Diskussionsportal Corona- Hilfe für die Kolleg*innen
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Wesko Rohde
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18.03.2020, 19:00 -
#9
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloa...onFile&v=6

Überblick BMWi-3-Stufen-Plan
Die Lage wird laufend neu beurteilt. Das BMWi ist dazu in ständigem Kontakt mit den zuständigen Ministerien sowie mit Unternehmen, Verbänden, Instituten, Bürgschaftsbanken und unserem weltweiten Netz von Auslandshandelskammern. Das BMWi erstellt hieraus laufend Lagebilder, um gegebenenfalls zügig reagieren zu können. Minister Altmaier ist auch auf europäischer Ebene mit der Europäischen Kommission sowie den anderen Mitgliedstaaten in Kontakt.
Wir sind vorbereitet und unterscheiden 3 Stufen, die vorbereitet sind und die greifen können, wenn nötig. Aktuell stehen Unternehmen die Instrumente der Stufe 1 zur Verfügung. Diese Instrumente werden genutzt und sind aktuell ausreichend (so die aktuelle Rückmeldung über die Hotline, die wir für unserer Unternehmen geschaltet haben).
Daneben sind die von Minister Altmaier vorgeschlagenen strukturellen Maßnahmen im steuerlichen Bereich, d.h. steuerliche Entlastungen von Unternehmen, angezeigt, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen insgesamt zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld sicherzustellen.
Überblick 3 Stufen-Plan des Bundeswirtschaftsministeriums
Bereits laufende und bestehende Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen (Stufe 1)
In Stufe 1 (Betroffenheit von einzelnen Unternehmen, kein konjunktureller Einbruch) können Unternehmen auf etablierte Unterstützungsinstrumente wie KfW-Unternehmer- oder auch ERP-Gründerkredite, Betriebsmittelfinanzierungen über Landesförderinstitute und auch Bürgschaften für Betriebsmittelkredite für Unternehmen mit fehlenden oder nicht ausreichenden banküblichen Sicherheiten (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften oder parallele Bund-/Länderbürgschaften je nach Umfang des Bürgschaftsbedarfs) zurückgreifen.
Zur Information von Unternehmen, insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen hat das BMWi eine Hotline eingerichtet, die am 27.2. gestartet ist. Sie unterstützt die Unternehmen bei Fragen und informiert über Instrumente, die zur Verfügung stehen (030/18615-1515, Mo-Fr., 9-17 Uhr). Auf seiner Internetseite stellt das BMWi ausführliche Informationen sowie ein Q+A bereit: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel...rus-stehen- im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html
Zudem gibt es weitere bereits bestehende Stützungsmaßnahmen wie die Entgeltfortzahlung und Krankengeldbezug, sowie das Kurzarbeitergeld. Im Fall von Quarantänemaßnahmen kann zudem auch für nicht erkrankte Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung gewährt werden.
Aktuell reichen die Maßnahmen auf Stufe 1 aus (so auch die Rückmeldung von den Unternehmen und der Hotline, die das BMWi geschaltet hat).

...
-2-
Aufstockung und Ausweitung von Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen (Stufe 2)
Sollten die bestehenden Instrumente nicht ausreichen, können die Handlungsspielräume von Unternehmen schnell durch Flexibilisierungen, Entlastungen und Investitionsanreize erweitert werden. Bestehende Instrumente (wie zum Beispiel Betriebsmittelkredite, KfW-Kredite) können ausgeweitet, flexibilisiert und aufgestockt werden, wenn der Bedarf steigen sollte (ist derzeit nicht der Fall).
In Stufe 2 (Verschärfung der aktuellen Situation), wenn etwa Lieferketten (bspw. in der Industrie) unterbrochen werden und der Absatz der Unternehmen deutlich zurückgeht, wird das BMWi damit die o.g. bestehenden Finanzierungsinstrumente (z.B. KfW- Unternehmerkredit, Angebote der Bürgschaftsbanken) rasch ausweiten.
Denkbar sind dann auch Flexibilisierungsmaßnahmen, d.h. bspw. für einzelne besonders betroffene Landkreise übergangsweise steuerliche Maßnahmen zu ergreifen, wie die zinslose Stundung fälliger Steuern von Bund und Ländern (u.a. ESt, KSt, Soli).
Weitergehende Maßnahmen (Stufe 3)
Das BMWi bereitet sich auf alle Szenarien vor und hat entsprechende Instrumente vorbereitet. Sollte sich die Lage zuspitzen, Unternehmen in größerem Umfang aufgrund unterbrochener Lieferketten ihre Produktion einstellen müssen, Betriebe aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Vorsichtsmaßnahme geschlossen werden, kann die Bundesregierung nachsteuern. Hierzu gibt es verschiedentliche Erfahrungen, etwa aus der Fluthilfe 2013 oder der Finanzkrise 2008/2009. Die Instrumente stehen zur Verfügung und werden je nach Bedarf eingesetzt. Beispielhaft ist das KfW- Sonderprogramm zur kurzfristigen Versorgung von Unternehmen mit Krediten.
Parallel kann im Falle des Eintritts von Stufe 3 rasch geprüft und entschieden werden, ob analog zur Finanzkrise 2008/2009 Abschreibungsregelungen gelockert werden.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.03.2020, 19:00 von Wesko Rohde.


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RE: Diskussionsportal Corona- Hilfe für die Kolleg*innen - von Wesko Rohde - 18.03.2020, 19:00

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