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AGVS // COVID-19 // Die Sicherheit einer Veranstaltung – Hinweise zur Durchführung |
Geschrieben von: Christian A. Buschhoff - 29.04.2020, 08:12 - Forum: Allgemeines
- Antworten (1)
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Dabei steht die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft und die Veranstaltungsbranche als Teil davon künftig vor immensen Herausforderungen.
Nur noch die Sitzungen von kommunalen Gremien, die zum Teil explizit von den Verboten ausgenommen sind, werden unter Einhaltung entsprechender Auflagen sicher und erfolgreich in genehmigten Versammlungsstätten durchgeführt. Andere Veranstaltungen finden faktisch nicht mehr statt, und der Gedanke, dass diese von jetzt auf gleich wieder in der gewohnten Form ablaufen, wird sich als Wunschdenken erweisen. Die zukünftige Durchführung von Veranstaltungen gleicht einer Generalprobe, bei der erlernt werden muss, wie mit einem Hygieneplan sowie baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen das Ziel, die Umsetzung der Veranstaltung, erreicht wird. Dieser Prozess wird von vielen kleinen mutigen und bedachten Schritten begleitet werden und als kurzfristiges Ziel muss ein Weg gefunden werden, wie familiäre Zusammenkünfte und Veranstaltungen (Taufen, Geburtstage, Hochzeiten, Beerdigungen, Jubiläen, …) umgesetzt werden können. Es ist daher naheliegend, dass der Wiederanlauf von Veranstaltungen im Kleinen (B2B-Bereich) starten kann.
Die Planung und Umsetzung erforderlicher Infektionsschutzmaßnahmen ist in überschaubaren Größenordnungen nahezu durchgängig möglich. Um im größeren Kontext Veranstaltungen wieder durchführen zu können, bedarf es der vielzitieren Schutzkonzepte mit den dort definierten Maßnahmen. Es besteht die Herausforderung, dass solche Konzepte nicht nur zur Papiersicherheit führen bzw. statische Momentaufnahmen sind und sich zum Teil selbst handlungsunfähig machen. Daher ist Pragmatismus, gepaart mit Weitblick und Sachverstand gefragt. Es ist jederzeit damit zu rechnen, dass die Veranstaltung später beginnt, verschoben oder sogar abgesagt wird! Diese Rückschläge führen zu neuen Erkenntnissen und öffnen den Weg zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei muss man sich den Gestaltungsspielraum, und sei er auf den ersten Blick noch so eng, offenhalten. In beiderseitigem Verständnis zwischen Veranstalter und Genehmigungsbehörden muss ständig die Balance zwischen den Anforderungen gehalten werden. Zu bedenken ist: Veranstaltungen können sowohl klein und gefährlich als auch groß und ungefährlich sein.
Es ist jetzt an den Akteuren, mit Augenmaß und Besonnenheit die richtigen Schritte in Richtung der Zusammenarbeit mit den Gefahrenabwehrbehörden zu unternehmen. Wir hoffen, dass diese Hinweise ihnen bei der Planung, Umsetzung und Nachbereitung einer Veranstaltung helfen und diese sicher durchführen können. Die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit wird die weiteren Entwicklungen beobachten und die aktuelle Situation regelmäßig erneut bewerten. Bitte bewerten Sie diese ersten Hinweise zur Durchführung als einen Beitrag dazu, zu dem wir uns gerne fachlich weiter abstimmen und austauschen können.
Freuen wir uns auf neue Zeiten mit spannenden Herausforderungen. Sie werden kommen. Berlin, den 29.04.20
Christian A. Buschhoff
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Corona Handlungsempfehlungen und Gefährdungsbeurteilungen |
Geschrieben von: Wesko Rohde - 28.04.2020, 16:43 - Forum: Allgemeines
- Antworten (41)
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir werden hier ausgesuchte aktuelle Schriften zum praxisbezogenen Arbeiten in der Pandemie bereitstellen. Die Möglichkeit der Diskussion und der Fragestellung durch Euch ist hier ebenfalls gegeben.
Hier die aktuelle Handlungsempfehlung der VBG zur Wiederaufnahme der Proben in Corona Zeiten. Kurz, prägnant und schlüssig.
http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_A...onFile&v=2
Das Schreiben der VBG ergänzt die Handlungsempfehlungen des Arbeitsministeriums:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Info...chutz.html
Die Bundesregierung empfiehlt daher einen neuen Arbeitsschutzstandard mit folgenden Eckpunkten:
1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Coronavirus ergänzt werden!
Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.
2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Coronavirus-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.
5. Niemals krank zur Arbeit!
Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer "Nies-/Hustetikette" bei der Arbeit wird besonders geachtet!
8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.
9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz "Gesundheit geht vor!"
Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.
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Auswirkungen von COVID-19 auf die internationale Zusammenarbeit in den darstellenden |
Geschrieben von: hubert eckart - 22.04.2020, 13:26 - Forum: Allgemeines
- Keine Antworten
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Liebe Mitglieder des ITI,
die längerfristigen Auswirkungen von COVID-19 auf den Kultursektor lassen sich derzeit nur erahnen. Produktionen und Veranstaltungen werden umgestaltet, verlegt oder teilweise komplett annulliert. Viele Akteur*innen der Szene verlieren Aufträge, müssen in Kurzarbeit gehen oder werden arbeitslos.
Insbesondere für die internationale Kulturarbeit ist die derzeitige Situation eine immense Herausforderung, deren langfristige Auswirkungen sich derzeit kaum abschätzen lassen.
Um einen genaueren Einblick in die Veränderungen für Ihre internationalen Projekte, Planungen und Veranstaltungen zu haben, wollen wir Sie gern bitten, den folgenden Fragebogen auszufüllen und uns bis zum 03.05. zuzusenden:
Umfrage zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die internationale Zusammenarbeit in den darstellenden Künsten
https://forms.office.com/Pages/ResponseP...9ZMTRGNy4u
Die Beantwortung der Fragen benötigt circa 10 Minuten.
Die Ergebnisse der Umfrage, Ihre Statements und Anregungen, werden wir anonymisiert auswerten und in die weitere Kommunikation mit unseren internationalen Netzwerkpartner*innen einbringen.
Sollten Sie Fragen und Anregungen zu diesem Fragebogen haben, wenden Sie sich gern an Annette Doffin.
Wir danken Ihnen für die Teilnahme!
Dr. Thomas Engel
Geschäftsführer des ITI Deutschland
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Drahtlose Mikrofone künftig anmelde- und gebührenfrei |
Geschrieben von: hubert eckart - 14.04.2020, 10:42 - Forum: Allgemeines
- Antworten (1)
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Drahtlose Mikrofone künftig anmelde- und gebührenfrei
Wer im Theater, bei Film oder Fernsehen oder einem Vortrag vor Publikum ein schnurloses Mikrofon betreiben wollte, brauchte eine Genehmigung. Künftig nicht mehr.
Henning Gajek13.04.2020 16:53
https://www.teltarif.de/drahtlose-mikrof...80264.html
Wenn die Stars im Fernsehen oder Theater auftreten, haben Sie meist ein Mikrofon in der Hand, am Revers angeklipst oder am Hals angehängt. Lange Kabel sind bei aufwendigen Produktionen mehr als lästig und sie können zertreten, gequetscht oder gebrochen werden oder es schleicht sich ein nerviges Brummen ein. Die elegante Lösung lautet über Funk.
Nagelneue Funkmikrofone auf nicht mehr gültigen Frequenzen
Frequenzen für drahtlose Mikrofone gibt es einige, doch sie änderten sich mit der Zeit immer wieder. Beispielsweise mit der Einführung von LTE 800: Auf einmal kamen aus den Lautsprecherboxen einer pfälzischen Gemeinde in ihrem frisch renovierten Dorfgemeinschaftshaus schrille Töne und der Hausmeister hatte die Dorfjugend im Verdacht. "Schuld" war ein frisch installierter LTE-Sender im Ort.
Das Empfangsgerät eines professionellen schnurlosen Mikrofons tragen die Sprecher meistens versteckt auf dem Rücken oder in der Tasche des Jackets. Die Klammer rechts beinhaltet das MikrofonDas Empfangsgerät eines professionellen schnurlosen Mikrofons tragen die Sprecher meistens versteckt auf dem Rücken oder in der Tasche des Jackets. Die Klammer rechts beinhaltet das Mikrofon
Das Problem: Die dort verwendeten nagelneuen Funkmikrofone verwendeten Frequenzen, die gerade für den LTE-Mobilfunk freigegeben worden waren. Der Techniker des Herstellers erklärte dem verblüfften Bürgermeister die Lage, die Anlage musste umkonfiguriert werden. Der erzürnte Bürgermeister schrieb an die Bundeskanzlerin und die Kosten der Umrüstung wurden seinerzeit übernommen.
