.





1. Nutzungsgenehmigung

Zwischen der DTHG und dem Nutzer des DTHG-Mitgliedslogos kommt ein vertragliches Nutzungsverhältnis zustande. Es trägt den Charakter eines Dauerschuldverhältnisses und ist an die Firmen bzw. Instititutionenmitgliedschaft in der DTHG gebunden, aber nicht zeiltich befristet.



2. Berechtigungen

Nutzungsberechtigt sind Firmen und Institutionen (also juristische Personen), welche Mitglieder entsprechend der Satzung §3 der DTHG sind und ihren Mitgliedsbeitrag gezahlt haben. Zahlt ein Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht oder nicht zum fälligen Zeitpunkt, befindet es sich im Verzug und verliert die Nutzungsberechtigung des DTHG-Logos.

Die Nutzung ist auf das Mitgliedsunternehmen beschränkt. Mutter- oder Tochterunternehmen sind zur Nutzung nicht berechtigt.



3. Art der Nutzung

Die Nutzung des Logos wird den Mitgliedsfirmen und -institutionen kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf die Nutzung des DTHG-Logos entsteht dadurch nicht.

Den Mitgliedsfirmen und -institutionen obliegt die Pflicht, das Logo nur in Verbindung mit dem eigenen Logo bzw. Zeichen zu verwenden. Das Logo darf insbesondere nicht isoliert eingesetzt werden. Die Mitglieder müssen vor allem darauf achten, dass sie mit der Nutzung des Logos nur auf die Mitgliedschaft in der DTHG hinweisen. Sie müssen zudem deutlich machen, dass die Werbung mit dem Logo der DTHG auf eigenes Handeln zurück geht und kein Handeln im Namen der DTHG bedeutet. Jegliche Verwendung, die geeignet ist, einen solchen irreführenden Eindruck hervorzurufen, ist zu unterlassen. In diesem Sinne ist eine Nutzung auch auf Briefbögen, Drucksachen und Websites gestattet.

Eine kommerzielle Nutzung auf Werbeträgern, wie z.B. T-Shirts u.a. ist nicht gestattet.



Das Logo ist zudem nur in der im download-Bereicht der DTHG-Internetseite angebotenen Gestaltung zu verwenden. Änderungen oder Ergänzungen jeder Art sind nicht gestattet.



4. Belegexemplare

Für jede Art der Nutzung des Logos ist ein Belegexemplar an die DTHG, Kaiserstraße 22, 53113 Bonn bzw. per eMail: centrale@dthg.de (pdf Datei) zu schicken.



5. Vertragsstrafe

Verstößt ein Mitglied gegen diese Nutzungsbedingungen des DTHG-Logos, so kann die DTHG eine unverzügliche und vollständige Unterlassung verlangen. Die Drucksachen sind zu vernichten, eine Verbreitung hat zu unterbleiben.

Entsteht für die DTHG durch die missbräuchliche Verwendung eine Rufschädigung oder eine Beeinträchtigung des Ansehens in der Öffentlichkeit, so ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 2000,00 € (Zweitausend) fällig. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich vorbehalten.



6. Kündigung

Für den Fall, dass wichtige Gründe, einer weiteren Nutzung des DTHG-Logos durch die Mitglieder entgegenstehen, besitzt die DTHG ausdrücklich das Recht, die Nutzung mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

Für den Fall, dass ein Mitglied gegen die Pflichten dieses Nutzungsvertrages oder gegen die Satzung der DTHG verstößt, besitzt die DTHG das Recht eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung auszusprechen.



7. Haftung

Das Angebot, das DTHG-Logo im download-Bereich der Internetseite auf den eigenen Computer zu laden, kann das Risko tragen, Schäden beim Nutzer hervorzurufen. Die DTHG haftet ausdrücklich nicht für entstehende Schäden und Beeinträchtigungen der Funktionstätigkeit, die aus dem download des Logos entstehen.





8. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Bonn festgelegt



9. Salvatorische Klausel

Sollte die Unwirksamkeit einer Klausel dieser Nutzungsbedingungen später festgestellt werden, so bewirkt dies nicht die generelle Unwirksamkeit. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, die unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der Nutzungsbedingungen entsprechen.



Bonn, den 21.Dezmber 2009





Hubert Eckart

Geschäftsführer