Anmeldung entfällt
Bislang mussten die Funkmikrofone bei der Bundesnetzagentur "angemeldet" werden. Vor dem ersten Sendebetrieb war eine kostenpflichtige "Frequenz-Zuteilung" der Bundesnetzagentur notwendig. Das wurde jetzt geändert, die Frequenz-Zuteilung für Mikrofone ist jetzt "allgemein", sprich kostenfrei.
Für die professionelle Nutzung von drahtlosen Mikrofon-Frequenzen sind Frequenzen im Bereich zwischen 470 und 694 Megahertz zugeteilt. Durch die Allgemeinzuteilung entfielen für bislang rund 18 000 Einzelzuteilungen (= Genehmigungen) Gebühren und Nutzungsbeiträge. Der Bundeskulturrat hatte befürchtet, dass alle diese Frequenzen an den Mobilfunk gehen und damit der Nutzung durch die Kultur- und Kreativwirtschaft entzogen werden könnten. Das ist nun zunächst nicht der Fall, aber das Risiko, dass auch dort eines Tages Mobilfunk auftauchen könnte, bleibt immer im Hintergrund bestehen.
700 MHz für Mobilfunk, 600 MHz später auch?
Aktuell sind die Mobilfunk-Netzbetreiber dabei, die Frequenzen für LTE 700 und 5G 700 zu "erobern", in den USA ist LTE/5G bereits auf 600 MHz möglich und wird durch T-Mobile USA genutzt. Früher oder später dürfte das auch in Europa so kommen. Dann müssen die Frequenzen für drahtlose Mikrofone entweder erneut "geschoben" oder deren Bänder exklusiv aus dem Mobilfunk "ausgeklammert" werden.
Betreiber von schnurlosen Mikrofonen sollten sich aber von Zeit zu Zeit informieren, auf welchen Frequenzen sie aktuell noch funken können und dürfen. Gute Anlagen erlauben es, die Frequenz im Rahmen der aktuellen Vorschriften und im Rahmen der technischen Möglichkeiten bei Bedarf zu wechseln. Die Anlagen müssen weiterhin "zertifiziert" (früher "zugelassen") und entsprechend markiert sein. Die Konformitätserklärung muss dem Gerät beim Kauf beiliegen.
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Diskussionsportal Corona- Hilfe für die Kolleg*innen |
Geschrieben von: Wesko Rohde - 17.03.2020, 10:44 - Forum: Allgemeines
- Antworten (31)
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier könnt ihr die aktuelle Lage besprechen und Euch zu den Themen rund um das Virus austauschen.
Die Veröffentlichung der DTHG stelle ich an den Anfang:
Angela Merkel: hat dieser Tage eine vielsagendes Statement zur Lage abgegeben:
"Es ist eben nicht egal, was wir tun.
Es ist nicht vergeblich. Es ist nicht umsonst“.
Es geht um den Schutz der älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, bei denen Infektionen einen schwereren Verlauf haben können.
Sie bat die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
"Da sind unsere Solidarität, unsere Vernunft, unser Herz füreinander schon auf eine Probe gestellt, von der ich mir wünsche, dass wir diese Probe auch bestehen.“
Liebe DTHG- Familie,
wir sind ein sehr aktiver Verband. Dazu gehören Fortbildungen, Verbandstreffen, die Arbeit in Gremien und viele andere Aktivitäten der Mitgliedschaft, des Vorstands und der Geschäftsstelle.
Besondere Zeiten erfordern aktives Handeln. Dem stellen wir uns.
Die DTHG, der Vorstand und die Geschäftsleitung denkt an die gefährdeten Menschen und an das Gemeinwohl. Wir stellen daher verschiebbare Aktivitäten ab sofort für die kommenden Wochen ein. Die DTHG Geschäftsstelle wird alle Reisen und direkten Kontakte bis auf Weiteres meiden.
Unsere internen Wege bleiben weiter online. Die Geschäftsstelle wird nicht durchgehend besetzt sein, Telefonate werden aber umgeleitet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bleibt gesund und schützt Euch und die Menschen in Eurer Umgebung.
Unsere Solidarität gilt auch den vielen Menschen in Kunst und Kultur sowie im Veranstaltungsbetrieb, die durch Corona in ihrer unmittelbaren Existenz bedroht sind.
Herzliche Grüße
Wesko Rohde
In der Gefahr erwächst das Rettende.
Hölderlin
https://igvw.de/resources/IGVW_Corona.pdf
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